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FlugchaosBritische Regierung lockert Regeln für Landerechte gegen Flugchaos

Auch in Großbritannien sorgt der Personalmangel der Fluggesellschaften für Chaos an den Flughäfen. Die britische Regierung will nun einen „realistischen“ Flugplan ermöglichen. 02.07.2022 - 13:27 Uhr

Fluggesellschaften wie British Airways begrüßen die Maßnahme der Regierung.

Foto: Reuters

Um das Chaos im britischen Luftverkehr zu bewältigen, lockert die britische Regierung kurz vor der Hauptreisesaison die Vorschriften für die Start- und Landerechte an den Flughäfen. Dies soll dazu dienen, dass Fluglinien wie British Airways nicht in letzter Minute ihre Verbindungen streichen müssen.

Fluggesellschaften wie Flughäfen klagen wie auch in Deutschland über zu wenig Personal: Wegen den Auswirkungen der Corona-Pandemie waren zahlreiche Jobs abgebaut worden. Jetzt fehlen zahlreiche Arbeitskräfte gerade zu dem Zeitpunkt, wenn viele Menschen wieder verreisen wollen.

Fluglinien können nun Verbindungen streichen und auf die sogenannten Slots verzichten, ohne fürchten zu müssen, diese teuren Startrechte zu verlieren. Damit soll ein „realistischerer“ Flugplan ermöglicht werden. Allerdings müssen die Airlines ihre Streichungen bis zum kommenden Freitag mitteilen. Für Flüge, die danach abgesagt werden, gilt die „Slot-Amnestie“ nicht, wie die Nachrichtenagentur PA am Samstag meldete.

British Airways begrüßte die Maßnahme der Regierung. Damit könne die Fluglinie den Kunden die notwendige Sicherheit bieten und Flüge zu beliebten Urlaubszielen schützen, sagte eine Unternehmenssprecherin. Ähnlich äußerte sich der größte britische Flughafen London-Heathrow.

Bereits während der Osterferien sowie einer weiteren Woche Schulferien Anfang Juni war es an vielen britischen Flughäfen zu chaotischen Szenen gekommen. Zuletzt wiederholten sich die Bilder. In Heathrow wurden vergangene Woche mehrere Verbindungen abgesagt, weil es kein Personal gab, das die Flüge abfertigen konnte. Zudem droht ein Streik. Beschäftigte von British Airways verlangen zehn Prozent mehr Lohn.

dpa
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