Handelsstreit mit den USA Die EU hat 3 Optionen, um auf Trumps Strafzölle zu reagieren

Am frühen Dienstagmorgen endet die Schonfrist für Europa: Bleibt Trump seiner Linie treu, treten die Strafzölle auch für die EU in Kraft. Die Fakten im Überblick.

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Noch ist offen, ob die Zölle noch in letzter Sekunde verhindert werden könnten. Quelle: dpa

Düsseldorf Der Pokerstreit um US-Strafzölle geht in die nächste Runde. Denn zum 1. Mai läuft die Frist für die Regelungen ab, die die EU bislang von Strafzöllen auf Stahl- und Aluminiumimporte verschonen. US-Präsident Donald Trump will noch in der Nacht zu Dienstag eine neue Zoll-Proklamation unterzeichnen. Ob die EU dann weiterhin ausgenommen bleibt, ist unklar. Noch sieht es nicht so aus, als würde Trump einlenken. Ein Überblick über die jüngsten Entwicklungen im Handelsstreit.

Was ist bisher passiert?

Anfang März kündigte der US-Präsident Zölle von 25 Prozent auf Importprodukte aus Stahl und zehn Prozent auf jene aus Aluminium an. Auch Deutschland ist davon betroffen. Allerdings galt für das Land – wie auch für andere EU-Länder – bisher eine Schonfrist, in der es von den Zöllen ausgenommen wurde. Diese Frist läuft nun am 1. Mai um 00:01 Uhr in Washington (6 Uhr MESZ) aus.

Die EU hat allerdings zum Ziel, eine Dauer-Ausnahmegenehmigung für sich zu erwirken. Um eine Lösung für das Problem zu finden, trafen Angela Merkel und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron Trump vergangene Woche in Washington.

Allerdings scheinen die diplomatischen Bemühungen der beiden Staatsoberhäupter bislang nicht gefruchtet zu haben. Denn weder hat Trump nach Merkels Besuch noch nach jenem von Macron angedeutet, die Europäer dauerhaft von den Importzöllen zu befreien.

Was fordert Washington von den Europäern?

Die USA haben zum Ziel, bessere Handelsbedingungen für den eigenen Markt durchzusetzen und die heimischen Produzenten vor internationaler Konkurrenz zu schützen. So fordert der Wirtschaftsminister Wilbur Ross Europa, Kanada und andere von den Zöllen bislang verschonte Länder dazu auf, freiwillig ihre Aluminium- und Stahlexporte in die USA zu verringern – und zwar auf bis zu 90 Prozent des Niveaus der vergangenen Jahre. Das würde eine Reduzierung um rund 16 Prozent bedeuten. Außerdem fordert Washington von den Europäern Zollsenkungen auf US-Produkte.

Damit fordern die USA die Europäer auf, den gleichen Weg wie etwa Südkorea zu gehen. So kündigte das Land zuletzt an, die eigenen US-Metallexporte um 2,7 Millionen Tonnen pro Jahr zu reduzieren. Auch hat Südkorea zugesagt, die Zahl der ohne Beschränkungen zugelassenen US-Importfahrzeuge auf 50.000 zu verdoppeln.

Wie kann Europa auf die Strafzölle reagieren?

Die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström hat auf drei Möglichkeiten der EU verwiesen, auf die Zölle der USA zu reagieren: eine Beschwerde bei der Welthandelsorganisation (WTO), Schutzmaßnahmen für die europäische Wirtschaft sowie Strafzölle auf amerikanische Waren:

  • Beschwerde bei der WTO:

    Die Europäische Union hat bereits am 16. April Beschwerde gegen die USA eingelegt. Damit sind die Europäer einen ähnlichen Weg gegangen wie China, das sich ebenfalls beschwert hat. In dem von der WTO veröffentlichen Dokument vermutet die EU, dass die USA die Zollerhöhungen nicht – wie offiziell behauptet – als Schutzmaßnahme („safeguard measure“) eingeführt haben, sondern um den Handel einzuschränken. Damit fordert Europa die Welthandelsorganisation dazu auf, ein offizielles Schlichtungsverfahren zu beginnen. Allerdings kann so ein Verfahren dauern. So sehen die Regeln der WTO allein für das Konsultationsverfahren einen Zeitraum von 60 Tagen vor. Dabei sollen die betroffen Länder miteinander reden und versuchen, den Disput von sich aus zu beheben. Insgesamt kann es bis zu 15 Monate dauern, bis der Streit beigelegt ist (Infos zu WTO-Beschwerdeverfahren gibt es hier). Voraussetzung für eine Lösung ist aber auch, dass alle Parteien die Autorität der WTO anerkennen. Trump lässt daran Zweifel erkennen. Die WTO sei eine „Katastrophe“ und „schrecklich“ für die USA, sagte er im Wahlkampf.
  • Schutzmaßnahmen für die europäische Wirtschaft:

    Auch wenn sich die WTO grundsätzlich für den freien Handel einsetzt, können die Mitglieder unter bestimmten Bedingungen auch eigene Wirtschaftszweige vor Importen schützen – etwa dann, wenn in die Exporte in einer bestimmten Branche unerwartet ansteigen. Auch die EU hat damit die Möglichkeit, das Leben der US-Firmen durch Vorschriften, Normen und Kennzeichnungspflichten das Leben schwer zu machen. Auch wenn die WTO solche nichttarifären Handelshemmnisse, also Maßnahmen, die zwar keine Zölle sind, den Handel aber dennoch einschränken, nicht gerne sieht.
  • Strafzölle auf US-Waren:

    Eine deutlich spürbare Reaktion sind Gegenzölle auf US-Waren. Bereits kurz nach der Ankündigung Trumps, die EU mit Strafzöllen zu belegen, kursierte eine Liste der EU-Kommission. Dort sind haarklein die Waren aufgeführt, die die EU ihrerseits mit höheren Abgaben belegen könnte, darunter etwa Bourbon-Whiskey, Haarspray, Tabak und Zuckermais.

Auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier verwies auf mögliche Gegenmaßnahmen. Ob und wann diese angewandt würden, ließ er jedoch offen. „Das Einzige was ich heute sagen kann ist, dass wir geduldig, aber auch vorbereitet sind“, sagte er am Montag.

Wie könnten die Strafzölle noch abgewendet werden?

Es gibt eine Möglichkeit, wie der Handelsstreit mit den USA doch noch ein gutes Ende findet – und zwar ohne Europa dazu zu zwingen, einzuknicken. So hat die EU-Handelskommissarin Malmström tatsächlich ein Entgegenkommen bei Zollsenkungen signalisiert – sofern auch die USA dazu bereit seien, ihrerseits Zölle für die EU zu senken.

Das könnte möglicherweise sogar in einem neuen Handelsabkommen münden, oft TTIP-light genannt. Das könnte auf große Streitpunkte wie Schiedsgerichte und die Öffnung der öffentlichen Aufträge verzichten, aber gebündelte Zollverabredungen enthalten. Doch von diesem Punkt scheinen Trump und die EU derzeit noch weit entfernt zu sein.

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