Menschenrechtsverletzung Die EU beschließt neues Sanktionsinstrument

Bei der Ahndung von Menschenrechtsverletzungen galt die EU oft als handlungsunfähig oder langsam. Das soll sich ändern, doch eine hohe Hürde bleibt vorerst.

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Der deutsche Außenminister Heiko Maas und die EU-Kommission wollten auch das Prinzip der Einstimmigkeit bei Sanktionsentscheidungen aufzuweichen. Quelle: dpa

Die EU hat sich im Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen ein neues Sanktionsinstrument zugelegt. Die Außenminister der Mitgliedstaaten beschlossen am Montag nach Angaben der deutschen EU-Ratspräsidentschaft eine Regelung, die die politische Ahndung solcher Verbrechen deutlich erleichtern soll.

Sie wird es ermöglichen, Vermögenswerte von Personen, Unternehmen und Organisationen einzufrieren, die zum Beispiel an Folter, Sklaverei oder systematischer sexueller Gewalt beteiligt sind. Zudem sollen auch Einreiseverbote für Personen verhängt werden.

Bislang konnten Menschenrechtsverletzungen nur im Zusammenhang mit Strafmaßnahmen gegen Staaten oder im Rahmen von speziellen Sanktionsregimen geahndet werden, die die EU zum Beispiel im Kampf gegen Cyberangriffe und den Einsatz von Chemiewaffen geschaffen hat. Das hat eine Reaktion der EU auf Menschenrechtsverletzungen bislang kompliziert oder unmöglich gemacht – so zum Beispiel im Fall der grausamen Tötung des Journalisten Jamal Khashoggi im saudi-arabischen Konsulat in Istanbul.

Relevant wird das neue Sanktionsregime vor allem dann sein, wenn Menschenrechtsverletzungen in dem Land, in dem sie verübt werden, strafrechtlich nicht verfolgt werden – zum Beispiel, weil die Regierung sie als Mittel der Einschüchterung unterstützt oder duldet.

Das Prinzip der Einstimmigkeit bleibt bestehen

Wer foltert, solle zukünftig zumindest nicht mehr sorgenlos in Europa shoppen gehen können, kommentierte Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) am Montag. Die neue Regelung sei ein wichtiges Anliegen der derzeitigen deutschen EU-Ratspräsidentschaft gewesen.

Die politische Einigung der EU-Staaten auf die neue Regelung erfolgte bereits in der vergangenen Woche. Vorbild ist der sogenannte Global Magnitsky Act der USA. Dieser war 2016 vom US-Kongress beschlossen worden, um Sanktionen gegen Einzelpersonen zu verhängen, die für den Tod des russischen Anwalts und Wirtschaftsprüfers Sergej Magnitski verantwortlich sind. Magnitski war 2009 während der Untersuchungshaft in einem russischen Gefängnis gestorben, nachdem er misshandelt und unzureichend medizinisch versorgt worden war.

Vorschläge, den geplanten EU-Sanktionsmechanismus nach dem jüngst vergifteten Kremlkritiker Alexej Nawalny zu benennen, griffen die EU-Staaten nicht auf. Sie hatten wegen des Anschlags auf den Oppositionspolitiker bereits im Oktober über das Chemiewaffen-Regime Einreise- und Vermögenssperren gegen mutmaßliche Verantwortliche aus dem Umfeld von Präsident Wladimir Putin verhängt.

Ebenfalls keine ausreichende Unterstützung fand der Vorschlag der EU-Kommission und des Auswärtigen Dienstes, das Prinzip der Einstimmigkeit bei Sanktionsentscheidungen aufzuweichen. Damit können einzelne EU-Staaten Strafmaßnahmen weiter mit einem einfachen Veto verhindern.

Auch wird die Sanktionsregelung an sich nach drei Jahren mit Einstimmigkeit verlängert werden müssen. Die einzelnen Strafmaßnahmen gegen Personen, Unternehmen und Organisationen sollen sogar jährlich überprüft und bestätigt werden müssen.

Gegen wenn in einer ersten Sanktionsrunde Strafmaßnahmen verhängt werden könnten, war zunächst unklar. Am Montag hieß es lediglich, das neue System solle nicht der Aufarbeitung der Vergangenheit dienen, sondern eine Reaktion auf aktuelle Entwicklungen ermöglichen.

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