Polen Oberstes Gericht suspendiert umstrittene Disziplinarkammer teilweise

Der Kammer werden vorerst keine Disziplinarverfahren von Richtern oder Staatsanwälten mehr übertragen. Bis es neue gesetzliche Regelungen gibt, soll die Suspendierung gelten.

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Mitte Juli geurteilt, dass die Disziplinarkammer gegen EU-Recht verstößt. Quelle: Reuters

Die Präsidentin des Obersten Gerichts in Polen, Malgorzata Manowska, hat die umstrittene Disziplinarkammer für Richter von einigen Aufgaben entbunden. Sie ordnete an, dass der Kammer keine neuen Disziplinarverfahren von Richtern oder Staatsanwälten übertragen werden, wie die Nachrichtenagentur PAP am Freitag berichtete. Bereits eingereichte Anträge würden noch abgearbeitet.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Mitte Juli geurteilt, dass die Disziplinarkammer gegen EU-Recht verstößt, weil diese „nicht alle Garantien für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit“ biete. Zugleich setzte der EuGH dem EU-Mitgliedsland eine Frist bis Mitte August, um die Entscheidung umzusetzen. Ansonsten hätten Polen Strafzahlungen gedroht.

Die nun angeordnete Suspendierung gelte bis zur Einführung neuer gesetzlicher Lösungen, die ein „wirksames Funktionieren des Haftungssystems für Richter“ ermöglichten, hieß es - jedoch nicht länger als bis zum 15. November.

Die Europäische Union streitet seit Jahren mit Warschau über Justizreformen der nationalkonservativen Regierung der Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS). Die EU-Kommission hat bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

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