




Nadine Newnham könnte ein guter Ansprechpartner für Menschen sein, die es auf lukrative wie diskrete Geschäfte mitten im Pazifik abgesehen haben. Die Ökonomin sitzt nicht nur im Vorstand der staatlichen Serviceagentur für Finanzdienstleistungen der Cook-Inseln, die zum Finanzministerium gehört, sondern vertritt zugleich den wichtigsten Vermögensverwalter auf der Insel, Portcullis Trustnet. Der wiederum sponsort die Agentur. Newnham bringe "ein umfangreiches Wissen über den Offshore-Finanzsektor" in die Behörde, heißt es auf der Website. Steuerflucht als quasi-staatliche Aufgabe - was schon auf den ersten Blick nicht nach europäischen Standards der Regierungsführung klingt, ist nur eine der unzähligen Verästelungen eines beispiellosen internationalen Finanzskandals.
Welche Strafen Steuertricksern drohen
Hier wird in der Regel eine Geldstrafe verhängt, die in etwa einem Jahresnettoeinkommen des Steuerpflichtigen entspricht.
Die Strafverfolgungsbehörden ermitteln die Geldstrafe nach so genannten Tagessätzen. Der Geldbetrag für einen Tagessatz soll dem Tagesnettoeinkommen entsprechen.
Hat jemand ein Jahreseinkommen von 50.000 Euro brutto und Abzüge von 20.000 Euro für Steuern, Versicherungen und ähnlichem, so wäre der Tagessatz 82 Euro (gerechnet: 30.000:365).
Bei einer Hinterziehung von 10.000 Euro werden in der Regel 365 Tagessätze verhängt. Das bedeutet im Beispielsfall 365x82 = 29.930 Euro. Die Geldstrafe läge also bei rund 30.000 Euro.
Bei hohen Einkommen kann laut Experten die Strafe durchaus höher als die hinterzogene Steuer sein. Schließlich soll sich Steuerhinterziehung ja nicht lohnen.
Bei 20.000 Euro kommt man zu rund 440 Tagessätzen. Die Strafe läge im Beispielsfall dann 36.080 Euro.
Es ist bekannt, dass in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich streng bestraft wird. Eine interne Tabelle weist dies nach. Insofern gelten die hier genannten Strafrahmen nicht absolut, sondern sind lediglich Faustregeln.
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Az. 1 StR 525/11) ist die Chance, auch bei schweren Steuervergehen um eine Haftstrafe herumzukommen, deutlich gesunken. Die Karlsruher Richter haben mit ihrer Entscheidung ein Urteil des Landgerichts Augsburg kassiert, das einen Unternehmer wegen 1,1 Millionen Euro hinterzogener Steuern nur zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt hatte. Dieses Strafmaß sei zu gering, entschied der BGH. Das Urteil liegt im Trend, glaubt Martin Wulf von der auf Steuerstrafrecht spezialisierten Kanzlei Streck Mack Schwedhelm: „In der Tendenz ziehen die Sanktionen an“, sagt der Jurist.
Es war Ende 2011, als ein Unbekannter eine Festplatte mit heiklem Inhalt in einem australischen Briefkasten hinterließ. 2,5 Millionen Dokumente aus dem Schriftverkehr der Trust-Konstrukteure "Portcullis Trustnet" aus Singapur und "Commonwealth" von den Britischen Jungferninseln landeten so beim internationalen Journalistennetzwerk ICIJ und vergangene Woche in den Zeitungen der Welt. Noch sind nicht alle Daten ausgewertet, doch skizzenhaft sind bereits die Ausmaße eines wahrhaft globalen Skandals deutlich, der seinen Namen bereits hat: Offshore-Leaks.





UBS und Deutsche Bank verwickelt
Auf dem Datensatz befinden sich ICIJ zufolge Angaben zu 130.000 Personen aus 170 Ländern. Darunter sind alle Arten von Vermögenden: Politiker, Erben, Unternehmer, Kriminelle. Als Mittler scheinen sich Großbanken mehr oder weniger selbstverständlich an den Geschäften beteiligt zu haben. So schreibt die Schweizer "Sonntagszeitung", dass allein die UBS über die Trust-Vermittlung Portcullis in mehr als 2.900 Gesellschaften in Steueroasen involviert ist, bei der Credit Suisse sind es über 700. Die Einzelfälle dokumentieren in ihrer schieren Komplexität, dass einige extrem reiche Einzelpersonen kaum einen Aufwand scheuen, um ihre Steuerlast zu minimieren. Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung soll die Deutsche Bank ebenfalls rund 300 Offshore-Gesellschaften betrieben und auch ganz offiziell dafür geworben haben.