US-Handelskonflikt Bundesregierung befürchtet Handlungsunfähigkeit der WTO

Ein Streitschlichtungsverfahren der WTO hätte im Konflikt mit den USA gute Erfolgsaussichten – theoretisch. Doch es fehlen die Richter.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Bei der Welthandelsorganisation sind einige Richterstellen vakant. Quelle: dpa

Berlin Im Handelskonflikt mit den USA befürchtet die Bundesregierung, dass eine EU-Beschwerde bei der WTO auf die lange Bank geschoben werden könnte. Zwar bestünden gute Erfolgsaussichten für ein mögliches Streitschlichtungsverfahren der Welthandelsorganisation (WTO), wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von FDP-Abgeordneten hervorgeht.

Das Problem sei aber, dass bei der Berufungsinstanz der WTO momentan zu viele Richterstellen vakant seien – wodurch sie in absehbarer Zeit „handlungsunfähig“ werden könnte.

Eine wesentliche Folge wäre dann, dass auch erstinstanzliche Entscheidungen im Falle einer Berufung nicht mehr rechtskräftig werden könnten, heißt es in der Antwort der Bundesregierung, die der Deutschen Presse-Agentur am Montag vorlag. „Offen ist damit die praktische und zeitnahe Durchsetzung von Rechtspositionen in einem WTO-Streitschlichtungsverfahren.“

Hintergrund der vakanten Richterstellen: Die USA blockieren die Ernennung neuer Richter für das Streitschlichtungsgremium der WTO. Das Gremium besteht aus sieben Richtern, derzeit sind aber nur vier Posten besetzt, wovon ein weiterer ab September frei wird. Jeder Fall muss von drei Richtern gehört werden.

Die EU ist bis zum 1. Mai ausgenommen von erhöhten US-Zöllen auf Stahl und Aluminium. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) will bei ihren Gesprächen mit US-Präsident Donald Trump am Freitag in Washington eine Eskalation im Handelsstreit verhindern, wie Regierungssprecher Steffen Seibert gesagt hatte.

FDP-Fraktionsvize Michael Theurer sagte, Merkel sollte den Handelskonflikt aufgrund der Wichtigkeit offener Märkte für Deutschland „dringend zur Chefsache“ machen.

Die EU hatte ihre Beschwerde bei der WTO damit begründet, dass die USA nicht wie behauptet aus Sicherheitsgründen, sondern zum Schutz von US-Unternehmen vor ausländischer Konkurrenz Zölle verhängt. Mit der Beschwerde hält sich die EU mögliche Vergeltungszölle offen.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%