USA Trump genehmigt Sanktionen gegen Strafgerichtshofs-Mitarbeiter

Der US-Präsident hat eine Reihe von Sanktionen gegen Mitarbeiter des Internationalen Strafgerichtshofs autorisiert. Es ist eine Reaktion auf Ermittlungen wegen möglicher Kriegsverbrechen.

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Das Weiße Haus teilte mit, der Präsident habe auch die Ausweitung der Visabeschränkungen gegen Mitarbeiter des Strafgerichtshofs und deren Angehörige genehmigt. Quelle: AP

US-Präsident Donald Trump hat Sanktionen gegen Mitarbeiter des Internationalen Strafgerichtshofs genehmigt, die gegen US-Sicherheitskräfte ermitteln oder diese strafrechtlich verfolgen. Etwaiger Besitz der Betroffenen in den USA kann eingefroren werden, wie aus einer am Donnerstag vom Weißen veröffentlichten Verfügung Trumps hervorgeht.

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hatte im März den Weg für Ermittlungsverfahren zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen in Afghanistan freigemacht – auch gegen Mitarbeiter des US-Geheimdienstes CIA.

Das Weiße Haus teilte mit, der Präsident habe auch die Ausweitung der Visabeschränkungen gegen Mitarbeiter des Strafgerichtshofs und deren Angehörige genehmigt. Die Vereinigten Staaten würden jede notwendige Maßnahme ergreifen, um ihre Bürger und Verbündeten vor ungerechtfertigter Verfolgung durch das Gericht zu schützen.

Am Donnerstag wollten sich Außenminister Mike Pompeo, Verteidigungsminister Mark Esper, Justizminister William Barr und der Nationale Sicherheitsberater Robert O'Brien dazu äußern.

Der Internationale Strafgerichtshof verfolgt Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord. 123 Staaten haben den Grundlagenvertrag des Gerichtes ratifiziert, die sogenannten römischen Statuten. Die USA sind kein Vertragsstaat des Gerichtshofes und lehnen diesen schon seit Jahren strikt ab.

Die Richter in Den Haag hatten im März geurteilt, dass im Rahmen von Ermittlungen zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen in Afghanistan auch gegen CIA-Mitarbeiter ermittelt werden könne.

Zu vermeintlichen Kriegsverbrechen in mutmaßlich geheimen Gefangenenlagern der US-Streitkräfte außerhalb von Afghanistan darf die Anklage ebenfalls offiziell ermitteln.

Chefanklägerin Fatou Bensouda hatte die richterliche Zustimmung beantragt, um gegen Verantwortliche für Folter, willkürliche Tötungen, sexuelle Gewalt und andere Kriegsverbrechen vorzugehen, die im Zusammenhang mit dem Krieg in Afghanistan seit 2003 verübt worden seien.

Die US-Regierung hatte bereits im vergangenen Jahr mit Gegenmaßnahmen gedroht, sollte das Gericht einen solchen Schritt unternehmen. Sie kündigte an, Mitarbeitern des Internationalen Strafgerichtshofes die Einreise zu verweigern, wenn sie gegen US-Bürger in Zusammenhang mit deren Handeln in Afghanistan ermitteln.

Kurz darauf entzogen die USA damals Bensouda das Einreisevisum, um zu verhindern, dass das Gericht ein Ermittlungsverfahren gegen US-Soldaten wegen mutmaßlicher Verbrechen in Afghanistan eröffnet.

Ermittlungen beim Weltstrafgericht ziehen sich in der Regel über Jahre hin. Es ist nicht abzusehen, ob sie in diesem Fall auch zu Haftbefehlen oder einem Prozess führen werden.

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