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5G-MobilfunkBundesnetzagentur legt Vergaberegeln fest

Die Anbieter wollen nicht flächendeckend ein 5G-Netz aufbauen müssen, die Politik will jedoch genau das. Jetzt hat die Bundesnetzagentur erste Tatsachen geschaffen. 26.11.2018 - 15:03 Uhr

Die Vergaberegeln für den Ausbau der 5G-Frequenzen sind nun festgelegt.

Foto: dpa

Die Bundesnetzagentur hat den Weg für die Auktion der Frequenzen für die fünfte Mobilfunkgeneration (5G) frei gemacht. „Durch die Vergabe der Frequenzen schaffen wir Planungs- und Investitionssicherheit und tragen zu einem schnellen und bedarfsgerechten Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland bei“, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Zuvor hatte die Bundesnetzagentur politischen Rückenwind bekommen. Der Beirat der Behörde votierte am Montag in Berlin für die 5G-Vergaberegeln der Bonner Netzagentur, es gab 23 Ja- und 7 Nein-Stimmen. Die Telekommunikationsunternehmen werden nicht gezwungen, ihre Netze für ein nationales Roaming zu öffnen. Sie werden allerdings von der Bundesnetzagentur verpflichtet, über eine technische und vertragliche Kooperation mit ihren Wettbewerbern zu verhandeln.

Vor 5G-Rennen

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Mit dem Votum des Beirats wurde „das Benehmen“ hergestellt. Dies war Voraussetzung dafür, dass die Chefetage der Netzagentur die umstrittenen Vergaberegeln für die Auktion der 5G-Frequenzen festlegen kann. Die Frequenzauktion soll im Frühjahr 2019 starten. Der Vorsitzende des Beirats, Joachim Pfeiffer (CDU), sprach von einem „Sprung nach vorne in die Gigabitgesellschaft“.

Der Beirat gab der Bundesnetzagentur aber auch Kritik mit auf den Weg. So forderte das Gremium die Behörde auf, „ihre Möglichkeiten auszuschöpfen, die Marktteilnehmer zu maximaler Kooperation zu bewegen, damit allen Endkunden möglichst durchgängige Netze zugänglich sind“.

Bis Ende 2024 soll sich die Abdeckung mit schnellem mobilen Internet deutlich verbessern. 5G ist besonders für die deutsche Wirtschaft wichtig, damit sie im globalen Wettstreit auch künftig wettbewerbsfähig bleibt. Für Privatkunden spielt sie eine untergeordnete Rolle, da die meisten Anwendungen mit 4G (LTE) gut nutzbar sind. Ohnehin sind noch keine 5G-fähigen Smartphones auf dem Markt. Erste 5G-Verträge dürften aber ohnehin nicht vor 2020 in Deutschland zu haben sein.

dpa
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