Anti-Islam-Kurs des AfD-Politikers Schulverweis für AfD-Lehrer Höcke

Mit seinen Aussagen zum Islam hat AfD-Mann Höcke offenbar den Bogen überspannt. SPD, Grüne und FDP schließen eine Rückkehr des beurlaubten Geschichtslehrers in den Schuldienst aus. Ein Staatsrechtler sieht das genauso.

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Thüringens AfD-Chef Björn Höcke: „Entweder passt sich der Islam in Europa und Deutschland unseren rechtsstaatlichen Normen, Sitten und Werten an oder er muss verabschiedet werden.“ Quelle: dpa

Berlin Björn Höcke gehört zu den bundesweit bekanntesten AfD-Politikern. Schlagzeilen macht er regelmäßig mit umstrittenen und grenzwertigen Äußerungen. Mit seinen Aussagen zum Islam könnte er eine rote Linie überschritten haben, die ihm beruflich noch zum Verhängnis werden könnte. Politiker von SPD und Grünen halten jedenfalls eine Rückkehr des beurlaubten Geschichtslehrers in den hessischen Schuldienst für ausgeschlossen. Die FDP hält gar ein Disziplinarverfahren gegen Höcke für denkbar, an dessen Ende sogar seine Entlassung als Beamter stehen könnte.

„Wer die Religionsfreiheit infrage stellt, verlässt den Boden unserer Verfassung, und ist zur Erziehung unserer Kinder ungeeignet. Sollte Herr Höcke also jemals in den Landesdienst zurückkehren, kann er auf keinen Fall unterrichten“, sagte der Vize-Vorsitzende der Bundes-SPD und Chef der SPD im hessischen Landtag, Thorsten Schäfer-Gümbel, dem Handelsblatt.

Auch die hessischen Grünen lehnen eine mögliche Rückkehr Höckes in den Schuldienst aus. „Kultusminister Lorz hat angekündigt, unter Beachtung der rechtlichen Voraussetzungen alles dafür tun zu wollen, dass Herr Höcke keinen Unterricht an einer hessischen Schule mehr erteilen wird“, sagten die beiden Landesvorsitzenden, Kai Klose und Daniela Wagner, dem Handelsblatt. „Darin hat der Minister unsere volle Unterstützung. Niemand kann wollen, dass ein Lehrer Schüler unterrichtet, der die wichtigsten Grundwerte unserer Verfassung in Zweifel zieht.“

Tatsächlich hatte der hessische Kultusminister Alexander Lorz (CDU) schon Anfang Januar Höcke eine Art Schulverweis erteilt. Auslöser war damals eine Rede des Partei- und Fraktionschefs der AfD in Thüringen bei einer Veranstaltung im November in Sachsen-Anhalt. Höcke hatte von einem „lebensbejahenden afrikanischen Ausbreitungstyp“ gesprochen - was von Experten als rassistisch gewertet worden war. Ermittlungen wegen Volksverhetzung hat die Staatsanwaltschaft Halle aber eingestellt.

Höcke, der früher als Oberstudienrat Sport und Geschichte im nordhessischen Bad Sooden-Allendorf unterrichtete, dann bis 2019 in den Thüringer Landtag gewählt und für diese Zeit beurlaubt wurde, reagierte damals umgehend auf den Vorstoß des Ministers. Er warf dem CDU-Politiker vor, mit der Äußerung seine Fürsorgepflicht als Dienstherr verletzt zu haben. „Ich war ein bei Kollegen und Eltern geschätzter und bei Schülern beliebter Lehrer“, hatte der AfD-Mann auf Facebook geschrieben. Sein Politikstil sei „volkstümlich-kämpferisch“.

Inzwischen geht es allerdings nicht mehr nur um mutmaßlich rassistische Parolen oder völkisches Gerede Höckes. Nunmehr geht es um seine Aussagen zum Islam, die für ihn wohl die größte Hürde für eine Rückkehr in den Lehrerberuf sein dürften.


Staatsrechtler: Höcke verletzt dienstrechtliche Treuepflicht

Gleich mehrfach kollidiert Höcke, der dem rechtsnationalen AfD-Flügel zugerechnet wird, mit seinem restriktiven Anti-Islam-Kurs mit dem Grundgesetz. Und das, obwohl sein Pflicht laut „Beamtenstatusgesetz“ eine andere wäre. Dort heißt es: „Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.

Der Direktor der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, Joachim Wieland, erläutert, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts diese dienstrechtliche Treuepflicht verlange, den Staat und seine geltende Verfassungsordnung zu „bejahen“, auch soweit sie im Wege einer Verfassungsänderung veränderbar sei. „Die Äußerungen von Herrn Höcke verletzen diese Treueplicht, weil der der Bau von Moscheen durch das Grundrecht der Religionsfreiheit geschützt ist und Herr Höcke sich über dieses Gebot der Verfassung hinwegsetzt“, sagte Wieland dem Handelsblatt.

Als gewählter Abgeordneter hätte Höcke laut Wieland nur das Recht, für eine Änderung der Verfassung einzutreten. „Er müsste aber auch dann deutlich machen, dass er uneingeschränkt für die Religionsfreiheit eintritt, solange ein eventuelles Bemühen um eine Einschränkung dieses Grundrechts keinen Erfolg gehabt hat.“ Eine Beurlaubung ändere nichts an der dienstrechtlichen Treuepflicht, betonte der Jurist. „Wenn Herr Höcke sich nicht eindeutig zur Religionsfreiheit auch für den Islam bekennt, ist er als Lehrer im hessischen Schuldienst nicht tragbar.“

Höcke lieferte in den vergangenen Wochen jedoch keinen erkennbaren Anhaltspunkt dafür, dass er uneingeschränkt zur Religionsfreiheit steht. Im Gegenteil: Gleich mehrfach stellte er offen dieses Grundrecht infrage.

So heißt es in einem Beschluss seiner Fraktion im Thüringer Landtag vom 22. März: „Die Religionsfreiheit ist kein „Supergrundrecht“, das sämtliche Aspekte des Islam unter den Schutz der Verfassung stellt. Sie gewährt nicht das Recht, eine politische Agenda durchzusetzen und schützt auch nicht ohne weiteres alle weltlichen Aktivitäten von Religionsgemeinschaften. Der Moscheebau etwa ist nicht allein am Recht der freien Religionsausübung zu bemessen, weil Moscheen auch weltliche Zentren sind – nämlich Versammlungs-, Wirtschafts- und Unterrichtsgebäude muslimischer Gemeinden.“


Höcke-AfD gegen Pläne für Moschee-Neubau in Thüringen

Wenige Tage später wird Höcke noch deutlicher. Im Interview mit der „Thüringischen Landeszeitung“ vom 26. März wird er mit der Aussage konfrontiert: „Den Islam unter die Religionsfreiheit zu stellen, das kommt für Sie nicht Frage.“ Woraufhin er antwortet: „Nein. Die Religionsfreiheit ist kein Supergrundrecht.“

Wenige Wochen später, am 14. Mai, veröffentlicht dann Höckes rechtsnationale AfD-interne Organisation „Der Flügel“ auf ihrer Facebook-Seite folgende Stellungnahme: „Lassen Sie sich in der Debatte um den Islam nicht von Gutmenschen beirren, die nur auf die Religionsfreiheit des Art. 4 GG verweisen können. Der Islam ist keine Religion im westlichen Sinne. Er ist (auch) eine politische Ideologie. Moscheen sind also eher politische Kaderschmieden als Gotteshäuser. Sie sind Ausbildungszentren für die Boten einer perfiden Eroberungsideologie.“

Höckes Abneigung gegen den Islam kommt nicht von ungefähr. Seine Partei hatte den Satz „Der Islam gehört nicht zu Deutschland“ bei ihrem Parteitag vor gut zwei Wochen in ihr Parteiprogramm aufgenommen. Der Beschluss erweist sich nun als eine Art Freibrief für Höcke. Und er kann sich mit seiner Partei an die Spitze von Protesten gegen einen Moschee-Neubau in Thüringen setzen.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Stefan Möller, erklärte dazu am Dienstag bei einer Pressekonferenz in Erfurt, zur Ausübung des muslimischen Glaubens gehöre nicht zwangsläufig eine Moschee mit Kuppel und Minarett. „Darüber muss diskutiert werden.“

Das Bauvorhaben will die rechtspopulistische Partei am heutigen Mittwoch im Landtag wie auch bei einer Demonstration in der Landeshauptstadt zum Thema machen. Dazu wird erstmals auch ein Vertreter der islam- und ausländerfeindlichen Pegida-Bewegung erwartet.

Hintergrund ist das Vorhaben der muslimischen Ahmadiyya-Gemeinde, am Stadtrand von Erfurt eine Moschee zu bauen. Es wäre der erste Moschee-Neubau in dem Bundesland. Wann und ob der Grundstein überhaupt gelegt wird, ist offen - bislang hat die Gemeinde lediglich eine Bauvoranfrage gestellt. Die AfD plant nach den Worten Möllers ein Treffen mit den Anwohnern. Angestrebt sei eine Zusammenarbeit, allerdings nur mit bürgerlichen Initiativen, betonte er. AfD-Landeschef Höcke sagte: „Entweder passt sich der Islam in Europa und Deutschland unseren rechtsstaatlichen Normen, Sitten und Werten an oder er muss verabschiedet werden.“


FDP will Disziplinarverfahren gegen beurlaubte Lehrer Höcke

Geht es nach der FDP, dann steht bald eher eine Verabschiedung Höckes zur Debatte. „Fest steht, dass der Lehrer Höcke rein rechtlich betrachtet auch während seiner Beurlaubung seine Dienstpflicht verletzen kann“, sagte die Generalsekretärin der Liberalen, Nicola Beer, dem Handelsblatt. Insbesondere die „populationsökologischen“ Aussagen Höckes und seine Theorien zum Islam seien „durchaus geeignet, um ein Disziplinarverfahren wegen der „Beeinträchtigung des Ansehens des Dienstherrn“ einzuleiten“, ist die frühere hessische Kultusministerin überzeugt. „Sein Dienstherr sollte ein solches Disziplinarverfahren anstrengen, an dessen Ende sogar seine Entlassung als Beamter stehen könnte.“

Die hessischen Grünen-Chefs Klose und Wagner sind zwar der Ansicht, dass Dienstvergehen nur bei einem Beamten geahndet werden können, der sich in einem Dienstverhältnis befindet. „Ebenso klar ist aber, dass die Sprüche des Herrn Höcke nicht geeignet sind, die Neutralität und Verfassungstreue zu belegen, die er bei einer möglichen Rückkehr in den Schuldienst einhalten müsste“, fügten sie hinzu.

Für die FDP-Politikerin Beer steht ohnehin außer Frage, dass Höcke mit seinen „verstörenden Äußerungen zu ‚Fortpflanzungsstrategien‘ von Völkern in Europa und Afrika eine biologistische Weltsicht offenbart und damit unzweideutig seine Eignung, Kinder und Jugendliche zu unterrichten, selbst infrage gestellt“. Auch seine Theorien zum Islam disqualifizierten ihn für eine Rückkehr in den hessischen Schuldienst. „Daher halte ich es für notwendig, alle rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um Björn Höcke zumindest vom Einsatz als Lehrer in einer hessischen Schule auszuschließen“, sagte Beer. „Denn er wäre eine Zumutung für die Schüler und könnte den Versuch unternehmen, Kindern und Jugendlichen sein krudes Gedankengut zu vermitteln.“

Der Deutsche Lehrerverband rechnet damit, dass Höcke sich juristisch gegen einen Schulverweis wehren würde. Sollte Höcke eines Tages in den hessischen Schuldienst zurückkehren wollen, sei es zunächst am hessischen Kultusministerium, eine Wiedereinstellung zu prüfen. „Das Ministerium wird vor einer Entscheidung bezüglich der Verfassungstreue Höckes voraussichtlich die Staatsanwaltschaft und den Verfassungsschutz befragen“, sagte der Verbandschef Josef Kraus dem Handelsblatt.

„Sollte sich das Ministerium auf der Grundlage dieser Mitteilungen beziehungsweise Beobachtungen gegen Höcke entscheiden, ist vermutlich eine Klage Höckes beim Verwaltungsgericht zu erwarten.“ Dann hätten die Richter das Wort. „Sie müssen dann eine schwierige Abwägung zwischen Verfassungstreue eines Beamten und der Meinungsfreiheit eines Abgeordneten vornehmen.“

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