Bürokratie: Die deutsche Schwellenwert-Ökonomie
Die Schwellenwerttreppe beginnt bereits beim ersten Beschäftigten. Je nach Berufsgenossenschaft muss die Ein-Personen-Belegschaft nach Vorschrift des Arbeitsschutzgesetzes schon betriebsärztlich und sicherheitstechnisch betreut werden. So schreibt es die Industrie- und Handelskammer (IHK) Köln.
Und je größer der Betrieb wird, umso mehr Auflagen und Regeln kommen hinzu. Ab zwei anwesenden und versicherten Beschäftigten muss ein betrieblicher Ersthelfer benannt werden. Ab fünf Arbeitnehmern ist die Wahl eines Betriebsrats möglich. Ab 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern müssen Unternehmen seit Ende 2023 eine interne Meldestelle für Whistleblower einrichten – sonst drohen Bußgelder. So will es das Hinweisgeberschutzgesetz. Das sind die wichtigsten Schwellenwerte im Überblick:
Besonders in der Diskussion ist gerade das von der EU beschlossene Lieferkettengesetz. Es gilt ab 2027 zunächst für Unternehmen mit mehr als 5000 Beschäftigten und einem globalen Jahresumsatz von 1,5 Milliarden Euro. Im folgenden Jahr sinkt die Schwelle auf 3000 Beschäftigte und 900 Millionen Euro Umsatz, 2029 dann auf 1000 Beschäftigte und 450 Millionen Euro.
In Deutschland müssen Unternehmen ab 1000 Beschäftigten bereits seit diesem Jahr mit dem nationalen Lieferkettengesetz unter anderem ein so genanntes Risikomanagement für die globalen Lieferketten einführen. Über Bande sind häufig auch kleinere Betriebe von dem Gesetz betroffen – wenn sie große Konzerne beliefern und zeigen müssen, dass die eigenen Produkte sauber sind.
Die Spitzen der Ampel-Koalition wollen den Kreis der betroffenen Unternehmen demnächst jedoch deutlich verkleinern. Laut dem jüngst beschlossenen Wachstumspaket soll die Zahl der direkt erfassten Firmen mit der Umsetzung des europäischen Lieferkettengesetzes bis zum kommenden Jahr um etwa zwei Drittel sinken, auf weniger als 1000 Unternehmen. Die Pflichten der EU-Richtlinie würden demnach so spät wie rechtlich möglich angewendet.
„Die bürokratischen Anforderungen an Unternehmen werden insgesamt komplexer“, sagt Susanne Wollenweber, Arbeitsrechtsexpertin bei der IHK Köln. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen fragten sich immer wieder: Welche Gesetze des Arbeitsrechts gelten wann? Hinzu kommt: Wer als Beschäftigter zählt, kann sich je nach Gesetz unterscheiden – etwa bei Auszubildenden oder Leiharbeitern. Werden die Vorgaben nicht erfüllt, kann das für Unternehmen erhebliche Folgen haben: Bußgelder drohen, Kündigungen können unwirksam sein.
Und die nächste Bürokratiewelle steht bereits bevor: Es geht um die so genannten ESG-Berichte, in denen Unternehmen akribisch ihre Nachhaltigkeitsanstrengungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung darlegen müssen. Für das Geschäftsjahr 2024 gilt diese Pflicht laut EU-Richtlinien für große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, die von öffentlichem Interesse sind. In den Folgejahren werden stufenweise alle großen Unternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen von öffentlichem Interesse zu detaillierten Nachhaltigkeitsberichten verpflichtet. Laut Bundesjustizministerium dürften künftig etwa 13.000 Unternehmen betroffen sein.
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