Darüber solltet ihr mal schreiben: Wann kommt das angekündigte Gesetz zur Erfassung der Arbeitszeit?
Terminal für die Zeiterfassung
Foto: imago imagesBereits im Frühjahr 2023 gab es einen Referentenentwurf des Arbeitsministeriums. Seither tut sich wenig. Der Vorschlag zu Änderungen im Arbeitszeitgesetz werde weiter regierungsintern beraten, teilt das Bundesarbeitsministerium mit. Weder einen Zeitplan noch eine Einigung mit den Sozialpartnern gibt es.
Die Gesetzesänderung ist nötig, weil ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2019 Arbeitgeber in der EU verpflichtet, eine verlässliche Arbeitszeiterfassung einzuführen („Stechuhr-Urteil“). 2022 entschied das Bundesarbeitsgericht, Arbeitgeber müssten in Deutschland schon heute alle Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten erfassen. Doch längst nicht alle kommen dem nach. Einige wollen das neue Gesetz abwarten.
Der Referentenentwurf sieht vor, die Arbeitszeit nach einer Übergangsfrist elektronisch zu erfassen. Es soll nur wenige Ausnahmen geben.
Vertrauensarbeitszeit soll möglich bleiben, das Aufzeichnen der Arbeitszeit soll an den Arbeitnehmer delegiert werden können. Arbeitgeber müssen allerdings das Einhalten von Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten sicherstellen.
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