Dieselskandal Wie die Union Rechtshilfe für VW-Geschädigte ausbremste

Das Bundesjustizministerium wollte den Fahrern von manipulierten Diesel-Autos das Instrument einer Art Sammelklage light an die Hand geben. Doch der Gesetzesentwurf scheiterte – wegen CDU und CSU.

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Wie dreckig sind moderne Verbrenner?
Mercedes-Benz S-Klasse Quelle: Daimler
Audi A4 Avant Quelle: Audi
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BMW X1 Quelle: BMW
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Mazda6 Quelle: Mazda
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Sammelklagen, wie sie in den USA üblich sind, sind populär. Aber sie haben einen Nachteil. Sie lassen Anwälte an den Schadensersatzansprüchen ihrer Mandanten teilhaben und schaffen eine gigantische Klageindustrie, die uns fremd ist. Klagevertreter setzen den Reputationsschaden des Unternehmen als Druckmittel für einen lukrativen Vergleich ein. Sie lassen sie sich die Klage quasi abkaufen. Kritiker sagen, dass dies nicht so recht in die soziale Marktwirtschaft passt.

Doch den Verbrauchern gar keine Sammelklage an die Hand zu geben, kann auch nicht sein. Das deutsche Rechtssystem sieht im Verbraucherrecht derzeit jedenfalls mit Ausnahme im Finanzbereich keine Möglichkeit von kollektiven Rechtsdurchsetzungen vor. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) wollte dies ändern: mit der so genannten Musterfeststellungsklage. Im vergangenen Jahr legte er einen Gesetzesentwurf vor. Das Ziel: Verbraucherverbände sollten in die Lage versetzt werden, Klagen gegen Unternehmen und Konzerne einzureichen, nachdem sie Konsumenten geschädigt haben.

Laut Gesetzesentwurf sollten sich Verbraucher recht problemlos auf die Klage eines Verbandes aufschalten können und zwar „bis  zum  Schluss  der  mündlichen  Verhandlung  erster  Instanz,  auf die  die  Verkündung  des  Urteils  folgt,  oder  bis  zur öffentlichen  Bekanntmachung  der gerichtlichen Genehmigung eines Vergleichs“, heißt es in dem Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums (BMJV). Im Prinzip müsste ein Geschädigter einfache Angaben eintragen zu Name, Aktenzeichen des Musterfeststellungsverfahrens, Bezeichnung des Beklagten, Grund des Anspruchs und Höhe des Anspruchs. Kommt es am Ende zu einem Vergleich, wäre dieser „wirksam, wenn weniger als 30 Prozent der Anmelder ihren Austritt aus dem Vergleich erklären“.

Solche Instrumente sind wichtig - und könnten auch im Fall Volkswagen von großer Bedeutung sein. Denn Untersuchungen zeigen, dass im Durchschnitt erst ab einem Schaden von knapp 2000 Euro der Klageweg nicht mehr gescheut wird. Wie hoch der Schaden von Golf- und Passat-Fahrern ist, weil sie ein Diesel-Auto mit illegaler Abgasreinigung fahren, ist natürlich  schwer zu beziffern. Aber eine Musterfestellungsklage, angestrengt etwa von der Verbraucherzentrale, würde Zehntausenden Autofahrern ein effektives Rechtsinstrument an die Hand geben.

Doch der Gesetzesentwurf ist gescheitert. Vielmehr: Die unionsgeführten Ministerien haben den Referentenentwurf von Maas blockiert. So sah das Bundesfinanzministerium mit dem Vorhaben offenbar „erhebliche Unsicherheit für Versicherer und Banken verbunden“ und verlangte, solche Musterklagen erst ab 100 statt 10 Betroffenen zuzulassen. Das CSU-geführte Agrarministerium kritisierte, dass Maas' Entwurf über das Vorhaben des Koalitionsvertrags hinausgehe, lediglich das Vertragsrecht zu verbessern.

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