Digitalisierung Bundesgesundheitsminister Spahn: Patienten sollen bestimmte Apps auf Kassenkosten bekommen

Spahn möchte mit dem Voranbringen der Gesundheits-Apps die Versorgung von Patienten verbessern und und die Arbeit von Ärzten einfacher machen.

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Die Gesundheits-Apps würden laut Spahn verschrieben, um Therapien zu unterstützen und sie würden zudem getestet werden. Quelle: dpa

Berlin Patienten sollen bestimmte Gesundheits-Apps fürs Handy künftig von der Krankenkasse bezahlt bekommen – wenn sie der Arzt verschreibt. Das sieht ein Entwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor, den das Kabinett am Mittwoch auf den Weg gebracht hat. Dabei geht es etwa um Anwendungen, die beim regelmäßigen Einnehmen von Medikamenten helfen. Die Gesetzespläne zielen außerdem darauf, weitere digitale Angebote voranzubringen. So sollen Patienten leichter Arztpraxen finden können, die Videosprechstunden anbieten.

Spahn sagte, es gehe darum, die Versorgung der Patienten besser und die Arbeit von Ärzten einfacher zu machen. Dafür sollten neue Anwendungen und „sinnvolle Apps“ schnell und sicher nutzbar werden.

Solche Apps würden verschrieben, um Therapien zu unterstützen, sie würden zudem getestet, auch mit Blick auf Datenschutz und Datensicherheit, versicherte Spahn am Mittwoch im ARD-„Morgenmagazin“. Die Anbieter solcher Apps müssten auch nachweisen, dass sie die Versorgung verbesserten. Man werde auf Qualität achten und „nicht jeden Gimmick finanzieren“.

Spahn sieht auch die Ärzte in der Pflicht. „Künstliche Intelligenz, digitale Anwendungen werden Ärzte nicht ersetzen“, sagte der Gesundheitsminister. „Aber Ärzte, die digitale Anwendungen nutzen, werden die Ärzte ersetzen, die noch mit Karteikarten arbeiten“, fügte der CDU-Politiker hinzu. Apps blieben ein Zusatzangebot. „Natürlich ist für viele weiter der Goldstandard das persönliche, das direkte, das analoge Gespräch mit dem Arzt“, sagte Spahn.

Geregelt werde zudem, dass neben Arztpraxen künftig auch Apotheken und Krankenhäuser an die geplante Datenautobahn des Gesundheitswesens angeschlossen werden. Das Gesetz soll im Januar 2020 in Kraft treten. Im Bundesrat ist es nicht zustimmungspflichtig.

Mehr: Jens Spahn will die digitale Patientenakte schnell einführen. Doch es gibt Bedenken. Darum plant er ein Datenschutzgesetz für das Gesundheitswesen.

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