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Pro und Contra ErbschaftsteuerDie SPD startet ihren „Frontalangriff“ auf Deutschlands Weltmarktführer

Mit ihrem Konzept zur Erbschaft- und Schenkungsteuer belasten die Genossen die verbliebenen familiengeführten Vorzeigeunternehmen. Ein Kommentar.KOMMENTAR von Christian Ramthun 13.01.2026 - 10:39 Uhr
Die SPD drängt auf eine Reform der Erbschaftsteuer. Foto: dpa

Dieser Kommentar ist Teil eines Pro/Contras. Die Gegenrede lesen Sie hier.

Diese Steuerreform dürfte Deutschland mächtig schaden. Der Plan der SPD-Spitzenfunktionäre, den die Genossen am Dienstagmorgen vorgestellt haben, zielt genau auf jene großen, erfolgreichen Unternehmen ab, die sich (noch) in Familienhand befinden.

Es geht um traditionsreiche Firmen vom Schlag Stihl, Miele, Freudenberg. Es geht um Unternehmen, die Deutschland trotz aller gewichtigen Standortnachteile noch immer die Treue halten. Es ist, wie ein CDU-Politiker sagt, „der erwartete Frontalangriff der SPD“.

Die großen Familienunternehmen sollen, wenn es nach den Spitzengenossen um SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf geht, Milliarden Euro an zusätzlichen Erbschaftsteuern zahlen, wenn sie von einer auf die nächste Generation übertragen werden. Ab fünf Millionen Euro Unternehmenswert sollen Firmen nicht mehr begünstigt vererbt werden dürfen.

Lebensfreibetrag von einer Million Euro

Umgekehrt sollen viele Erben profitieren. Die Rede ist von einem „Lebensfreibetrag“ von insgesamt einer Million Euro statt bisher 400.000 Euro bei engen Familienangehörigen (alle zehn Jahre).

Kleine und mittlere Familienunternehmen könnten von einem „Unternehmensfreibetrag“ von fünf Millionen Euro profitieren. Tatsächlich würde dies vielen Handwerkern und Selbstständigen helfen, die bisher höchst umständliche Verschonungsbedingungen erfüllen müssen, um den Betrieb steuerfrei zu übernehmen und fortzuführen.

Verlierer wären die größeren Familienunternehmen, die es geschafft haben, mit ihren Ideen, ihrem Erfindungsreichtum und ihrem Elan neue Produkte und Dienstleistungen überregional/international anzubieten und hunderte bis tausende Arbeitsplätze zu schaffen. Sie sollen laut SPD-Konzept künftig keine Verschonungen und Befreiungen von der Schenkungs- und Erbschaftsteuer mehr erhalten. Und so Milliarden Euro in die Staatskasse spülen. Milliarden, die diesen Unternehmen dann fehlen würden für Forschung und Entwicklung, für das Schaffen und Sichern von Arbeitsplätzen.

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Zwar bieten die Genossen „großzügige Stundungsregelungen“ an. Bis zu 20 Jahre sollen Unternehmenserben die Steuerschuld abstottern dürfen. Allerdings nennen die Autoren des SPD-Papiers keinen Steuersatz. Bei zehn Prozent beispielsweise müsste die nächste Generation den Gewinn schätzungsweise für viele Jahre an den Staat abtreten, statt zu reinvestieren. Es wäre eine halbe Verstaatlichung.

Das SPD-Konzept fällt daher wohl vor allem in die Kategorie „Klassenkampf“. Unter der Flagge von Fairness, Gerechtigkeit und Umverteilung schaden die Genossen dem ohnehin angeschlagenen Standort Deutschland und zwingen Unternehmen in die Knie. Der Vorstoß kommt ausgerechnet zu Beginn des neuen Jahres, in dem die Koalition von CDU, CSU und SPD endlich den Turnaround aus den wirtschaftlichen Krisenjahren bewerkstelligen will.

Es ist ein fatales Signal. Die Riege um den SPD-Generalsekretär zeigt, wie egal ihr die private Wirtschaft am Ende ist. 18.000 Insolvenzen im vorigen Jahr scheinen sie nicht zu beeindrucken. Auch nicht, dass inzwischen sogar heimatverbundene Familienunternehmen verstärkt neue Investitionen lieber im Ausland tätigen. Und dorthin gehen, wo es keine Erbschaftsteuer gibt, etwa nach Österreich und auch nach Schweden.

Bleibt die Union standhaft?

Es bleibt zu hoffen, dass sich die beiden SPD-Parteichefs Lars Klingbeil und Bärbel Bas das Papier nicht zu sehr zu eigen machen. Und dass sich CDU und CSU bei der nun losbrechenden Debatte um die Schenkungs- und Erbschaftsteuer nicht auf einen Deal zulasten der unternehmerischen Leistungsträger einlassen. Nicht nach dem Motto: Sozialreformen gegen höhere Steuern. Was Deutschland gerade braucht, ist pragmatisches Handeln statt Ideologie.

Abzuwarten bleibt, wie das Bundesverfassungsgericht über derzeit anhängige Klagen gegen das Erbschaftsteuerrecht entscheidet. Im zweiten Quartal könnte das Urteil fallen. Es ist eben ein ewiges Streitthema. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht eine Sonderbehandlung der Familienunternehmen stets als grundgesetzkonform betrachtet.

Lesen Sie auch die gegensätzliche Meinung von Clara Thier, Redakteurin im Ressort Unternehmen.

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