Erstunterbringung Bund und Länder nähern sich bei Ankerzentren

In Ankerzentren soll das Asylverfahren gebündelt werden – doch viele Länder sahen Bedarf für Änderungen bei der Flüchtlingsunterbringung. Das könnte sich ändern.

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Der Bundesinnenminister besteht nicht mehr auf den Namen „Ankerzentrum“. Quelle: dpa

Magdeburg Bund und Länder kommen sich näher bei den Ankerzentren für Flüchtlinge. Teilnehmer des Treffens der Innenministerkonferenz in Magdeburg berichteten am Freitag, um das Thema sei nicht mehr gestritten worden. Zuvor hatte die „Welt“ darüber berichtet.Beim letzten Treffen der Minister im Juni in Quedlinburg hatte es Auseinandersetzungen um das Konzept gegeben.

Viele Länder sahen keinen Bedarf für Änderungen bei der Flüchtlingsunterbringung, weil die Anforderungen des Bundes bereits weitgehend erfüllt seien. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sicherte daraufhin Gespräche zu. Nach dem Bericht der „Welt“ hat Seehofer den Ländern nun zugesichert, künftig nicht mehr auf den Namen Ankerzentrum für solche zentralen Einrichtungen zu bestehen.

In den Ankerzentren sollen Schutzsuchende das gesamte Asylverfahren durchlaufen. Die Arbeit der zuständigen Behörden und Ansprechpartner soll dort gebündelt werden. Bisher gibt es solche Zentren nur in Bayern, Sachsen und dem Saarland. Die Beratungen zwischen Bund und Ländern sind offenbar so weit gediehen, dass das Innenministerium den Ländern nun kürzlich eine Mustervereinbarung für die neuen Einrichtungen zuschickte, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Darin bietet der Bund an, die Rückführung von Asylbewerbern zu übernehmen, für die andere EU-Staaten zuständig sind (Dublin-Fälle) - falls es in dem Land Ankerzentren oder ähnliche Einrichtungen gibt.

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