Fleischindustrie Heil legt Entwurf zum Verbot von Werkverträgen in der Schlachtung vor

Hubertus Heils Gesetzesentwurf sieht schärfere Vorschriften und Kontrollen vor. Schlechte Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie wurden in der Vergangenheit oft thematisiert.

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Der Gesetzentwurf betrifft eine Branche, die immer wieder mit schlechten Arbeitsbedingungen und Niedriglöhnen von sich reden gemacht hatte. Quelle: dpa

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat das geplante Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie auf den Weg gebracht. Der SPD-Politiker habe den Gesetzentwurf zur Abstimmung in der Regierung verschickt, erfuhr die Nachrichtenagentur Reuters am Mittwoch aus Regierungskreisen.

Das Kabinett solle am 29. Juli zustimmen. Die Bundesregierung reagiert damit auf die Corona-Ausbrüche in Schlachthöfen, in denen sich Hunderte Beschäftigte infiziert hatten. Der Reuters vorliegende Gesetzentwurf sieht zudem schärfere Vorschriften für Gemeinschaftsunterkünfte von Beschäftigten und eine Mindestquote von jährlichen Vor-Ort-Kontrollen in den Betrieben vor.

Das Fleischerhandwerk und ähnliche Kleinbetriebe mit bis zu 30 Beschäftigten werden von den Neuregelungen ausgenommen. In größeren Betrieben darf das Schlachten, Zerlegen und die Verarbeitung von Fleisch ab Anfang nächsten Jahres nur noch von Arbeitnehmern des eigenen Betriebes erledigt werden.

„Der Einsatz von Werkvertrags- und Leiharbeitnehmern ist damit künftig in diesem Bereich nicht mehr zulässig“, heißt es in dem Entwurf für ein Arbeitsschutzkontrollgesetz.

Vorgesehen ist auch eine Mindestbesichtigungsquote bei Kontrollen: Bis zum Jahr 2026 soll sie auf fünf Prozent aller Betriebe im jeweiligen Bundesland steigen. Zur Überwachung des Vollzugs soll eine neue Bundesfachstelle „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ eingerichtet werden. Die Arbeitszeit muss in der Fleischwirtschaft künftig zudem elektronisch aufgezeichnet werden, um Kontrollen zu erleichtern.

Gesetzesverschärfung trifft 40-Milliarden-Euro-Branche

Der Gesetzentwurf betrifft eine Branche, die immer wieder mit schlechten Arbeitsbedingungen und Niedriglöhnen von sich reden gemacht hatte. Die Covid-19-Ausbrüche in Schlachthöfen hätten „das Augenmerk verstärkt auf die Arbeitsbedingungen einer Branche gelenkt, die schon in der Vergangenheit wegen dieser Arbeitsbedingungen immer wieder in die Kritik geraten ist“, heißt es im Gesetzentwurf. Selbstverpflichtungen, schärfere Regeln und Kontrollen hätten keine Verbesserung gebracht.

„Bei den Vorgängen in der Fleischindustrie zeigt sich ein massiver Missbrauch von Werkverträgen“, erklärte der Vorsitzende des Arbeitnehmerflügels der Unions-Fraktion im Bundestag, Uwe Schummer.

„Im Wettbewerb um billiges Schlachten werden Betriebe unter Druck gesetzt, die sich an Regeln und an eine direkte Beschäftigung halten. Der CDU-Politiker plädierte für ein klares Verbot von Werkverträgen im Kernbereich der Großschlachtereien.

Mit den neuen Regeln soll erreicht werden, dass der Schlachthofbetreiber die Verantwortung für Missstände nicht länger auf Subunternehmer abwälzen kann, bei denen er über Werkverträge Arbeitsleistungen einkauft.

Genaue Zahlen zum Ausmaß der Werkverträge gibt es nicht. Vielfach mache betriebsfremdes Personal in der Fleischindustrie über die Hälfte der Arbeitnehmer aus, heißt es im Gesetzentwurf.

In Schlachterei- und Fleischverarbeitungsbetrieben mit mehr als 50 Beschäftigten arbeiteten im April 2020 laut Statistischem Bundesamt rund 100.000 Personen. Der Umsatz wächst seit Jahren auf Rekorde: 563 Betriebe mit 50 oder mehr Beschäftigten erzielten 2019 einen Umsatz von rund 39,7 Milliarden Euro. Das waren 7,9 Prozent mehr als 2018. Die Fleischindustrie machte 2019 gut ein Viertel des Umsatzes im Ernährungsgewerbe aus.

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