Flutkatastrophe Details zur Auszahlung der Fluthilfen festgelegt – Welches Land wie viel bekommt

Rheinland-Pfalz soll einen Großteil der Mittel bekommen. Haushalte können für bis zu 80 Prozent ihrer Schäden entschädigt werden.

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Mit dem Hilfsfonds von Bund und Ländern soll der Wiederaufbau in den betroffenen Regionen finanziert werden. Quelle: dpa

Die Bundesregierung hat die konkrete Verwendung der Mittel aus dem Wiederaufbaufonds für die Opfer der verheerenden Flut im Juli auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte am Mittwoch die entsprechende Verordnung, die die Details dazu regelt. „30 Milliarden Euro stehen bereit, um die Zerstörung durch die Flutkatastrophe zu beseitigen und Gebäude wie Infrastruktur neu aufzubauen“, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD).

Für den Hilfsfonds teilen sich Bund und Länder 28 Milliarden Euro, zwei Milliarden stemmt der Bund alleine für zerstörte Infrastruktur. Zunächst werden die Mittel nach einem festen Schlüssel verteilt - Rheinland-Pfalz bekommt 54,53 Prozent, Nordrhein-Westfalen 43,99 Prozent, Bayern 1,0 Prozent und Sachsen 0,48 Prozent. Sobald die Schäden noch klarer abzuschätzen sind, soll der Verteilungsschlüssel angepasst werden.

Betroffene Haushalte und Unternehmen können in der Regel Entschädigungen von bis zu 80 Prozent des Schadens erhalten. „Hinzu kommen Leistungen Dritter zum Beispiel aus Versicherungen oder auch der gewährten Soforthilfe bis zu maximal 100 Prozent des ermittelten Schadens“, so das Bundesfinanzministerium. Für Härtefälle soll es eigene Regelungen geben – dann können bis zu 100 Prozent ausgeglichen werden.

Der Bundesrat muss der Verordnung – ebenso wie dem Gesetz zur Errichtung des Flutfonds – noch zustimmen. Dies ist für den 10. September geplant.

Mehr: Reaktionen auf Fluten und andere Krisen: Bund fordert von EU Reform des Vergaberechts

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