Gegen das Transparenzregister machen vor allem Familienunternehmer Front. „Jede Person und jeder Unternehmer hat das Recht, selbst zu bestimmen, wann und in welchem Umfang er persönliche Lebenssachverhalte preisgeben möchte“, sagt Verbandspräsident Lutz Goebel. Bei allen Bestrebungen nach Transparenz dürfe das nötige Augenmaß für Kosten und Nutzen, sowie die Verhältnismäßigkeit nicht verloren gehen. Goebel befürchtet, dass das Benennen von „wirtschaftlich Berechtigten“ im Transparenzregister „Unternehmer und ihre Familienangehörigen zu leichten Opfern für Datenmissbrauch, Entführung und Erpressung machen“.
Händler und Banker, Makler und Notare sollen künftig bei jedem höherwertigen Geschäft dieses Register befragen und dafür noch eine Gebühr zahlen müssen. Das wäre kontraproduktiv, kritisiert etwa die Bundessteuerberaterkammer (auch Steuerberater müssen Geldwäscheverdächtige melden). Eine Gebührenpflicht könnte dazu führen, so die Kammer, „dass die Verpflichteten aus Kostengründen davon abgehalten werden, Einsicht in das Register zu nehmen“.
Das aber könnte teuer werden für die betreffenden Händler oder Steuerberater. Denn laut Gesetzesentwurf droht eine Flut neuer Bußgeldtatbestände (73 statt 17), was den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) „sprach- und ratlos“ macht. Andererseits stellen die Behörden fest, dass außer Banken und Versicherungen kaum jemand Geldwäscheverdachtsmeldungen schicken. Das wiederum deutet darauf hin, dass hunderttausende Händler, Makler, Notare oder Rechtsanwälte die geltenden Pflichten einfach ignorieren. Eine Lösung dieses Problems bietet der Referentenentwurf von Schäuble jenseits höherer Bußgeldandrohungen nicht an.