Die Grundsteuer muss neu geregelt werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Grundsteuererhebung im vergangenen April gekippt. Noch dieses Jahr müssen sich Bund und Ländern daher auf eine Neuregelung einigen, ansonsten müssen die Kommunen auf insgesamt 14 Milliarden Euro Steuereinnahmen verzichten. Bislang gab es jedoch keinen Durchbruch.
Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte Ende vergangenen Jahres zwei Modelle für die Reform auf den Tisch gelegt. Zum einen ein wertabhängiges Modell (WAM), das sich aus den Faktoren Bodenrichtwert, Nettokaltmiete, Baujahr, Grundstücks- und Gebäudefläche bei der Bemessung der Grundsteuer zusammensetzt. Dieses Modell wird vom Bundesfinanzministerium favorisiert.
Zudem legte Scholz ein wertunabhängiges Modell (WUM) vor. Nach diesem Modell sollen alle Grundstücke und Gebäude allein nach ihrer Fläche unabhängig von ihrer Lage besteuert werden.
Jetzt zeichnet sich nach Recherchen der WirtschaftsWoche ein möglicher Kompromiss ab. Dass es am Anfang der Woche deutliche Fortschritte gegeben habe, berichten inzwischen auch andere Medien. Demnach seien die beiden umstrittensten Bestandteile des Vorschlags, Nettokaltmiete und Baujahr, vom Tisch. Diese waren vor allem wegen ihres immensen Aufwands für Steuerbehörden und Steuerzahler scharf kritisiert worden.
Länderbefragung zeigt Favorisierung eines Mischmodells
Welche Variante am Ende auch Gesetz wird, war bislang schwer zu sagen. Erschwerend kommt hinzu, dass im Bundesrat, der der Neuregelung zustimmen muss, die Regierungsparteien keine Mehrheit haben. Sie sind auf die Stimmen der Länder angewiesen, in der Minister anderer Parteien wie FDP, der Grüne, der Linken oder auch der Freien Wähler mit am Tisch sitzen.
Die WirtschaftsWoche hat deshalb alle Bundesländer einzeln befragt, ob sie das wertabhängige Modell (WAM) oder das wertunabhängige Flächenmodell (WUM) unterstützen. Zusätzlich gab die WirtschaftsWoche den Bundeländern die Möglichkeit, einen anderen Vorschlag für Neuregelung der Grundsteuer selbst zu skizzieren.
Ergebnis: Es läuft auf einen Kompromiss aus den beiden Modellen hinaus. So gaben insgesamt acht Bundesländer in ihrem Antwortschreiben an, dass sie ein wertabhängiges Modell oder eine Grundsteuer mit „Wertbezug“ unterstützen. Zu dieser Gruppe gehören die Länder Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, das Saarland, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Allerdings kommen diese Länder zusammen nur auf 31 Stimmen im Bundesrat. Für eine Mehrheit sind aber 35 nötig.
Neu ist seit dieser Woche der Kompromiss-Vorschlag eines sogenannten Flächen-Lage-Modells (FLAM), das von der Schleswig-Holsteinischen Finanzministerin Monika Heinold vorgeschlagen worden war. Dieses Modell würde statt des Bodenrichtwerts für jedes Grundstück einen Lage-Parameter bei der Grundsteuer einführen. Dieser würde die verschiedenen Grundstückswerte anhand von Zonen widerspiegeln und so indirekt die durchschnittlichen Bodenrichtwerte und damit den Wert der Immobilie bei der Grundsteuer berücksichtigt, da die Wertunterschiede bei Häusern meist auf deren unterschiedliche Lage zurückzuführen sind.
Auch Niedersachsens Finanzmister Hilbers hatte ein ähnliches Modell vorgeschlagen. Nach dem Vorschlag des Niedersächsischen Finanzministers, die der WirtschaftsWoche vorliegen, soll sich die Grundsteuer zukünftig anhand von folgenden Pauschalen berechnen lassen:
- für Grundstücke 2 Cent pro qm
- für die Wohnfläche 20 Cent pro qm
- für Gewerbegebäude 35 Cent pro qm
Diese Pauschalen werden dann jeweils mit einem Lagefaktor individuell multipliziert, wobei mindestens 40 Prozent für eine einfache Lage und maximal 200 Prozent für Spitzenlage in einer Kommune veranschlagt werden. Das Modell sei „äußerst bürokratiearm umsetzbar“, wie es in einem Schreiben des Niedersächsischen Finanzministeriums heißt. Zusätzlich bliebe den Kommunen die Möglichkeit über den Hebesatz, die Grundsteuer im Ganzen abzusenken oder zu erhöhen.
Was nicht im Entwurf steht: Unbebaute Grundstücke würden durch dieses Modell profitieren, da die Pauschale für die Grundstücksfläche nur ein Zehntel der Wohnflächenpauschale bei der Grundsteuer beträgt.
Können sich diese zehn Länder auf ein gemeinsames Modell einigen, hätten sie eine komfortable Mehrheit von 41 Stimmen im Bundesrat.
Länderantworten im Detail:
„Das Land Berlin favorisiert weiterhin ein wertabhängiges Modell. Berlin gehörte zu den 14 Bundesländern, die sich noch in der vergangenen Legislatur für das Kostenwertmodell ausgesprochen hatten.“ Senatsverwaltung für Finanzen Berlin.
„Das Land Brandenburg befürwortet das wertabhängige Modell (WAM). Dieses Modell beruht auf einem Konzept, dass zu einer sozial gerechten Besteuerung von Grundbesitz führt. Das Flächenmodell (WUM) hätte hingegen zur Folge, dass bei der Besteuerung die unterschiedliche Ertragskraft von Grundstücken nicht berücksichtigt würde. Großflächige, zugleich jedoch ertragsschwache Grundstücke würden durch dieses Modell gegenüber ertragskräftigeren Grundstücken benachteiligt.
Eine wertbezogene Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Grundsteuer (WAM) umfasst sowohl den Wert des Grund und Bodens als auch den Gebäudewert. Diese Art der Berechnung führt zu einer gerechten Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen und stellt zugleich das Aufkommen der Kommunen sicher. Das Modell ist aus Sicht Brandenburgs auch administrierbar. Durch die voranschreitende Automatisierung der Grundstücksdatenverarbeitung können perspektivisch die Bodenrichtwerte automatisch beigesteuert werden. Zusammen mit dem bereits vorhandenen Datenbestand der Finanzämter lässt sich auf diese Weise der Verwaltungsaufwand beherrschbar gestalten und weiter eingrenzen.
Das WAM setzt letztlich die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts insoweit verfassungsgemäß und rechtssicher um, als das das Ziel der Bewertung in der Bestimmung des objektivierten realen Grundstückswerts liegt. Vor dem Hintergrund des durch das Gericht vorgegebenen Zeitplans sollte im Interesse aller Beteiligten nun eine möglichst schnelle Einigung angestrebt werden.“ Pressestelle des Ministeriums der Finanzen Brandenburg
„Frau Linnert [Senatorin für Finanzen, Anm. d. Red.] ist Befürworterin des wertabhängigen Modells, im Sinne einer gerechten (eben wertabhängigen) Steuerbelastung. Ein wertunabhängiges Modell wäre nicht verfassungskonform. Die Behauptung, mit dem wertabhängigen Modell werde ein Bürokratiemonster geschaffen, ist unbegründet. Alle Modelle verursachen bei der Umsetzung Arbeit." Pressestelle der Senatorin für Finanzen
„Die neue Grundsteuer muss praxisgerecht und damit problemlos vollziehbar ausgestaltet werden. Bayern setzt deshalb auf eine Einfach-Grundsteuer: Diese soll auf möglichst wenigen Kriterien beruhen, damit die neue Grundsteuer sowohl für die Bürger und Unternehmer transparent und ohne weiteres nachvollziehbar als auch gleichzeitig für die Finanzämter einfach zu administrieren ist. Die künftige Grundsteuer-Bemessungsgrundlage soll deshalb nach physikalischen Größen, nämlich den Flächen von Grundstück und Gebäuden, ermittelt werden. Diese Größen sind nicht streitanfällig. Der Gesetzgeber könnte damit unter Beweis stellen, dass in Deutschland ein einfaches Steuerrecht möglich ist.“ Staatsminister Albert Füracker.
„Mecklenburg-Vorpommern favorisiert ein wertabhängiges Modell, dessen konkrete Ausgestaltung noch geklärt werden muss. Ein solches Modell ist gerechter, da es Wohneigentum weniger belastet.“ Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern.
„Hamburg möchte zu einer schlanken, das bedeutet: bürokratiearmen, Lösung beitragen. Sowohl für Mieter/innen und Eigentümer/innen als auch für die Verwaltung darf es nicht zu überbordender Bürokratie kommen. Das hilft niemandem. Das vom Bundesfinanzministerium vorgelegte Modell wird aller Voraussicht nach keine Mehrheit im Länderkreis finden, weshalb wir bei den anstehenden weiteren Gesprächen mit dem BMF auf einen Kompromiss setzen. Deshalb prüfen wir alle Vorschläge, die auf dem Tisch liegen – schließen keine Lösung aus, unterstützen aber auch ausdrücklich keine.“ Marcel Schweitzer, Sprecher der Senatskanzelei Hamburg
„Wir sind nach dem Verlauf des jüngsten Treffens der Länderfinanzminister im Bundesfinanzministerium vorsichtig optimistisch, in den kommenden Wochen doch noch zu einem gemeinsam getragenen Modell zur Neuordnung der Grundsteuer zu kommen. Das dürfte dann weder in Reinkultur der viel zu bürokratische Vorschlag des Bundesfinanzministers noch das Einfachmodell der Unionsländer sein. Bei der nun erforderlichen Kompromisssuche müssen die Stärken beider Modelle kombiniert und Schwachstellen vermieden werden, damit am Ende eine unkompliziert umzusetzende Lösung steht, die parteiübergreifend getragen werden kann. Stärken haben beide: Während das Scholz-Modell die Grundsteuerhöhe grundsätzlich sozialverträglich an die Miete anknüpfen will, bedeutet das Einfachmodell viel weniger Bürokratie. Unsere Fachleute kümmern sich nun darum, einen Konsens zu finden. Von öffentlichen Festlegungen möchten wir daher derzeit absehen, um diesen Prozess nicht unnötig zu erschweren." Ralph-Nicolas Pietzonka, Sprecher des Hessichen Finanzministeriums.
„Aus Gerechtigkeitsgründen erscheint uns ein rein wertunabhängiges Modell, wie etwa das Flächenmodell, zu wenig ausgewogen. Neben der reinen Fläche des Grundstücks erachten wir mindestens ein wertabhängiges Element als erstrebenswert. Beim nächsten Treffen der Finanzminister am 01.02.2019 soll über ein Konsens-Modell gesprochen werden. Folgende Schwerpunktsetzungen streben wir an: Die Grundsteuer muss erhalten bleiben, das Aufkommen der Kommunen muss gesichert bleiben. Das Modell muss praxistauglich sein. Es sollte einen Bodenwert - ggfs. Bodenrichtwert-Zonen - und ggf. einen pauschalierten Ertragswert des Gebäudes - pauschalierte Listen-Mieten - enthalten.“ Saarländisches Ministerium für Finanzen und Europa.
"Die Zeit für eine Neuregelung der Grundsteuer wird immer knapper. Wenn bis Ende dieses Jahres nicht alle notwendigen Gesetze beschlossen sind, entfällt die Grundsteuer. Im Interesse der Städte und Gemeinden, für die die Einnahmen aus der Grundsteuer sehr wichtig sind, muss deshalb sehr schnell eine gemeinsame Lösung gefunden werden.
Das Gespräch zwischen dem Bundesfinanzminister und den Finanzministerinnen und Finanzministern der Länder am 14. Januar in Berlin hat deutlich gemacht, dass sich alle Beteiligten ihrer Verantwortung bewusst sind. Nun muss gemeinsam eine mehrheitsfähige Neuregelung erarbeitet werden, nötig ist ein Konsensmodell. Das geschieht zunächst auf Arbeitsebene, Anfang Februar beraten die Finanzministerinnen und Finanzminister wieder. Es wird darum gehen, verschiedene Komponenten, die in ein künftiges Grundsteuermodell einfließen könnten, nochmals genau anzusehen und daraufhin zu prüfen, ob sie eine faire, möglichst einfache, wenig streitanfällige und mit vertretbarem Aufwand umsetzbare Grundsteuer ermöglichen. Baden-Württemberg hat sich dabei stets dafür ausgesprochen, dass bei einer neuen Grundsteuer Komponenten berücksichtigt werden, die den Wert einer Immobilie abbilden." Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg.
"Das jüngste Treffen der Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder mit dem Bundesfinanzminister hat gezeigt, dass keines der aktuell diskutierten Modelle ohne Veränderungen mehrheitsfähig ist. Es wurde vereinbart, die nächsten drei Wochen zu weiteren Gesprächen auf Fachebene nutzen, um eine tragfähige Lösung zu finden. Dies kann nur erfolgreich sein, wenn die Gespräche ohne Vorfestlegung in der Sache stattfinden." Finanzministerium NRW
„Wir brauchen eine schnell umsetzbare und für die Verwaltung und die Bürger einfache und handhabbare Lösung. Ein wertunabhängiger Modellansatz entspricht dem am besten. Ich plädiere daher für ein Einfachmodell. Um die Kompromissbildung zu erleichtern, könnte ein wertunabhängiges Modell um weitere Differenzierungen, wie Mietstufen, erweitert werden. Jede andere Form der Berücksichtigung des Kriteriums Miete, seien es die tatsächlichen Mieten oder fiktive Durchschnittssätze, verbietet sich, da sich daraus im Vergleich zum Nichtwohnbereich erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel ergeben und es zu einem enormen Aufwand für Verwaltung und Bürger führt. Dieser Ansatz – so wie er vom Bundesfinanzminister verfolgt wird - ist also weder praktisch noch rechtlich zielführend. Ein wertunabhängiges Modell hingegen könnte um eine Lösung für die Belastungsverteilung innerhalb einer Kommune erweitert werden. Die stärkste Kritik bezog sich bislang auf den Vergleich von Grundstücken innerhalb einer Kommune. Hier muss es Ziel sein, noch eine Differenzierung zwischen Grundstücken unterschiedlicher Lagen zu ermöglichen. Die greifbare Lösung liegt darin, den Kommunen die Möglichkeit zu eröffnen, nach gesetzlich klar umrissenen Vorgaben innerkommunale Abstufungen vorzunehmen. Einen praktikablen Weg sehe ich darin, durch die Kommunen optional Gebiete bestimmen zu lassen, denen eine Wertstufe zugeordnet wird. Hat eine Kommunen Bodenrichtwerte, die eine gewisse Schwankungsbreite aufweisen, stünde es ihr frei, eine bestimmte Anzahl von Wertstufen zu bilden und diese bereits vorhandenen Abgrenzungen (Stadtteile, Ortsteile) zuzuordnen. Dies dürfte automationstechnisch umsetzbar sein; der Bürger wäre nicht mit der Erklärung von Bodenrichtwerten belastet.
Angesichts dessen plädiere ich eindringlich für eine Einigung auf das wertunabhängige Modell in dieser Abwandlung mit der Möglichkeit einer innerkommunalen Gebietseinteilung.“ Niedersächsischer Finanzminister Reinhold Hilbers.
„Bei der Neuregelung der Grundsteuer stehen wir unter großem Zeitdruck, der allen Beteiligten bewusst ist. Es gibt weiterhin unterschiedliche Positionen, aber es wurde auch Kompromissbereitschaft signalisiert.
In der letzten Sitzung haben wir, unabhängig von konkreten Modellen, einzelne Punkte identifiziert, bei denen die unterschiedlichen Beteiligten Diskussionsbedarfe haben. Diese Fragen wollen wir in den nächsten Wochen zügig abarbeiten.
Ich hoffe, dass es dann gelingt, auf dieser Basis zu einem schnellen und guten Ergebnis zu kommen.
Auch die Grundsteuer muss gerecht sein und die Leistungsfähigkeit berücksichtigen. Deswegen präferiere ich ein Modell, das wertabhängige Elemente aufweist.
Klar ist für uns auch, dass die Reform das Aufkommen für die Kommunen einerseits sicherstellen muss, andererseits die Steuerpflichtigen aber insgesamt nicht stärker belasten soll als bisher.“ Rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen.
„Nach unserer Auffassung sind sowohl ein wertunabhängiges als auch ein wertabhängiges Modell grundsätzlich geeignet, zukünftig eine rechtssichere und gerechte Besteuerung zu gewährleisten. Das Ministerium der Finanzen in Sachsen-Anhalt hat sich allerdings bewusst noch nicht auf eines dieser Modelle festgelegt, um den Weg zu der notwendigen Einigung mit den anderen Ländern offen zu halten. Einigungsbereitschaft ist notwendig, um in der knappen verbleibenden Zeit zu einer Neuregelung zu kommen.“ Finanzministerium Sachsen-Anhalt
„Finanzministerin Heike Taubert hatte bereits im letzten Jahr für einen "Gerechtigkeitsfaktor" bei der Festlegung der Grundsteuer plädiert. Dabei sollten Wert und Lage von Grundstücken eine Rolle spielen. Thüringen wird daher ein wertabhängiges Reformmodell unterstützen, über das derzeit noch verhandelt wird.“ Uwe Bücher, Pressesprecher Thüringer Finanzministerium.
„Wir nehmen das Beste aus beiden Welten. FLAM ist ein Kompromiss, der einfach, gerecht und leicht administrierbar ist: Gerechter als das Flächenmodell, weniger bürokratisch als der Scholz-Vorschlag. Im Interesse unserer Kommunen setze ich jetzt auf konstruktive Beratungen mit Bund und Ländern.“ Schleswig-Holsteinische Finanzministerin Monika Heinold.
„Sachsen stimmt keinem der derzeit vorliegenden Modelle zu. Der Freistaat wäre von den vorliegenden Vorschlägen besonders negativ betroffen, weil es bei uns mehrere großstädtische Ballungsräume gibt, verbunden mit den ostdeutschen Einheitswerten von 1935. Die hier errechneten Wertzuwächse würden unweigerlich zur Verteuerung des Wohnens in Großstädten sowie zu starken Verwerfungen im Länderfinanzausgleich führen. Ein zustimmungsfähiges Modell muss einfach sein - für den Steuerpflichtigen und auch für die Verwaltung. Es muss aufkommensneutral sein und darf Sachsen im Länderfinanzausgleich nicht schlechter stellen, da es lediglich ein „Reichrechnen“ auf dem Papier wäre. Und es muss die Besonderheiten durch die ostdeutschen Einheitswerte von 1935 sowie durch die Großstädte Dresden, Leipzig und Chemnitz berücksichtigen.
Wichtig ist jetzt mit Blick auf den ehrgeizigen Zeitplan, basierend auf den vorhandenen Vorschlägen einen Kompromiss zu finden, der unsere Anforderungen berücksichtigt.“ Pressestelle des Sächsisches Staatsministeriums für Finanzen.