Innovationen in Deutschland „Während wir Paragraf 65 einhalten müssen, hängen uns China und die USA ab“

Rafael Laguna Quelle: Picture-Alliance, dpa

Rafael Laguna ist der wichtigste Trendscout Deutschlands. Als Chef der Agentur für Sprunginnovationen soll er revolutionäre Ideen fördern. Doch er wird gebremst durch Amtsstuben – ändert sich das nicht, will er gehen.

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WirtschaftsWoche: Herr Laguna, als Chef der Agentur für Sprunginnovationen sollen Sie dafür sorgen, dass sich Deutschlands mp3-Trauma nicht wiederholt: Dass eine neue Technik hier entwickelt wird, die Milliarden dann aber andere verdienen, so wie Apple. Haben Sie seit der Agenturgründung Ende 2019 eher große oder kleine Sprünge gemacht? 
Rafael Laguna: Die Sprünge könnten sicher deutlich größer sein – was allerdings nicht daran liegt, dass es an guten Projekten mangelt: Von einem möglichen Durchbruch bei der Alzheimer-Bekämpfung, neuen Computerchips, Windanlagen der Zukunft und Kommunikation über Holodecks haben wir derzeit 15 laufende Projekte, dazu haben wir einen Wettbewerb zu Wirkstoffen gegen Viren ausgeschrieben. 151 Millionen Euro stehen uns bis Ende 2022 aus den Mitteln des Wirtschafts- und Forschungsministeriums insgesamt zur Verfügung – auch am Geld liegt’s also nicht.   

Wenn’s nicht am Geld liegt, woran dann? 
Daran, das Geld „ordnungsgemäß“ auszugeben. Das ist für uns das allerschwierigste.  

Klingt eher wie ein Luxusproblem. 
Leider ist das kein Luxus, sondern ein Problem, bei dem es um die grundsätzliche Zukunftsfähigkeit des Staates geht. Wir sollen Sprunginnovationen ermöglichen, müssen uns aber bei der Finanzierung von Forschungsprojekten an zahlreiche Verwaltungsvorschriften halten: an die Bundeshaushaltsordnung, ans Vergaberecht, ans EU-Beihilferecht, ans Besserstellungsverbot.  All das sind Konstruktionen, mit denen wir ein agiles Handeln des Staates nahezu unmöglich gemacht haben. Während wir alles dafür tun, Paragraf 65 der Bundeshaushaltsverordnung einzuhalten, werden wir von den Amerikanern und Chinesen bei den großen Zukunftsthemen abgehängt.

Welche Konsequenzen hat etwa das Besserstellungsverbot? 
Nehmen wir das Beispiel von Bernd Ulmann, den wir finanzieren wollen, damit er analoge Rechnerarchitekturen auf einen Chip bringt. Für viele Anwendungen wird das schneller sein als jeder Digitalcomputer und dabei nur einen Bruchteil von dessen Energie schlucken. Für sein Projekt braucht er Softwareingenieure, Chipdesigner und Mikroelektroniker, Leute, die äußert rar sind. 

Und entsprechend groß ist der Wettbewerb um solche gefragten Expertinnen und Experten. 
Verdienen dürfen die Spezialisten bei uns aber nicht mehr als jemand auf einer vergleichbaren Position im öffentlichen Dienst – was allein deshalb nicht funktioniert, weil es bei uns um Jobs und Qualifikationen geht, die gar nicht ins öffentliche Tarifsystem passen. Und nun kommen Apple und Amazon, die in Dresden und München riesige Chipdesignzentren aufbauen und mit Gehaltsschecks ab 150.000 Euro locken. Das Besserstellungsverbot ist am Ende deshalb ein Schlechterstellungsgebot. Zumal wir keine Beamten mit Aussicht auf Pensionen einstellen, sondern Leute mit befristeten Verträgen in einem hochriskanten Start-up. Diese Konstruktion ist nicht zu Ende gedacht.  

Dabei ist die Agentur für Sprunginnovationen doch gerade als GmbH gegründet worden, um mehr Freiheiten auch außerhalb des Tarifsystems zu ermöglichen? 
Tatsächlich fällt eine GmbH des Bundes auch nicht automatisch unter das Besserstellungsverbot – und das war auch anfangs so nicht vorgesehen. Aber dann ist es am Ende doch in den Gesellschaftsvertrag geschrieben worden. Leider vor meiner Zeit. Das muss sich jetzt dringenst ändern.  

Die Sprungagentur SprinD ist eine GmbH unter Federführung von Forschungs- und Wirtschaftsministerium. Wie funktioniert das Konstrukt überhaupt? 
Wir sind eine hundertprozentige Tochter des Bundes und werden vom BMBF und BMWi als Gesellschaftervertreter des Bundes beaufsichtigt.  Unsere Projekte gründen wir dann wiederum als hundertprozentige Töchter der SprinD aus, die dann zur Förderung ihrer Innovation ein Darlehen vom Bund bekommen. Das ist aber nicht immer das probate Mittel, denn wir wollen ja den Unternehmergeist in den Start-ups lassen. Deshalb machen wir nur bestimmte Teile der Entwicklung in den SprinD und lassen die Start-up-GmbHs so, wie sie sind und vereinbaren dann Lizenzen zwischen den GmbHs.

Agilität klingt anders.
Der Grundgedanke der Agentur ist gut, aber die Verwaltungsvorgaben können gerade auf Start-ups abschreckend wirken. Wir hatten tatsächlich kürzlich den Fall, dass ein Team sich deshalb lieber eine Finanzierung für seine Idee woanders gesucht hat. Die Förderung kommt nun von einem Geldgeber aus dem Nahen Osten, ohne Details nennen zu können. Die Leute sind zwar gerne Europäer, aber wenn da er große Scheck winkt statt der Verpflichtung zur Anwendung der Vergabeordnung, dann sind die auch weg, um ihren Traum zu verwirklichen.  

Womit sich das mp3-Problem dann am Ende doch wiederholt? 
Dass sich das mp3-Problem wiederholt, werden wir auch sicher nie ganz verhindern können. Aber umso wichtiger ist es, Förderinstrumente zu schaffen, die so agil sind wie in der Privatwirtschaft. Für alles, was über der Beschaffungsgrenze von 214.000 Euro liegt, muss SprinD derzeit eine internationale Ausschreibung gemacht werden. Das ist doch absurd, wenn ich genau ein bestimmtes Projekt fördern will, oder eine Expertin, von der es vielleicht nur zwei, drei auf dem Gebiet gibt. Wegen der Vorgaben soll ich aber künstlich darauf warten, ob sich nicht vielleicht doch noch jemand meldet. Da vergehen schnell mal kostbare sechs bis neun Monate für den ganzen Zirkus. 

Wie groß sind die Schecks, die Sie verteilen können? 
Die ersten wirklich, großen Schecks werden wir in den kommenden Wochen überreichen. Wir haben inzwischen 600 Projekteinreichungen, von denen etwa zehn Prozent Sprunginnovationspotenzial haben. 15 von diesen 60 Projekten haben bereits Geld von uns bekommen. Bei vier dieser Projekte haben wir beschlossen, dass wir in die Großfinanzierung gehen. Das sind Projekte, die wir bis zu fünf Jahre in Form einer Tochter-GmbH der SprinD fördern.

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