Karlsruhe Verfassungsrichter weisen Eilanträge der Sender zum Rundfunkbeitrag ab

Der Rundfunkbeitrag darf zum Jahreswechsel nicht wie geplant um 86 Cent auf 18,36 Euro steigen. Eilanträge der öffentlich-rechtlichen Sender wurden abgewiesen.

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Die öffentlich-rechtlichen Sender sind vor das Verfassungsgericht gezogen. Quelle: dpa

Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Blockade der Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch Sachsen-Anhalt abgewiesen. Sie seien nicht gut genug begründet worden, entschieden die Richter des Ersten Senats am Dienstag. Damit kann der monatliche Beitrag nicht wie geplant zum Jahreswechsel um 86 Cent auf 18,36 Euro steigen.

Über die Verfassungsbeschwerden der öffentlich-rechtlichen Sender ist damit noch nicht entschieden. Diese seien „weder offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet“, hieß es in dem am Abend in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. (Az. 1 BvR 2756/20 u.a.)

Aktuell liegt der Rundfunkbeitrag bei 17,50 Euro. Den zusätzlichen Bedarf von 86 Cent im Monat hatte eine unabhängige Kommission, die KEF, ermittelt. Es wäre die erste Erhöhung seit 2009. Sie soll eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro zwischen 2021 und 2024 ausgleichen. Der Rundfunkbeitrag, der seit 2013 nicht mehr als geräteabhängige Gebühr, sondern je Wohnung erhoben wird, ist die Haupteinnahmequelle für die öffentlich-rechtlichen Sender.

Damit der ausgehandelte Staatsvertrag in Kraft treten kann, fehlt allerdings die Zustimmung Sachsen-Anhalts. Dort hatte Ministerpräsident Reiner Haseloff am 8. Dezember den Gesetzentwurf vor der Abstimmung im Landtag zurückgezogen, weil sich abzeichnete, dass seine CDU – anders als die Koalitionspartner SPD und Grüne – die Erhöhung nicht mittragen würden. Damit ist die Erhöhung generell blockiert, denn alle 16 Landesparlamente müssen zustimmen.

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