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Köln und die FolgenDe Maizière kennt die Lösung, aber nicht das Problem

Noch gibt es keine Gewissheiten über die Silvester-Täter von Köln. Trotzdem wird über Folgen schwadroniert und über Strafverschärfung gemunkelt. Der Bundesinnenminister Thomas de Maizière macht da leider keine Ausnahme. Ein Kommentar.KOMMENTAR von Max Haerder 06.01.2016 - 15:51 Uhr
Bundesinnenminister Thomas de Maizière Foto: dpa

Urteil wegen Brust-Belästigung I

Ein Chef eines städtischen Personalamtes wollte von Beamtenanwärterinnen die genaue BH-Größe wissen. Zudem erkundigte er sich, ob er sie "anmachen dürfe" und schlug Treffen zur "gemeinsamen Entspannung" vor. Das müssen sich die Frauen, die mit ihm arbeiten, nicht gefallen lassen. Der Beamte wurde seines Posten enthoben und um eine Position zurückgestuft, urteilte das Verwaltungsgericht Trier.

Foto: REUTERS

Urteil wegen Brust-Belästigung II

Im Einzelhandel fasste ein Verkäufer einer taubstummen Kollegin an den Busen. Er wurde gefeuert. Er wollte auf Wiedereinstellung klagen. Das Arbeitsgericht Frankfurt urteilte: Die fristlose Kündigung ist gerechtfertigt.

Foto: REUTERS

Machtausübung und Belästigung

Ein Firmenchef fasste den Körper seiner Mitarbeiterinnen wiederholt ohne erkennbaren Grund an und drängte sich nah an sie. Das Oberlandesgericht Frankfurt wies die Kündigungsschutzklage ab. Am Arbeitsplatz müsse man die allgemein übliche körperliche Distanz wahren. Wer dies nicht tut, der begeht eine sexuelle Belästigung, so die Urteilsbegründung.

Foto: dpa

SMS I

Noch so ein Beispiel, bei dem Machtausübung und sexuelle Belästigung einhergehen: Ein Vorgesetzter bedrängte eine Auszubildende per SMS und forderte sie zum Geschlechtsverkehr auf. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz urteilte: Weil sich Azubis in einer besonderen Abhängigkeit befinden, ist die fristlose Entlassung des Vorgesetzten gerechtfertigt.

Foto: dpa

SMS II

Die Grenzen zur Belästigung per SMS sind nicht immer eindeutig. Ein Bankangestellter flirtete mit einer Kundin per SMS und sprach sie in der Schalterhalle an. Die Frau fühlte sich belästigt. Doch die Kündigung des Mitarbeiters war nicht gerechtfertigt, wie das Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz urteilte. Der Angestellte machte sich allerdings des Datenmissbrauchs schuldig - er hatte die Telefonnummer der Frau aus der Kundendatei entnommen.

Foto: REUTERS

Belästigung mit dem Smartphone

Das Zeigen von Bildern mit modernen Handys hat seine Grenzen: Ein Krankenpfleger schickte einer Kollegin auf dem Mobiltelefon Bilder mit nackten Frauen und belästigte sie obendrein mit anzüglichen Anrufen, während er im Alkohol-Rausch war. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein urteilte: Die fristlose Kündigung ist rechtens.

Foto: dpa

Sex gegen Geld

Manche unmoralischen Angebote können mit Geldstrafen enden. Ein Mann bot einer Frau, die er gerade kennengelernt hatte, Geld gegen Sex an. Die Frau, die keine Prostituierte war, fühlte sich dadurch in ihrer Ehre verletzt. Wegen Beleidigung verurteilte das Oberlandesgericht Oldenburg den Mann zu einer Geldstrafe.

Foto: dpa

Bemerkungen zur Kleidung

In einem Möbelhaus wollte ein Angestellter von seiner Kollegin wissen, warum sie keinen Minirock trage. Und ob sie beim Essen schon mal Sex gehabt habe. Das Bundearbeitsgericht urteilte: Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung.

Foto: dpa

Verbale sexuelle Belästigung I

In einem Baumarkt sagte ein Mitarbeiter der Kollegin, sie stehe wohl "auf dicke Eier". Einer anderen Mitarbeiterin empfahl er vor ihrem Tauchurlaub: "Dann können Sie ja schon einmal bei mir unter dem Tisch anfangen, zu schnorcheln". Doch dem Mann konnte nicht fristlos gekündigt werden, wie das Arbeitsgericht Düsseldorf urteilte. Der Angestellte habe 26 Jahre lang untadelig gearbeitet und sei nicht vom Arbeitgeber zuvor abgemahnt worden. Daher sei der fristlose Rauswurf nicht verhältnismäßig.

Foto: dapd

Verbale sexuelle Belästigung II

Ein Angestellter beleidigte gleich drei Kolleginnen mit der Bemerkung: "Besser eine Frau mit Charakter als drei Schlampen". Eine davon war seine Chefin. Anschließend unterstellte er ihr auch noch, dass sie die Nacht bei einem Geschäftspartner verbracht habe. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein urteilte: Kündigung wegen sexueller Belästigung.

Foto: dapd

Es ist höchste Vorsicht geboten, wenn Selbstverständlichkeiten zu Meldungen werden. Noch mehr, wenn Banalitäten den Rang von Sensationen erhalten. All das erleben wir gerade. Es begann gestern mit der Einlassung nicht von irgendwem, sondern immerhin der Bundeskanzlerin, die nach den Kölner Gewaltexzessen der Silvesternacht die „harte Antwort des Rechtsstaates“ einforderte.

Da möchte man nur entgegnen: Ja, was denn sonst? Und vielleicht noch hinzufügen: Wie kümmerlich denn ein Rechtsstaat aussähe, dem Härte – juristische wie physische – nicht zur Verfügung stünde?

Migrationsbericht

Höchste Zuwanderung seit 1950

Schon lange nicht mehr kamen so viele Zuwanderer nach Deutschland. Aber nicht nur Flüchtlinge sorgen für den starken Zustrom.

Der offizielle Hinweis auf Männer, die „dem Aussehen nach aus dem arabischen oder nordafrikanischen Raum“ stammen könnten,  hat ausgereicht, um einen gewaltigen Resonanzboden zum Beben zu bringen. Es könnte sich bei den Tätern um Flüchtlinge handeln. Wohl gemerkt: Es könnte. An der Bewertung, Verfolgung und Bestrafung der Taten selbst darf dieser Konjunktiv rein gar nichts ändern, am polit-medial-gesellschaftlichen Diskurs hingegen ändert er – alles. Denn dieser zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass er den Fakten längst davongelaufen ist. Auf Gewissheiten, um gar nicht von so etwas Altmodischem wie „Wahrheit“ zu reden, wird nicht gewartet.

Leider hat auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière diese Geduld nicht gehabt. De Maizière, üblicherweise einer der unaufgeregten, besonnenen Politiker der Hauptstadt, sagte heute in Bezug auf Köln einen schönen, eben doch altmodischen Satz („Die Wahrheit ist der beste Maßstab“), nur um sich gleich darauf ungerührt an die vorauseilende Bearbeitung von Problemen zu machen, die noch gar nicht recht umrissen werden können. So wurde der eigentliche Anlass seines Auftritts, die Vorstellung des trockenen „Migrationsbericht 2014“ der Bundesregierung, zur Nebensache.

Hintergründe zu den Übergriffen in Köln
Bisher erstaunlich wenig. „Wir haben derzeit keine Erkenntnisse über Täter“, sagte Kölns Polizeipräsident Wolfgang Albers am Dienstag bei einer Pressekonferenz. Zeugen und Opfer berichten - laut Polizei übereinstimmend - von Männern, die „dem Aussehen nach aus dem arabischen oder nordafrikanischen Raum“ stammen. In Gruppen sollen Männer zwischen 15 und 35 Jahren Frauen umzingelt, sexuell belästigt und ausgeraubt haben, in einem Fall spricht die Polizei auch von Vergewaltigung. 90 Anzeigen gibt es bis bislang. Oberbürgermeisterin Henriette Reker sagte, die Behörden hätten keinerlei Hinweise, dass es sich um Flüchtlinge handele. Entsprechende Vermutungen halte sie für „absolut unzulässig“.
Polizeipräsident Albers sagte, die Beamten hätten zwar schon in der Silvesternacht von Übergriffen Kenntnis bekommen. Den vollen Umfang der Übergriffe - insbesondere der sexuellen Übergriffe - sei allerdings erst am nächsten Tag klargeworden.Die Taten selbst hätten die anwesenden Polizeibeamten laut Ermittler Wolfgang Wurm zufolge nicht beobachtet, weil diese sich in einer riesigen und unübersichtlichen Menschenmenge abgespielt hätten. Festnahmen habe es keine gegeben, weil Zeugen und Opfer die Täter im Getümmel nicht wiedererkannt hätten.
Die Bundespolizei, die für den Bahnhof zuständig ist, war nach Angaben von Wolfgang Wurm, Präsident der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, mit 70 Kräften vor Ort. Die Kölner Polizei hatte im Bereich Hauptbahnhof und Dom rund 140 Beamte im Einsatz. Einige davon wurden aus anderen Teilen der Innenstadt zum Bahnhof geschickt, als dort die Lage eskalierte. Polizeipräsident Albers sagte, die Polizei habe ausreichend Kräfte auf dem Bahnhofsvorplatz gehabt. „Wir waren an dem Abend ordentlich aufgestellt.“
Viele Menschen melden sich zu Wort, die der Polizei vorwerfen, mit der Situation überfordert gewesen zu sein und die Lage falsch eingeschätzt zu haben. Der nordrhein-westfälische CDU-Chef Armin Laschet kritisiert auf Twitter: „Erneut unglaubliche Fehleinschätzung der Kölner Polizei.“ Dabei bezieht er sich auf die Einsatzbilanz am Neujahrsmorgen, in der von „ausgelassener Stimmung“, „weitgehend friedlichen Feiern“ und einer „entspannten Einsatzlage“ die Rede war.Polizeipräsident Albers räumte bei der Pressekonferenz am Dienstag Fehler ein: „Diese erste Auskunft war falsch.“ Sven Lehmann, Vorsitzender der NRW-Grünen, fordert: „Aufgeklärt werden muss auch, warum die Polizei in Köln erneut von einer aggressiv auftretenden Menschenmenge derart überrascht wurde.“ Die Frauenrechtlerin Alice Schwarzer fragt in der Zeitschrift „Emma“: „Wie ist es erklärbar, dass Hunderte von Frauen unter den Augen eines so massiven Polizeiaufgebotes sexuell belästigt werden?“
Augenzeugen und Opfer berichten in mehreren Medien von ihren Erlebnissen. „Ich hatte das Gefühl, die Polizei und die Sicherheitsleute der Bahn waren nicht nur überfordert, sondern hatten auch Angst, die Lage könnte eskalieren.“ (zitiert der „Kölner Stadt-Anzeiger“ eine Frau aus Overath, die mit ihrer Freundin in der Umgebung des Doms gleich mehrfach von vier bis sechs jungen Männern umkreist worden sein soll).„Die Stimmung war aggressiv. Plötzlich wurde ich von hinten - ohne dass mein Freund es sah - von mehreren Männern angegrapscht. Ich kann sagen, dass es mehrere waren, da zeitgleich Hände an meinen Brüsten und an meinem Po waren.“(Berichtet eine 40-Jährige dem WDR, die in der Silvesternacht mit ihrem Freund auf dem Weg nach Troisdorf gewesen sein soll)
Vor allem im Hinblick auf den bevorstehenden Karneval kündigte Polizeipräsident Albers an: „Nun werden wir deutlich die Präsenz erhöhen.“ Die Polizei werde sowohl uniformierte als auch zivile Kräfte einsetzen und mobile Videoanlagen einrichten. Bei Großveranstaltungen sollen außerdem bestimmte Plätze besser ausgeleuchtet werden, kündigte Oberbürgermeisterin Reker an.

Nehmen wir also zuerst an, die Täter von Köln wären allesamt oder in ihrer Mehrzahl Flüchtlinge, die im vergangenen Jahr in Deutschland einen Antrag auf Asyl gestellt haben. Ohne diese Voraussetzung zu benennen, referierte der Innenminister in Berlin also über die strafrechtlichen Bedingungen, die vorliegen müssten, um Asylbewerber abzuschieben: eine Haftstrafe von drei Jahren ohne Bewährung. Und dann fügte er ungefragt an, dass man „darüber zu reden habe, ob das ändern ist“. Im Klartext: Ob nicht schon bei kleineren Vergehen die Ausweisungen folgen muss.

Nehmen wir nun an, die Täter wären hingegen Deutsche mit Migrationshintergrund oder Ausländer, die schon mehrere Jahre hier leben. Auch für diese Eventualität war de Maiziere gedanklich präpariert: „Wir wollen keine Parallelgesellschaften in Deutschland“, sagte er. Und: Eine „vollständige Anerkennung unsere Werteordnung“ sei unerlässlich. Dafür müsse Integrationspolitik fördern und fordern.

Halten wir also fest: Noch weiß niemand sicher, ob die Gewaltnacht von Köln ein Ausbruch von Flüchtlingsgewalt war, ein grauenhafter Ausdruck von Integrationsversagen, vielleicht gar beides. Möglicherweise ist alles sogar noch viel komplizierter. Auch de Maizière weiß darüber noch nicht mehr. Von Politikern seines Schlages dürfte man dann eigentlich erwarten, dass sie sich zurückhalten und nicht spekulieren. Dass sie keine Lösungen anbieten für Herausforderungen, die sich (noch) nicht stellen und erst recht keine Stimmungen befeuern, die keiner weiteren Nahrung bedürfen.

Den Innenminister hat das gerade nicht abgehalten. Er räsonierte lieber über Verschärfungen des Abschieberechts und platzierte Ach-was-Banalitäten über die deutsche Integrationspolitik, über die so mancher Streetworker in, sagen wir, Duisburg-Marxloh oder Berlin-Neukölln nicht mal wird müde lächeln können. Er hätte besser geschwiegen.

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