Kommunale Wärmeplanung: Das Preisgeschacher um die Wärmeplanung
Bundesbauministerin Klara Geywitz war bei der ersten Kabinettssitzung eine Gewinnerin trotz Streits.
Foto: dpaAls Klara Geywitz am Mittwoch um kurz nach 12 Uhr vor das Kanzleramt in Berlin tritt, trägt sie schwarz trotz knallender Sonne. Nur einige Minuten zuvor fluteten erste Meldungen des neuen Ampel-Koalitionskrachs über die Nachrichtenticker. Und auch Geywitz muss erst einmal Reporterfragen zum Streit abblocken, bevor sie über ihren eigentlichen Erfolg sprechen kann.
Denn an diesem Mittwoch hat das Kabinett auch den Gesetzesentwurf zur Fernwärmeplanung verabschiedet. Damit hat Geywitz endlich einen der wichtigsten Bausteine für den Klimaschutz der Ampel auf den Weg gebracht.
Bis Mitte 2026 haben Großstädte mit mehr als 100.000 Menschen demnach Zeit, ihre lokalen Wärmepläne vorzubereiten. Kleinere Kommunen mit weniger als 100.000 Menschen müssen bis Ende Juni 2028 einen Weg gefunden haben, um vor Ort auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung umzustellen. Jede Kommune muss dann angeben können, in welchen Stadtteilen und Straßen sie ihre Häuser mit Fernwärme versorgen will und wo Nahwärme etwa über Wärmepumpen vorgesehen ist. Nicht nur Hausbesitzer wollten wissen, mit welchen Kosten künftig zu rechnen sei, erklärte Geywitz, auch wer eine Mietwohnung suche, interessiere sich für den Energieträger.
Dabei hat die Bundesregierung vor allem gegenüber den kleinen Gemeinden viele Zugeständnisse gemacht. Verfahren wurden vereinfacht, Grenzwerte heruntergesetzt. Benachbarte Kommunen sollen zum Beispiel gemeinsam ihre Wärmepläne erstellen können, um Aufwand zu reduzieren. Die zu erreichenden Klimaziele hat die Regierung trotz harscher Kritik von Umweltverbänden stark gelockert: Bis 2030 sollen Fernwärmenetze nur noch zu 30 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden. Ein früherer Entwurf des Gesetzes hatte noch 50 Prozent angedacht. Für viele Kommunen kaum schaffbar, argumentierten die Bauministerialen. Lediglich am Endziel der Klimaneutralität bis 2045 hat man festgehalten.
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Hinter all diesen Zugeständnissen steht auch der Wunsch der Ampel-Regierung, ein anderes umstrittenes Kernprojekt ins Ziel zu tragen. Denn erst wenn die kommunale Wärmeplanung vor Ort greift, kann auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) Anwendung finden. Genauer gesagt geht es um die viel umstrittene Pflicht für Eigentümer, ihre Heizungen mit mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien zu speisen.
Man könnte es auch so ausdrücken: Nur wenn die kommunale Wärmeplanung gelingt, kann die Ampel auch ihren lähmenden Heizungsstreit endlich hinter sich lassen. 500 Millionen Euro schießt der Bund den Kommunen zu, damit diese ihre Wärmeplanung auf den Weg bringen können.
Städte bräuchten insgesamt bis zu zwei Milliarden Euro für Wärmepläne
Doch vor Ort regt sich bereits der nächste Widerstand gegen die Pläne aus Berlin. Das Geld reiche „nach unseren Berechnungen keinesfalls aus“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Auch der Deutsche Städtetag lässt verlauten: Man müsse jetzt über die Finanzlage sprechen. Immerhin habe eine selbst in Auftrag gegebene Umfrage gezeigt, dass die Städte insgesamt bis zu zwei Milliarden Euro bräuchten, um Wärmepläne für alle deutschen Kommunen zu bestellen.
Aus Kreisen der Bundesregierung heißt es, dass solche Forderungen doch recht überzogen seien. Wichtig findet man vor allem, dass die Förderung schnell und einfach vor Ort ankomme. Die Mittel würden am Ende Bund und zum Teil auch die Länder und Kommunen stellen, das müsse reichen. Ein Eckpunkte-Papier zu dieser Frage sei gerade in Abstimmung mit dem Finanzministerium, heißt es. Auch bei Fragen nach den zeitlichen Fristen für die Gemeinden scheint es durchaus noch Bewegung in Berlin zu geben.
Ministerin Geywitz selbst stellt jedenfalls klar: „Mit einer halben Milliarde Euro kann man ziemlich viel denken und planen.“ Schließlich gebe es schon jetzt Bundesländer, die ihre Wärmeplanung auch alleine geschafft haben.
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