Mindestlohn: Erhöhung auf 15 Euro – oder doch nicht? Vier Grafiken zum Mindestlohn
Nur wenige Tage nach der Vorstellung des Koalitionsvertrags stellt CDU-Chef Friedrich Merz ein zentrales SPD-Versprechen infrage: die Erhöhung des Mindestlohns.
Geht es nach Merz, ist keine automatische Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro vorgesehen. Das widerspricht den Aussagen von SPD-Chef Lars Klingbeil, der noch am Donnerstag erklärte: „Der Mindestlohn wird im Jahr 2026 auf die 15 Euro steigen, die wir haben wollen.“
Es droht der erste handfeste Streit zwischen den beiden Koalitionären. Dabei haben Union und SPD den Mindestlohn vor zehn Jahren noch gemeinsam in der Großen Koalition eingeführt. Damals lag er noch bei 8,50 Euro pro Stunde. Zum Jahresanfang ist der Mindestlohn auf 12,82 Euro brutto gestiegen:
Den größten Sprung machte der Mindestlohn zwischen 2022 und 2023: Die Regierung von Olaf Scholz erhöhte ihn von 10,45 auf 12 Euro und überging damit per Gesetz die Mindestlohnkommission.
Denn die Entscheidung über die Lohnuntergrenze liegt normalerweise nicht bei der Politik. Eine unabhängige Kommission mit sechs stimmberechtigten Mitgliedern aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerlagern legt alle zwei Jahre eine Empfehlung vor, so beschloss es die Große Koalition im Jahr 2015.
Grundsätzlich richtet sich die Kommission bei der Anhebung des Mindestlohns nach der Entwicklung der Tariflöhne. Und zwar „nachlaufend“: Sie berücksichtigt nur bereits abgeschlossene Tarifverträge, nicht aber erwartete Erhöhungen. Das Statistische Bundesamt erstellt dazu einen Index auf Basis mehrerer Hundert Tarifverträge. Die Kommission nutzt die Entwicklung dieses Indexes über die vergangenen zwei Jahre als Grundlage für ihre Empfehlung.
In diesem Jahr kommt erstmals ein neuer Maßstab hinzu. Anfang 2025 hat die Kommission eine überarbeitete Geschäftsordnung beschlossen. Sie orientiert sich weiterhin „im Rahmen einer Gesamtabwägung“ an der Tariflohnentwicklung – nun aber auch am Referenzwert von 60 Prozent des mittleren Bruttolohns eines Vollzeitbeschäftigten. Damit will sie die sogenannte „Armutsfestigkeit“ stärker berücksichtigen. Das ist neu und greift eine langjährige Forderung der Gewerkschaften sowie eine zentrale Empfehlung der europäischen Mindestlohnrichtlinie auf.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts lag der Anteil der Beschäftigten im Niedriglohnsektor zuletzt bei 16 Prozent aller abhängig Beschäftigten in Deutschland. Zum Niedriglohnbereich zählen Tätigkeiten, die mit weniger als 13,79 Euro pro Stunde vergütet werden. Seit der Einführung und Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns ist dieser Anteil rückläufig. Im Jahr 2014, also vor der ersten Mindestlohnerhöhung, arbeiteten noch rund 23 Prozent der Beschäftigten im Niedriglohnbereich.
Im EU-Vergleich belegte Deutschland 2024 bei der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns den vierten Platz. An der Spitze lag Luxemburg mit 14,86 Euro pro Stunde, gefolgt von den Niederlanden mit 13,27 Euro und Irland mit 12,70 Euro. Am unteren Ende der Skala steht Bulgarien mit lediglich 2,85 Euro:
In Österreich, Dänemark, Italien, Schweden und Finnland existiert kein gesetzlicher Mindestlohn. In diesen Ländern gelten stattdessen tarifvertraglich geregelte Lohnuntergrenzen. Starke Gewerkschaften und hohe Tarifabdeckungsraten sichern dort verbindliche Mindeststandards auf anderem Weg.
Ein anderes Bild zeigt sich bei den kaufkraftbereinigten Mindestlöhnen: Hier lag Deutschland 2024 mit 9,94 Euro auf Platz eins – vor den Niederlanden und Luxemburg. Irland schafft es bei dem kaufkraftbereinigten Mindestlohn lediglich auf Platz sieben.
Kaufkraftbereinigt bedeutet: Die Löhne werden um die Lebenshaltungskosten im jeweiligen Land korrigiert. So lässt sich vergleichen, wie viel sich Beschäftigte mit dem Mindestlohn tatsächlich leisten können:
Was wird nun aus dem Mindestlohn?
Im Koalitionsvertrag betonen Union und SPD, dass sie „an einer starken und unabhängigen Mindestlohnkommission“ festhalten. Diese solle sich „im Rahmen einer Gesamtabwägung sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren“.
Damit übernehmen beide Parteien die zentralen Formulierungen aus der Geschäftsordnung der Kommission. Ein entscheidender Satz wurde aber hinzugefügt: „Auf diesem Weg ist ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar.“
Bis spätestens Ende Juni 2025 muss die Kommission einen Vorschlag für die Jahre 2026 und 2027 vorlegen. Die Bundesregierung kann diesen Vorschlag nur unverändert per Rechtsverordnung umsetzen – sonst bleibt der Mindestlohn unverändert.
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