Musterfeststellungsklage Maas weist Merkels Kritik zurück

Ende letzten Jahres stellte der Justizminister eine Gesetzesvorlage zur Möglichkeit einer Sammelklage gegen Großunternehmen vor. Die Kanzlerin fordert Nachbesserungen, der Minister hätte geschludert.

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Der Gesetzesvorschlag des Justizministers stößt im Kanzleramt auf taube Ohren. Quelle: Reuters

Berlin Bundesjustizminister Heiko Maas hat den Vorwurf von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) gekontert, er habe beim Erarbeiten schärferer Verbraucherrechte etwa für geschädigte Diesel-Fahrer geschludert. „Frau Merkel und Herr Seehofer haben mit ihrer Blockade zu verantworten, dass die Musterfeststellungsklage auch den Autokäufern noch nicht zur Verfügung steht“, sagte der SPD-Politiker am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Hätte sich die Union nicht verweigert, könnte das Instrument längst im Gesetzesblatt stehen.

Maas hatte Ende 2016 einen Gesetzentwurf für eine sogenannte Musterfeststellungsklage vorgelegt. Sie soll Klagerechte von Verbrauchern gegenüber Unternehmen wie VW stärken. Dabei geht es auch um die Möglichkeit, dass etwa Verbraucherverbände stellvertretend für viele Kunden Schadenersatzansprüche geltend machen können. Maas' Entwurf liegt seit Dezember auf Eis. SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz sagte am Sonntagabend in der ARD, schuld sei das Kanzleramt, das blockiere.

CDU-Chefin Merkel entgegnete im ZDF, sie sei ebenfalls für Möglichkeiten einer „Sammelklage“. „Aber die Vorlagen, die der Justizminister gemacht hatte, gehen so noch nicht. Wir hatten da sehr klar gesagt, an welchen Stellen wir Nachbesserungen erwarten“, sagte sie. Es gebe bereits solche Klage-Möglichkeiten in der Finanzwelt. „Und das kann man adäquat auf die Fragen auch der Kunden von Autos überführen. Aber der Justizminister hat hier einen anderen Ansatz gewählt, jedenfalls in einigen Teilen“, sagte Merkel. Dieser Debatte müsse sich die SPD stellen.

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