Neue Datenschutz-Regeln So will die Union DSGVO-Abmahnvereine stoppen

Die Union will die Abmahnkosten bei Datenschutzverstößen aussetzen. So soll unseriösen Anwaltskanzleien das Handwerk gelegt werden.

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Die Union will unseriösen Kanzleien den Anreiz nehmen, bei Verstößen gegen die DSGVO abzumahnen. Quelle: dpa

Berlin Die Union warnt nach Inkrafttreten der neuen Datenschutz-Regeln in der EU vor einer Welle von missbräuchlichen Abmahnungen und will deswegen Kosten-Erstattungen ein Jahr lang aussetzen. „Derzeit besteht die Gefahr, dass unseriöse Kanzleien und Abmahnvereine die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gezielt ausnutzen“, teilte die Unions-Bundestagsabgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker am Mittwoch mit.

Sie verwies darauf, dass bei kleinen und mittleren Unternehmen ungewollte Regelverstöße bei der Umstellung auf den neuen Datenschutz nicht auszuschließen seien, was manche Rechtsanwälte ausnutzen könnten. Für die SPD hielt deren Bundestagsabgeordnete Johannes Fechner seiner Kollegin vor, das eigentliche Problem mit missbräuchlichen Abmahnungen nicht lösen, sondern nur Sanktionen befristet aussetzen zu wollen.

Mit der seit dem 25. Mai in der gesamten EU gültigen DSGVO werden auch in Deutschland die Regeln verschärft. Für Unternehmen heißt das, sie müssen etwa Kundenportale im Internet umgestalten. Tun sie dies nicht, kann ein Anwalt die Firma abmahnen und dafür auch Gebühren in Rechnung stellen. Hier will Winkelmeier-Becker ansetzen.

Durch eine kurzfristige gesetzliche Regelung könne die Kostenerstattung für Abmahnungen für Verstöße gegen die DSGVO etwa ein Jahr lang ausgeschlossen werden. „Dadurch entfällt der wirtschaftliche Anreiz für Abmahnvereine und -kanzleien.“

Fechner hielt Winkelmeier-Becker vor, die Union habe in den Koalitionsverhandlungen schärfere Gesetze gegen Abmahnungen blockiert. Jetzt wolle die CDU-Politikerin das Problem mit einer befristeten Lösung nur aufschieben, und nicht das eigentliche Problem der Abmahnabzocke angehen.

„Wir müssen die Anwaltsgebühren deckeln, damit aus Abmahnungen kein Geschäftsmodell werden kann“, forderte der SPD-Politiker. Zudem müsse der sogenannte fliegende Gerichtsstand abgeschafft werden, „damit nicht weit entfernt vom Sitz des Abmahnopfers geklagt werden kann“.

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