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Neues WahlrechtWelche Wahlkreisgewinner nicht in den Bundestag einziehen

Der Bundestag wird kleiner. Ein Überblick der Direktkandidaten, die es wegen des neuen Wahlrechts nun nicht in den Bundestag schaffen. 26.02.2025 - 11:52 Uhr

Der Plenarsaal des Bundestages

Foto: Michael Kappeler/dpa

Der neue Bundestag wird nach einem neuen Wahlrecht gewählt – für die Bürger änderte sich bei der Stimmabgabe nichts. Erst bei der Umrechnung der Stimmen in Mandate greifen die neuen Regeln, die eine Begrenzung der Abgeordnetenzahl auf 630 vorsehen. 2021 waren noch 736 Abgeordnete in den Bundestag eingezogen.

Erreicht wird dies durch den Verzicht auf Überhang- und Ausgleichsmandate, die bisher dazu geführt haben, dass der Bundestag immer größer wurde.

Bisher war es so, dass derjenige, der ein Direktmandat gewann, seinen Sitz im Bundestag sicher hatte. Dies ist jetzt nicht mehr zwangsläufig der Fall. Eine einfache Rechnung: Holt eine Partei in einem Bundesland 50 Direktmandate, nach dem Zweitstimmenergebnis stehen ihr aber nur 48 Mandate zu, dann gehen jetzt die beiden Direktkandidaten mit den schlechtesten Erststimmergebnissen leer aus.

Lesen Sie auch: Was Sie über die Erst- und Zweitstimme wissen müssen

Diese Kandidatinnen und Kandidaten haben die meisten Stimmen in ihrem jeweiligen Wahlkreis geholt – und sind aufgrund des neuen Wahlrechts nun trotzdem nicht im Bundestag vertreten:

Überhangmandate entstanden, wenn eine Partei über die Erststimmen mehr Direktmandate holte, als ihr nach ihrem Zweitstimmenergebnis Sitze zustanden. Diese Mandate durfte sie behalten. Die anderen Parteien erhielten dafür Ausgleichsmandate. Bei der Bundestagswahl 2021 fielen 34 Überhang- und 104 Ausgleichsmandate an.

Mit der Reform wird die Zweitstimme noch wichtiger als bisher. Denn um ein errungenes Direktmandat sicher zu erhalten, muss dieses jetzt durch das Zweitstimmenergebnis gedeckt sein. Erhält eine Partei jetzt mehr Direktmandate, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, dann gehen die Direktkandidaten mit den schlechtesten Erststimmenergebnissen leer aus. Durch die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition wird die Größe des Bundestages auf 630 Abgeordnete begrenzt.

Auch diesmal gilt: Für den Einzug in den Bundestag muss eine Partei mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen holen. Es gilt aber auch weiter die Grundmandatsklausel: Bleibt eine Partei unter der Fünf-Prozent-Hürde, holt aber drei Direktmandate, dann kommt sie in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses ins Parlament.

Mehr zur Bundestagswahl 2025 lesen Sie hier:

dpa, mdo, jre
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