Rentenbeitrag steigt: Die wichtigsten Antworten zum Rentenpaket der Regierung
Die Bundesregierung hat ein milliardenschweres Rentenpaket auf den Weg gebracht. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) setzt damit zentrale Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD um.
Kernpunkte sind die Sicherung des Rentenniveaus bis 2031 und eine erneute Ausweitung der sogenannten Mütterrente.
Die Mehrausgaben in jährlich zweistelliger Milliardenhöhe sollen eigentlich aus Steuermitteln finanziert werden. Doch auch auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommt eine Mehrbelastung zu.
Was gilt für das Rentenniveau?
Die Regierung will das Rentenniveau bis zum Jahr 2031 bei mindestens 48 Prozent eines Durchschnittslohns stabilisieren. Diese sogenannte Haltelinie verhindert, dass die Renten langsamer steigen als die Löhne. Das Rentenniveau ist eine Rechengröße, die das Verhältnis zwischen einer Standardrente und dem Durchschnittseinkommen aller Arbeitnehmer beschreibt. Es sagt nichts über die konkrete Höhe der individuellen Rente aus. Ohne die neue Regelung würde das Niveau nach aktuellen Prognosen bis 2031 auf 47,0 Prozent und bis 2040 auf 45 Prozent sinken.
Für wen steigt die Mütterrente?
Die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder werden um sechs weitere Monate auf insgesamt drei Jahre angehoben. Das gilt seit Längerem schon für später Geborene. Von dieser Ausweitung sollen rund zehn Millionen Eltern profitieren, überwiegend Frauen. Die Neuregelung soll ab dem 1. Januar 2027 greifen, wird technisch von der Rentenversicherung aber erst zum Jahresanfang 2028 umgesetzt. Für Rentnerinnen und Rentner, die bereits 2027 Anspruch darauf hatten, wird die Erhöhung über einen Zuschlag rückwirkend gezahlt wird.
Was bringt das Rentenpaket konkret?
Durch die Ausweitung der Mütterrente steigt die monatliche Rente für jedes vor 1992 geborene Kind um rund 20 Euro. Die Stabilisierung des Rentenniveaus sorgt dem Arbeitsministerium zufolge dafür, dass die Altersbezüge insgesamt um rund zwei Prozent höher ausfallen als ohne die Reform. Eine Rentnerin mit einer Monatsrente von 1500 Euro hätte demnach im Jahr 2031 rund 30 Euro im Monat mehr zur Verfügung.
Was kostet das Rentenpaket?
Die Kosten werden vollständig aus dem Bundeshaushalt und damit von den Steuerzahlern getragen. Laut Gesetzentwurf erhöhen sich die zusätzlichen Ausgaben für den Bund mit zunächst rund neun Milliarden Euro im Jahr 2027 bis zum Jahr 2030 auf 14,5 Milliarden Euro jährlich. Bis 2040 steigt der Betrag auf knapp 20 Milliarden Euro an. Der größte Teil davon entfällt auf die Sicherung des Rentenniveaus.
Wird der Beitragssatz steigen?
Der Rentenbeitragssatz steigt 2027 voraussichtlich etwas stärker als gedacht: von heute 18,6 auf 18,8 Prozent des Bruttolohns. Dies geht aus dem Entwurf für das Rentengesetz hervor, den das Bundeskabinett gebilligt hat. Nach geltendem Recht wäre übernächstes Jahr ein Anstieg auf 18,7 Prozent zu erwarten gewesen. 2026 bleibt der Satz voraussichtlich stabil.
Was ändert sich für Rentner, die weiterarbeiten wollen?
Das Gesetz hebt das sogenannte Anschlussverbot für Personen auf, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. Bislang war es nicht möglich, nach dem Renteneintritt beim selben Arbeitgeber ohne besonderen Grund befristet weiterzuarbeiten. Diese Hürde entfällt nun. Damit soll die Weiterarbeit im Alter erleichtert und ein Beitrag zur Fachkräftesicherung geleistet werden.
Was wird aus den anderen geplanten Reformen?
Die im Koalitionsvertrag ebenfalls vereinbarte Aktiv- und Frühstartrente sind nicht Teil dieses Gesetzespakets. Diese Vorhaben, die unter anderem Steuervorteile für arbeitende Rentner und eine private Altersvorsorge für Kinder vorsehen, liegen in der Federführung des Finanzministeriums und benötigen nach Angaben aus der Regierung mehr Zeit für die Umsetzung.