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SolidaritätszuschlagKommt nach dem Soli für den Osten nun der Verteidigungs-Soli?

Das Bundesverfassungsgericht berät über den Solidaritätszuschlag und bat den Steuerjuristen Roman Seer um eine Stellungnahme. Im Interview mit der WirtschaftsWoche erläutert er die Gründe gegen die Sondersteuer. Und für welchen neuen Zweck eine Abgabe juristisch möglich ist.Christian Ramthun 12.11.2024 - 07:37 Uhr

Der Solidaritätszuschlag sollte die neuen Bundesländer der ehemaligen DDR wirtschaftlich voranbringen.

Foto: imago images

Den Solidaritätszuschlag gibt es seit den 90er Jahren. Er wird auf die Einkommen-, Körperschaft- und Kapitalertragsteuer erhoben. Seit 2020 – damals war Olaf Scholz (SPD) Bundesfinanzminister im Kabinett Merkel – gilt der Soli nur noch für höhere Einkommen und weiterhin für Kapitalgesellschaften und Vermögenserträge. In seinem Wendepapier forderte der FDP-Vorsitzende und inzwischen entlassene Bundesfinanzminister Christian Lindner die endgültige Abschaffung des Solis. Die Abgabe bringt rund 13 Milliarden Euro jährlich ein und steht allein dem Bund zu. Übrigens diente der Soli dafür, den Aufbau Ost in den neuen Bundesländern mitzufinanzieren.

WirtschaftsWoche: Herr Professor Seer, warum soll das Bundesverfassungsgericht jetzt gegen den Solidaritätszuschlag entscheiden, nachdem frühere Klagen scheiterten?
Romand Seer: Weil einfach die Zeit so weit fortgeschritten ist. Die Finanzierungsaufgabe des Bundes, wofür die Ergänzungsabgabe eingeführt wurde, ist längst erledigt. Der Aufbau Ost kann seit 2020, seit dem Auslaufen des Solidarpakts, wirklich nicht mehr als Finanzzweck herangezogen werden.

Der Bundesfinanzhof sah das noch Anfang 2023 anders und sprach von einer Generationenaufgabe beim Aufbau Ost.
Genau, und eine Generation entspricht 30 Jahren. Diese Zeit ist nun endgültig vorbei, selbst wenn man nicht von der Wiedervereinigung 1990 als Startpunkt ausgeht, sondern von 1995, als der Soli per Gesetz ein zweites Mal beschlossen wurde.

Zur Person
Professor Roman Seer ist Direktor des Instituts für Steuerrecht und Steuervollzug an der Ruhr-Universität Bochum und Inhaber des Lehrstuhl für Steuerrecht.

Ab wann müsste der Soli dann wegfallen?
Nach meiner Auffassung bereits 2020 mit dem Auslaufen des Solidarpakts, auf der Grundlage des Urteils des Bundesfinanzhofs wohl spätestens 2025.

Sie meinen rückwirkend? Das wäre für den Bundeshaushalt verheerend. Dann müsste der Bund über 50 Milliarden Euro an die Steuerbürger zurückzahlen.
Ab wann der Soli nicht mehr erhoben werden darf und gegebenenfalls zurückgezahlt werden muss, entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Ich beobachte aber: Die Richter treffen in jüngster Zeit sehr klare Entscheidungen. Sie verlieren offenbar die Geduld mit einer Politik, die immer wieder gern unsere Verfassung in Haushaltsfragen überdehnt und dann glaubt, einfach so davonzukommen.

Sie sprechen vermutlich auf die Entscheidung zu den Sondervermögen Ende 2023 an, mit denen die Bundesregierung Schattenhaushalte schuf und so die Schuldenbremse umging.
Die Ampel-Koalition hat Ende 2021 einfach 60 Milliarden Euro vom nicht mehr benötigten Corona-Hilfsfonds auf den Klima- und Transformationsfonds übertragen. Und zwar über verfassungsrechtliche Bedenken und haushalterische Grundregeln hinweg, die es damals schon gab. Die verantwortlichen Politiker waren also nicht ahnungslos bei dem, was sie taten. Und die Bundesverfassungsrichter haben hier nicht mehr großmütig eine Übergangsfrist genehmigt. Das Geld war sofort für die Ampelregierung futsch.

Zurück zum Soli. Die vorherige CDU/CSU/SPD-Koalition beschloss 2019 immerhin, den Soli teilweise abzuschaffen. Jetzt zahlen nur noch die mit „den starken Schultern“, wie es der damalige Finanzminister und heutige Bundeskanzler Olaf Scholz formulierte. Ist das nicht rechtens?
Für die sozialpolitische Umverteilung ist ausdrücklich die Einkommensteuer mit ihrem progressiven Tarifverlauf da. Es gibt dafür sogar eine Reichensteuer, nämlich zusätzlich drei Prozentpunkte Einkommensteuer ab zu versteuernden Einkünften von 277.826 Euro. Faktisch hat die vorherige Bundesregierung den Rest-Soli zu einer zweiten Reichensteuer umgewidmet.

Dann gibt es eben zwei Reichensteuern. Wo ist das verfassungsrechtliche Problem?
Die Ergänzungsabgabe steht allein dem Bund zu. Dagegen ist die Einkommensteuer eine sogenannte Gemeinschaftsteuer, die dem Bund und den Ländern gemeinsam zusteht. Mit der Ergänzungsabgabe, die nicht mehr dem Aufbau Ost dient, umgeht der Bund die Beteiligungsrechte der Länder in verfassungswidriger Weise. Dies verstößt gegen Art. 105 Abs.3 i.V.m. Art. 106 Abs. 3 Grundgesetz mit der gebotenen Aufteilungspflicht zwischen Bund und Ländern.

Solidaritätszuschlag

Soli vor Gericht: Was Karlsruhe verhandelt und wie es ausgehen könnte

Ist der Soli rechtmäßig? Mit dieser Frage befasst sich das Bundesverfassungsgericht. Die Entscheidung hat womöglich erhebliche Auswirkungen.

Ist es auch ein Verfassungsverstoß, dass nur noch eine kleine Minderheit von zehn Prozent der Einkommensbezieher die Ergänzungsabgabe zahlt?
Es sind nach meinen Berechnungen anhand der offiziellen Statistiken sogar weniger als fünf Prozent. Der Charakter einer Abgabe, die alle solidarisch bezahlen, geht da völlig verloren. Hier noch von Solidaritätszuschlag zu sprechen, ist ein Etikettenschwindel. Außerdem beinhaltet das Grundgesetz eine Schutzfunktion für die Bürger gegen einen übergriffigen Staat. Wenn Sie so wollen, muss es auch für Besserbetuchte einen Minderheitenschutz gegenüber einer gelegentlich übergriffigen Mehrheit geben.

Aber der Bund muss eine Reihe außerordentlicher Probleme stemmen und finanzieren. Unterstützung für die Ukraine, Klimawandel oder Infrastruktur. Könnte die Regierung nicht den Zweck des Solis umwandeln?
Das könnte der Gesetzgeber mit parlamentarischer Mehrheit beschließen. Aber nur so und nicht durch einen Kabinettsbeschluss. Außerdem müsste diese außerordentliche Aufgabe allein vom Bund zu stemmen sein. Das sehe ich beim Klimaschutz oder der Verbesserung der Infrastruktur eher nicht. Das sind gemeinschaftliche Aufgaben von Bund, Ländern und Kommunen zusammen.

Wo könnten Sie sich denn einen neuen Soli mit einem neuen Zweck am ehesten vorstellen?
Für die äußere Sicherheit ist der Bund allein verantwortlich. Angesichts der Bedrohungslage und des maroden Zustands der Bundeswehr könnte ich mir vorstellen, dass ein Verteidigungs-Soli verfassungsgemäß ist. Die Ergänzungsabgabe müsste dann zweckgebunden dazu dienen, den Verteidigungsetat aufzufüllen. Und sie müsste wie früher beim Aufbau-Ost-Soli von der breiten Bevölkerung aufgebracht werden.

Eine Sondersteuer, die dann alle Steuerbürger wie beim Aufbau Ost zahlen müssten, könnte aber nicht überall populär sein.
Das ist Sache der Politik, die gelegentlich auch unpopuläre Entscheidungen treffen muss. Was nicht geht, ist aus populistischen Gründen wie beim aktuellen Rest-Soli nur die Höchstverdiener zur Kasse zu bitten. Verteidigung ist schließlich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Man könnte sogar sagen, die Reichen könnten am ehesten noch ins Ausland verschwinden, wenn es hier zu brenzlig wird. 

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