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SondersteuerGiffey: Besteuerung von Krisengewinnen der Energiebranche denkbar

Die SPD-Politikerin denkt über eine Sondersteuer für Energiekonzerne nach. Bremen plant bereits einen entsprechenden Antrag im Bundesrat. 02.06.2022 - 23:52 Uhr

Berlins Bürgermeisterin denkt über die Prüfung einer Gewinnbegrenzungsklausel nach.

Foto: IMAGO/Bernd Elmenthaler

Berlins regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey hält zur Begrenzung hoher kriegsbedingter Gewinne von Energiekonzernen eine Besteuerung dieser Extra-Profite für denkbar. Das sagte die Vize-Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstagabend nach Beratungen der Länder mit Kanzler Olaf Scholz in Berlin.

„Wenn es über die Maßen Gewinne gibt, die maßgeblich auch da sind, da finde ich schon interessant den Gedanken der Prüfung einer Gewinnbegrenzungsklausel“, sagte Giffey. Dabei stelle sich die Frage, inwieweit man Gewinne auch besteuern könne. Die Bundesregierung müsse prüfen, was rechtlich möglich sei und habe das auch zugesagt. Es könne nicht sein, dass eine krisenhafte Situation zur eigenen Profitmaximierung ausgenutzt werde, sagte die SPD-Politikerin.

Giffey verwies dabei auf einen Vorstoß Bremens. Das Bundesland hatte am Dienstag angekündigt, am 10. Juni einen Antrag in den Bundesrat einzubringen mit dem Ziel, Übergewinne von Mineralölkonzernen infolge von Preissprüngen wegen des russischen Angriffskrieges in der Ukraine teilweise mit einer zeitlich befristeten Sondersteuer zu belegen.

Wie die rechtliche und technische Ausgestaltung einer Sondersteuer im Detail aussehen soll, ließ der Stadtstaat offen. Mit dem Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, einen Vorschlag für eine rechtliche Grundlage zu erarbeiten, um eine Sonderabgabe zu erheben.

Bei ihrem Treffen am Nachmittag noch ohne Scholz hatten die Regierungschefinnen und -chefs der Länder den Bund in einem Beschluss gebeten, „regulatorische Maßnahmen“ zu ergreifen, um die weitere Spekulation mit Öl, Gas und Strom zu unterbinden und darüber hinaus die vorangegangenen Preiserhöhungen kartellrechtlich zu überprüfen. Ein Problem bei der kartellrechlichen Prüfung sei, dass die Beweisführung nicht so einfach sei, ergänzte Giffey dazu.

Mehr: Er vermischt bis zur Unkenntlichkeit: Die Rede-Taktik von Olaf Scholz.

dpa
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