Steuerreform Bundesrat stimmt Grundsteuer-Reform zu

Auch die Länder haben der Grundsteuerreform zugestimmt. Für Bayern gibt es aber eine Öffnungsklausel, die auch andere Bundesländer nutzen könnten.

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Bundesrat stimmt Grundsteuer-Reform zu Quelle: dpa

Nach monatelangen Verhandlungen hat der Bundesrat grünes Licht für die Reform der Immobilien-Grundsteuer gegeben. Die Länderkammer stimmte am Freitag mit großer Mehrheit für die Neuregelung. Damit können die Kommunen auch 2020 weiter die Grundsteuer erheben, die ihnen jährlich gut 14 Milliarden Euro in die Kasse spült.

Der Bundestag hatte der Reform Mitte Oktober zugestimmt. Dabei votierten Grüne und FDP mit der großen Koalition. Dies war wegen einer Grundgesetzänderung nötig, um die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit zu bekommen. Die Länder waren dabei bereits eingespannt, weswegen die jetzige Zustimmung als gesichert galt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Überarbeitung bis Ende 2019 gefordert, weil die Bemessungswerte für Grundstücke in West und Ost völlig veraltet sind. Auf Vorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) wird die Steuer nun nach Bodenwert und Miete berechnet.

Dafür müssen 36 Millionen Grundstücke und Häuser neu bewertet werden. NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper betonte, dass intensive Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zu wichtigen Vereinfachungen und Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf geführt hätten.

Auf Druck Bayerns gibt es aber eine Öffnungsklausel, so dass Länder davon abweichen und eigene Modelle anwenden können. Aus Kreisen der Länder hieß es, voraussichtlich würden Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Bayern und womöglich auch Nordrhein-Westfalen die Öffnungsklausel nutzen.

Bayerns Bundesratsminister Florian Hermann hatte sich erneut dafür stark gemacht, dass bei der Reform Mehrbelastungen für Eigentümer und Mieter vermieden werden. Mit der von Bayern forcierten Öffnungsklausel „können die Länderparlamente erstmalig ein eigenes Steuergesetz erlassen und auf die Bedürfnisse ihres Landes zugeschnittene Regelungen festlegen“, sagte Herrmann der Deutschen Presse-Agentur.

Sein Bundesland „setzt auf eine für Bürger und Verwaltung unbürokratische Einfach-Grundsteuer und wird zeitnah ein Gesetzgebungsverfahren einleiten“, sicherte Herrmann zu. „Zentral ist dabei auch der wertunabhängige Ansatz, so dass es - im Gegensatz zu dem vom Bund vorgesehenen Modell - bei steigenden Immobilienpreisen nicht automatisch zu einer Erhöhung der Grundsteuerlast kommt.“

Die Grundsteuer wird von Hauseigentümern und Grundstücksbesitzern gezahlt, aber in der Regel auf Mieter umgelegt. Die genaue Höhe wird von den Kommunen über Hebesätze festgelegt. Durch die Anpassung an aktuelle Werte dürfte die Steuerlast für viele steigen.

Insgesamt soll das Aufkommen aus der Grundsteuer aber gleichbleiben. „Das ist ein guter Tag für unsere Kommunen, es gibt wieder eine faire und verfassungsfeste Grundsteuer in Deutschland“, sagte Scholz. „Wir haben den jahrzehntelangen Stillstand aufgelöst und damit Städten und Gemeinden Milliardeneinnahmen dauerhaft gesichert.“

Mehr: Gastkommentar – Die Neuordnung der Grundsteuer ist unnötig kompliziert. Doch die Bundesländer haben die Chance die Probleme des neuen Gesetzes zu umgehen.

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