Teilzeitfalle Kabinett beschließt Rückkehrrecht von Teil- in Vollzeit

Für etwa 22 Millionen Beschäftigte könnte die neue Regelung gelten. Sie so es Teilzeitbeschäftigten leichter machen, ihren Wunsch auf Vollzeit gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen. Quelle: dpa

Das Kabinett hat für Arbeitnehmer einen Rückkehranspruch in Vollzeit auf den Weg gebracht. Die CSU-Minister in der Großen Koalition geben allerdings Bedenken zu Protokoll. Kritik kommt von der Gesamtmetall.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Die Bundesregierung hat das lange umstrittene Rückkehrrecht von Teil- in Vollzeit auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte am Mittwoch den Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). „Im Kern geht es darum, dass die Arbeit zum Leben passt“, sagte Heil. Gestaffelt nach Betriebsgrößen sollen Arbeitnehmer ein Recht auf Rückkehr in ihren Vollzeitjob erhalten, wenn sie für eine von vornherein befristete Dauer in Teilzeit wechseln. Das würde für etwa 22 Millionen Beschäftigte gelten. Für derzeitige Teilzeitbeschäftigte soll es leichter werden, ihren Wunsch auf Vollzeit gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen.

Die Neuregelungen sollen zum 1. Januar in Kraft treten. Der Bundestag muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen. CSU-Minister in der Bundesregierung brachten ihre Bedenken laut Heil in einer Protokollnotiz zum Ausdruck. Vor allem die Beweislastumkehr zugunsten von derzeitigen Teilzeitbeschäftigten war bei den Arbeitgebern auf Widerstand gestoßen. Mit deren Spitzenverband und den Gewerkschaften verständigte sich Heil aber auf eine Klarstellung in der Gesetzesbegründung, dass Arbeitgeber keine neuen Arbeitsplätze schaffen müssten, um einen Wunsch auf Vollzeit zu erfüllen: „Deswegen kann man das verwehren, wenn kein freier Arbeitsplatz da ist.“ Unionsvizefraktionschef Hermann Gröhe zeigte sich damit zufrieden: „Das ist in einer vernünftigen Form klargestellt worden.“

Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall kritisierte das Vorhaben dennoch. „Ein weiteres Mal sollen erfundene Problem gelöst werden“, erklärte der Verband. Wenn eine Rückkehr aus Teilzeit in Vollzeit scheitere, dann an fehlenden Betreuungsmöglichkeiten für Kinder und nicht am Willen der Arbeitgeber. Aus Sicht der IG Metall haben dagegen „Hunderttausende Frauen und Männer die Möglichkeit, der Teilzeitfalle zu entkommen“. Heil verwies darauf, dass die Neuregelungen „Brücken von der Teilzeit in die Vollzeit, aber auch umgekehrt“ bauten. Fast eine Million Beschäftigte wollten ihre Arbeitszeit reduzieren, während 1,8 Millionen Beschäftigte gerne mehr arbeiten wollten.

Das Recht auf befristete Teilzeit wird es nur in Betrieben mit mindestens 46 Beschäftigten geben. Für Unternehmen bis 200 Mitarbeiter wird eine Zumutbarkeitsgrenze gezogen: Sie müssen nur jedem 15. Beschäftigten eine befristete Teilzeit gewähren.
Heil brachte damit sein erstes Gesetzesvorhaben seit der Regierungsbildung im März durch das Kabinett. Als nächstes steht der soziale Arbeitsmarkt für Langzeitarbeitslose an. Der Gesetzentwurf dafür wird in der Regierung bereits abgestimmt. Auf scharfen Widerspruch bei der Union ist Heils Absicht gestoßen, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozentpunkte mit einer Ausweitung der Weiterbildungsansprüche zu verknüpfen. Dafür liegt noch kein Gesetzentwurf vor. Die Union fordert ihrerseits, den Beitrag noch stärker zu senken.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%