Verfassungsschutzgesetz Sicherheitsbehörde soll Zugriff auf WhatsApp oder Telegram ermöglicht werden

F Quelle: REUTERS

Der Inlandsnachrichtendienst soll in bestimmten Fällen gestattet werden, nicht nur Telefonate und SMS zu überwachen, sondern auch Chats über verschlüsselte Messengerdienste.

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Nach mehr als einem Jahr Streit liegt jetzt ein neuer Entwurf für ein Gesetz vor, das die Befugnisse des Verfassungsschutzes neu regelt. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur, soll dem Inlandsnachrichtendienst künftig in bestimmten Fällen gestattet werden, nicht nur Telefonate und SMS zu überwachen, sondern auch Chats über verschlüsselte Messengerdienste wie WhatsApp oder Telegram mitzulesen. Die Online-Durchsuchung – also der verdeckte Zugriff auf Computer mutmaßlicher Extremisten – soll dem Verfassungsschutz aber weiterhin verwehrt bleiben.

Das Bundesinnenministerium hatte argumentiert, beide Befugnisse würden der Sicherheitsbehörde in der virtuellen Welt letztlich nur Dinge erlauben, die ihr in der realen Welt jetzt schon gestattet seien. Die SPD sah das allerdings anders. Aus Koalitionskreisen hieß es, der Entwurf aus dem Bundesinnenministerium werde voraussichtlich noch an diesem Freitag in die Ressortabstimmung gehen.

„Gut, dass es mit den Sicherheitsgesetzen jetzt vorangeht“, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU) der dpa. Die Befugnisse von Verfassungsschutz und Bundespolizei müssten dringend den neuen digitalen Möglichkeiten angepasst werden. „Extremistengruppen und Schleusernetzwerke können wir nur überwachen und aushebeln, wenn wir deren Kommunikation überwachen“, fügte er hinzu. Diese Netzwerke nutzten vor allem verschlüsselte Dienste wie WhatsApp oder Skype. Eine einfache Telefonüberwachung sei deshalb nicht ausreichend.

Das Bundeskriminalamt hat diese Möglichkeiten heute schon im Ermittlungsverfahren. In den Polizeigesetzen der Länder sind die Regelungen zur Überwachung verschlüsselter Chats und zur Online-Durchsuchung unterschiedlich. Für die Aufklärung extremistischer Gruppierungen durch den Verfassungsschutz gilt das bisher nicht.

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