Vor dem GroKo-Mitgliederentscheid Die SPD-Basis ist am Zug

Viele Menschen sind der SPD beigetreten, um die große Koalition zu verhindern. Der Mitgliederentscheid ist bindend für den Vorstand. Die Fakten zum Prozedere.

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GroKo-Mitgliederentscheid: Nun ist die SPD-Basis am Zug Quelle: dpa

Berlin Es lässt sich natürlich darüber streiten, ob das demokratisch ist oder nicht. Die SPD-Mitglieder dürfen über den Koalitionsvertrag abstimmen, sofern sich die sozialdemokratischen Verhandler mit der Union auf einen Entwurf einigen. „Man kann natürlich die Mitglieder befragen, man kann sie an der Willensbildung beteiligen, aber ein solcher Mitgliederentscheid soll ja jetzt bindend sein für die Abgeordneten im Parlament“, sagte die Politikwissenschaftlerin Christine Landfried von der Hertie School of Governance im „Deutschlandfunk“. Das entspreche „nicht unserem parlamentarischen Demokratieverständnis“.

443.152 SPD-Mitglieder gab es zum Jahreswechsel in Deutschland. Seitdem sind Tausende dazugekommen - auch, weil Gegner einer neuen großen Koalition mit „Tritt ein, sag nein!“ geworben haben. Noch können sie weiter gegen die Regierung mobil machen. Wer bis 18 Uhr am heutigen Dienstag im Verzeichnis steht, darf entscheiden, ob es wieder eine Koalition mit der Union geben soll oder nicht. Die neue Mitgliederzahl wird dann bekannt gegeben. Das Votum der Mitglieder ist verbindlich, die Entscheidung endgültig. Der Vorstand der Partei kann sich nicht darüber hinwegsetzen.

Über die Aufnahme eines Neumitglieds müssen die Ortsvereine innerhalb eines Monats entscheiden. Es kann natürlich auch viel schneller gehen. Wer sich bis zum 6. Januar angemeldet hat, muss also in jedem Fall schon Bescheid bekommen haben: angenommen oder abgelehnt. Verschläft der Ortsverein die Frist, gilt das als Annahme.

Schon 14-Jährige dürfen eintreten. Anders als bei der Bundestagswahl man muss also nicht volljährig sein, um mitzumachen. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist keine Voraussetzung für eine Mitgliedschaft.

Allerdings dürfen die Ortsverbände nur solche aufnehmen, die sich „zu den Grundsätzen der Partei“ bekennen. Was das heißt? In der Präambel des SPD-Statuts steht: Frieden, Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität, gesellschaftliche Gleichheit von Mann und Frau und Bewahrung der natürlichen Umwelt. Für die Gewissensprüfung können die Ortsvereine Anwärter zum Gespräch laden.

Eine mehrfache Mitgliedschaft ist nicht möglich. Jeder kann nur bei einem Ortsverband Mitglied sein. Laut Satzung darf man keiner „konkurrierenden politischen Partei oder Wählervereinigung“ angehören oder für sie arbeiten. Ob das in jedem Fall auffällt, ist eine andere Frage.

Umsonst ist das Mitreden beim Mitgliederentscheid nicht. Mindestens fünf Euro beträgt der monatliche Mitgliedsbeitrag. Wer kein Einkommen hat, zahlt 2,50 Euro. Für Mitglieder, die mehr als 4000 Euro netto verdienen, veranschlagt die Partei bis zu 250 Euro Beitrag.

Die Union macht es anders: Eine Mitgliederbefragung gibt es in den Statuten zwar, üblich ist sie auf Bundesebene nicht. Die CSU befragte ihre Mitglieder 2016 zum ersten Mal überhaupt. Bei der CDU entscheiden auf einem großen Parteitag mit 1000 Delegierten über die neue GroKo. Schon das ist ungewöhnlich.

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