Wirecard-Ausschuss am 24. November 2020 Die Wirtschaftsprüfer von EY unter Druck

Quelle: ddp images

Wirecards Bilanzprüfer stellen sich als Betrogene dar – ein Mitarbeiter von Konkurrent KPMG spricht die Versäumnisse der Kollegen klar an.

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Thema des Tages:
Die Rolle der Wirtschaftsprüfer

Zeugen:
- Alexander Geschonnek, Forensik-Experte von KPMG
- Christian Orth, EY
- Martin Dahmen, EY
- Andreas Loetscher, langjähriger Wirecard-Prüfer bei EY, heute Deutsche Bank


Alexander Geschonneck, Forensiker von KPMG, wurde im Oktober 2019 mit der Sonderuntersuchung des Drittpartnergeschäfts (TPA) von Wirecard betraut. Es gab Zweifel, ob das Geschäft in der von Wirecard angegebenen Form existierte. „Wir kamen zu dem Ergebnis, dass wir zu dem TPA-Geschäft keine angemessenen und ausreichenden Nachweise erhalten haben“, sagte Geschonneck vor den Abgeordneten. Wirecard habe die Ermittlungen behindert, zu wenig kooperiert.

Seine Aussage war vor allem interessant, weil er indirekt Wirecards langjährigen Wirtschaftsprüfer EY kritisierte. Geschonneck: „Wir haben nichts anders gemacht, als uns nach unseren Standards zu verhalten, wie es die Regeln des Instituts der Deutschen Wirtschaftsprüfer vorgeben.“ Soll heißen: Eigentlich hätte den EY-Kollegen gemäß dieser Standards der Milliarden-Schwindel schon viel früher auffallen müssen. Harsche Kritik übte Geschonneck vor allem daran, dass der Konzern noch im Frühjahr 2020 kommunizierte, dass es bei der Sonderuntersuchung keine Auffälligkeiten gebe. „Belege für die öffentlich erhobenen Vorwürfe der Bilanzmanipulation wurden nicht gefunden“, hatte Wirecard damals erklärt. Zu diesem Zeitpunkt aber stand laut KPMG-Mann Geschonnek längst fest, dass der Bericht nicht vorteilhaft für Wirecard ausfallen würde.

Christian Orth, angestellt bei Wirecards langjährigem Wirtschaftsprüfer EY, erklärte bei seiner ersten Vernehmung, er setze sich einem Strafbarkeitsrisiko aus, wenn er vor dem Ausschuss aussage. Er sei nicht von der Verschwiegenheitspflicht entbunden. Er sei aber erschienen, „weil ich vor diesem Ausschuss aussagen möchte: zur Sache und zum Fall Wirecard.“ Bis Rechtsklarheit über seine Verschwiegenheitspflicht herrsche werde dies auf der abstrakten Ebene passieren. „Ich möchte bei parlamentarischer Aufklärung helfen.“ Der Bundesgerichtshof entschied später, im Februar 2021: EY muss vor dem Untersuchungsausschuss aussagen.

In seiner ersten Vernehmung sagte Orth über die Prüfungen: „Es wird sich auch nicht jede Quittung angeschaut. Wir prüfen nur in Stichproben.“ Und: „Die Arbeitsweise des Wirtschaftsprüfers baut leider auf Vertrauen gegenüber dem geprüften Unternehmen auf. Wir sind stets auf die Mitarbeit des Mandanten angewiesen.“ Auch müsse sich ein Wirtschaftsprüfer auf die Angaben eines Treuhänders verlassen – im Fall Wirecard wurden nach offizieller Darstellung die später fehlenden rund zwei Milliarden Euro von Treuhändern verwaltet. Die Treuhänder waren nicht unbedingt vertrauenserweckend: Der eine logierte in Singapur und betrieb nebenher eine Tanzbar, der andere war auf den Philippinen ansässig und verdingte sich auch als Scheidungsanwalt. Auch sei nicht unbedingt eine Bankbestätigung einzuholen, um die Existenz von Treuhandkonten zu prüfen, sagte Orth.

Andreas Loetscher, der lange Jahre für EY tätig gewesen ist und heute in Diensten der Deutschen Bank steht, verweigerte bei seiner Vernehmung die Aussage - ebenso wie Martin Dahmen von EY.

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