Wirecard Diese Promis machen den Untersuchungs-Ausschuss heute spannend

Öffentliche Sitzung des Wirecard-Untersuchungsausschusses im Paul-Loebe-Haus (Foto vom 26.11.20). Quelle: ddp images

Im Untersuchungs-Ausschuss zu Wirecard geht es heute hoch her. Wird das Dubai-Geheimnis gelüftet? Hochkarätige Manager des Pleitekonzerns, eine Analystin der Commerzbank und die Wirtschaftsprüfer sollen aussagen.

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Mehr als sechs Monate ist es her, dass der Bundestag einen Untersuchungs-Ausschuss eingerichtet hat, der die Affäre um den insolventen Zahlungsdienstleister Wirecard aufklären soll. Die Abgeordneten wollen vor allem herausfinden, in welchem Umfang Behörden wie beispielsweise die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) für den wohl spektakulärsten Skandal der deutschen Wirtschaftsgeschichte mitverantwortlich sind. 

Aktuell deutet vieles darauf hin, dass mehr als die Hälfte des Wirecard-Umsatzes zuletzt erfunden war und Guthaben auf Treuhandkonten von rund zwei Milliarden Euro nicht existierten. Mehrere Manager, wie der ehemalige Vorstandschef Markus Braun, der seine Unschuld beteuert, sitzen deswegen in Untersuchungshaft.

Wird das Dubai-Geheimnis gelüftet?

Am Donnerstag soll nun Wirecards ehemaliger Chef-Buchhalter Stephan von Erffa vor den Abgeordneten aussagen. Er sitzt ebenso wie Braun in Untersuchungshaft, nachdem er von einem Ex-Wirecard-Manager schwer belastet wurde. Von Erffa soll eine der wenigen Führungskräfte gewesen sein, die detaillierte Einblicke in Wirecards sogenanntes Drittpartner-Geschäft hatten – das mutmaßlich zum Großteil nicht existierte. Jenes Geschäft, das vor allem über Dubai abgewickelt wurde, war für die meisten Mitarbeiter des Zahlungsabwicklers eine Blackbox. Nicht einmal Wirecards Finanzvorstand soll Detailkenntnisse darüber gehabt haben. 

Von Erffa hatte im November angekündigt, sich den Fragen der Abgeordneten zu stellen. Das heißt aber nicht automatisch, dass er am Donnerstag auch über Details des Drittpartnergeschäfts auspackt. Weil die Staatsanwaltschaft München gegen den Ex-Manager ermittelt, steht ihm ein Aussageverweigerungsrecht zu. Er muss sich nicht selbst belasten. Davon machte beispielsweise auch der ehemalige Finanzvorstand Alexander von Knoop Gebrauch. Er erschien zwar vor einigen Wochen als Zeuge vor dem Untersuchungs-Ausschuss, gab dort aber nur ein kurzes Statement ab. Fragen wollte er nicht beantworten.

Inside Aufsichtsrat

Der zweite Promi-Zeuge am Donnerstag ist Wirecards ehemaliger Aufsichtsratschef Thomas Eichelmann. Er wurde im Juni 2019 in das Gremium gewählt. Im Januar 2020 übernahm er den Vorsitz vom langjährigen Chef-Aufseher Wulf Matthias. Falls sich Eichelmann entscheidet, umfangreich auszusagen, wird es ganz sicher spannend. Er kann beschreiben, was sich in den letzten Monaten vor der Pleite hinter den Kulissen abgespielt hat.

Dennoch ist auch bei ihm noch nicht sicher, ob er am Donnerstag tatsächlich umfangreich aussagt. Gegen ihn läuft zwar kein Ermittlungsverfahren. Er hat also kein Aussageverweigerungsrecht. Manch ein Zeuge, für den dasselbe galt, hatte sich in der Vergangenheit dennoch schmallippig gezeigt, wie etwa der ehemalige Leiter der Internen Revision bei Wirecard, Mario Vinke. Er hatte mehrfach Antworten zu Themen verweigert, weil sie nach Ansicht seines Anwalts nichts mit dem  Auftrag des Untersuchungs-Ausschuss zu hatten. Aufgabe des Untersuchungs-Ausschusses ist es eigentlich nicht, reine Wirecard-Interna  aufzuarbeiten. Andererseits ist es ohne Kenntnis solcher Interna kaum möglich ein Verständnis dafür zu entwickeln, wo Behörden oder Wirtschaftsprüfer versagt haben könnten. 

Der Ausschuss ist darauf angewiesen, dass manche Zeugen „freiwillig“ auch auf Fragen antworten, die vielleicht zunächst nicht so viel mit dem eigentlichen Auftrag zu tun haben, „das Verhalten der Bundesregierung und der ihr unterstehenden Behörden im Zusammenhang mit den Vorkommnissen um den inzwischen insolventen Zahlungsdienstleister Wirecard“ zu untersuchen.

Die Chancen, dass Eichelmann aktiv an der Aufklärung mitarbeitet, stehen aber nicht schlecht. Da er erst 2019 Mitglied des Aufsichtsrats wurde, wird man ihm eine Verantwortung für den gesamten Skandal kaum anlasten können. Noch dazu wurde in seiner Amtszeit der Wirtschaftsprüfer KPMG beauftragt, um allen Vorwürfen, die im Herbst 2019 im Zusammenhang mit Wirecard im Raum standen, nachzugehen. Eichelmann hat auch nie einen Jahresabschluss des einstigen Dax-Konzerns abgesegnet. Das heißt, es dürfte schwer sein, ihn haftbar zu machen und deshalb wiederum dürfte es ihm deutlich leichter fallen, auch zu heiklen Interna auszusagen, als anderen Aufsichtsräten. Kurzum: Er muss nicht dauernd achtgeben, sich nicht selbst zu belasten. 

von Benedikt Becker, Melanie Bergermann, Volker ter Haseborg, Lukas Zdrzalek

Wirecards womöglich größter Fan soll aussagen

Besonders spannend wird, wie sich Heike Pauls positioniert. Die ehemalige Analystin der Commerzbank soll am Donnerstag auch aussagen. Pauls, als Stellvertreterin ihrer Branche und der vielen Wirecard-Fürsprecher, die es bis kurz vor der Pleite noch gab, ist enorm wichtig, um zu verstehen, wieso die Wirecard-Manager mit ihrer Masche jahrelang durchkamen. Pauls riet 199 Mal zum Kauf der Aktie und ignorierte dabei öffentlich bekannte Zweifel an den Bilanzen. Sie behauptete sogar, bei der Kritik der „Financial Times“ handele es sich um „Fake News“.  Nur weil es so viele Fans wie Pauls gab, konnte aus dem mutmaßlich zunächst kleinen Betrugsfall Wirecard womöglich überhaupt erst ein Milliarden-Skandal werden. Wer den Fall Wirecard verstehen will, muss verstehen, wie das Biotop um den Dax-Konzern funktionierte. Sofern Heike Pauls will, kann sie hierzu sicher einen wertvollen Beitrag leisten. 



Der Prüfer und seine Pflichten

Fast den gesamten Freitag hat der Untersuchungs-Ausschuss für EY blockiert. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hatte die Bilanzen von Wirecard zehn Jahre lang geprüft. Ihr war dabei in den letzten Jahren – eben bis 2020 – offenbar nicht aufgefallen, dass Umsätze womöglich frei erfunden waren und auf Treuhandkonten gar kein Geld lag. Vertreter von EY waren bereits vor dem Untersuchungs-Ausschuss erschienen, hatten sich jedoch nur allgemein geäußert und nicht konkret zu Wirecard. Der Bundesgerichtshof (BGH) sollte zunächst klären, ob sie überhaupt aussagen dürfen. Wirecards Insolvenzverwalter hatte EY-Vertreter zwar von ihrer Verschwiegenheitspflicht entbunden. Die Prüfer machten jedoch geltend, dass dies allein womöglich nicht reiche und die ehemaligen Vorstände und Aufsichtsräte des Unternehmens auch zustimmen müssten. Der BGH hat aber inzwischen den Weg frei gemacht.

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Am Freitag soll nun unter anderem Hubert Barth, der ehemalige Deutschlandchef von EY, aussagen. Hierbei dürfte es vor allem um die Frage gehen, warum die Prüfer nicht bereits im Jahr 2019 bei den  Banken Nachweise zu Guthaben auf Wirecards Treuhandkonten anforderten. Die Aussagen der EY-Vertreter dürften für Anleger, die den Wirtschaftsprüfer haftbar machen wollen, besonders interessant sein. Klagen dürften nur dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn es den Anlegern gelingt, den Prüfern eine Pflichtverletzung nachzuweisen. Weitere Informationen zu den internen Abläufen dürften dabei hilfreich sein.

Mehr zum Thema: Der Zahlungsdienstleister Wirecard war vor seiner Pleite groß darin, sich als Technologieführer zu verkaufen. Daran gab es selbst in den eigenen Reihen Zweifel.

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