Staatsfinanzierung: Kein Geld für die NPD – was bedeutet das Urteil für die AfD?
Die Vizepräsidentin des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Doris König, verliest an der Seite von Christine Langengeld das Urteil zur Finanzierung der rechtsextremen Partei NPD/ Neue Heimat
Foto: via REUTERSDas Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil gesprochen: Der rechtsextremen Nachfolge-Partei der NPD („Die Heimat“) wird die staatliche Parteienfinanzierung gestrichen – die Anträge von Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat hatten Erfolg. Die Karlsruher Richter und Richterinnen verwiesen auf nationalsozialistisches Gedankengut in der Partei: Sie halte am ethnischen Volksbegriff und der Vorstellung von der deutschen Volksgemeinschaft als Abstammungsgemeinschaft fest. Dies verstoße gegen die Menschenwürde und missachte die Gleichheit vor dem Gesetz von Ausländern, Migranten und Minderheiten.
Vorbild für die AfD?
Bundesinnenministerin Nancy Faeser schlug unmittelbar nach der Urteilsverkündung einen Bogen zur AfD, ohne diese namentlich zu nennen, indem sie auf die Massenkundgebungen vom Wochenende gegen die rechtspopulistische Partei verwies und erklärte: „Diese Entscheidung fällt in eine Zeit, die eines erneut zeigt: Der Rechtsextremismus ist die größte extremistische Bedrohung für unsere Demokratie.“ Auch wenn die Hürden für künftige Verfahren hoch blieben, gebe es jetzt ein weiteres Instrument zum Schutz der Demokratie. „Dass rechtsextreme Netzwerke Menschen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft massenhaft aus Deutschland vertreiben wollen, das ist ein Angriff auf die Grundfesten unserer Gesellschaft, der viele Menschen in unserem Land aufgerüttelt hat.“
Sie bezog sich damit auf die Correctiv-Recherche über ein Treffen von Rechtsextremen in Potsdam, bei welchem über Pläne von Massenvertreibungen und Deportationen von Migranten gesprochen wurde.
Auch CSU-Chef Markus Söder hat in der aktuellen Debatte die Option eines Finanzierungsausschlussverfahrens ins Gespräch gebracht.
Von politischen Gegnern der AfD wird schon länger ein schärferes Vorgehen gegen die Partei mit der Begründung gefordert, sie sei eine potenzielle Gefahr für die Demokratie. Verwiesen wird unter anderem darauf, dass der Verfassungsschutz die Landesverbände der AfD in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen als „gesichert rechtsextrem“ einstuft. So geriet ein mögliches Verbot der Partei in den Fokus. Nach dem NPD-Urteil stellt sich nun die Frage, ob der ebenfalls in Teilen rechtsextremen AfD der Zugang zu staatlicher Förderung verwehrt werden kann.
„Verfahren würde rechtlich wahrscheinlich nicht für die AfD in Betracht kommen“
Finanziell könnte das für die AfD gravierende Folgen haben, erklärt Parteirechtler Sebastian Roßner. 2021 bezog die AfD etwa 11 Millionen Euro ihrer Finanzierung direkt aus staatlichen Zuwendungen. Doch wie realistisch ist so ein Finanzierungsausschluss für die AfD? „Um die staatliche Parteifinanzierung zu streichen, muss das Bundesverfassungsgericht feststellen, dass die AfD verfassungsfeindlich ist – die Kriterien sind also weitgehend dieselben wie für ein Parteiverbot“ sagt Roßner. Einziger Unterschied: Ein Finanzierungsausschlussverfahren sei auch für faktisch unbedeutende Parteien wie die NPD anwendbar. So wäre der Aufwand für dieses Verfahren im Fall der AfD derselbe wie für ein Verbotsverfahren – mit schwächerer Wirkung. „Damit würde dieses Verfahren rechtlich wahrscheinlich nicht für die AfD in Betracht kommen“. Wenn also das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet wird, würde rechtlich nur ein Verbotsverfahren Sinn ergeben.
Wie die Parteienfinanzierung funktioniert
Bevor der Finanzierungsausschluss der NPD-Nachfolgepartei in die Wege geleitet wurde, lehnte das Verfassungsgericht zwei Verbotsverfahren ab. So gab es keine Anhaltspunkte dafür, dass die Partei ihre verfassungsfeindlichen Ziele durchsetzen könne. Die Möglichkeit zum Finanzierungsausschluss hat der Gesetzgeber nach den erfolglosen Verbotsverfahren 2017 geschaffen.
„Das Finanzierungsausschlussverfahren hat drei Folgen“, erklärt Parteirechtler Sebastian Roßner. Zunächst werde die betroffene Partei von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen. Das heißt, dass es keine staatlichen Zuschüsse mehr gibt. Die Summe dieser Zuschüsse wird nach einem bestimmten Schlüssel berechnet, wobei unter anderem Wählerstimmen eine Rolle spielen. „Das ist für die NPD allerdings irrelevant, weil sie diese Bedingungen nicht erfüllt“. So bekam die NPD bei der letzten Bundestagswahl weniger als die nötigen 0,5 Prozent der Stimmen, um sich für die Finanzierung zu qualifizieren.
Es gebe aber einen anderen Punkt, der für die Partei schmerzlich sein könnte, erklärt Roßner: „Parteien werden direkt und indirekt steuerlich gefördert“. Die direkte Förderung erfolgt durch die Befreiung von der Körperschaftssteuer. Die indirekte steuerliche Förderung – für die Partei der finanziell größte Aspekt –, ist, dass Parteispenden und Mitgliedsbeiträge steuerlich abzugsfähig sind. Damit entfallen die Begünstigungen der Partei-Unterstützerinnen und -unterstützer. „Wenn Sie eine Partei fördern durch freiwillige Spenden oder durch Mitgliedsbeiträge, dann erhalten Sie als Förderer einen steuerlichen Vorteil und der entfällt auch bei einem Finanzierungsausschluss.“
Lesen Sie auch: Schlechte Idee von rechts: Warum ein EU-Austritt Deutschland schaden würde
Mit Material von Reuters
