Versicherungsschutz: Versicherung fürs E-Auto: Auf diese 4 Punkte müssen Sie achten

Neues E-Auto? Diese Versicherungs-Tipps sollten Sie kennen
Oliver Mest arbeitet als freier Journalist und schreibt über Vorsorge- und Finanzthemen. Daneben ist er als unabhängiger Versicherungsmakler tätig.
Allein im vergangenen Jahr wurden in Deutschland etwa 365.000 Pkw mit reinem Elektroantrieb zugelassen. Tendenz: steigend. Und damit stellt sich für immer mehr Menschen auch die Frage nach dem passenden Versicherungsschutz. Der besteht grundsätzlich aus drei Teilen: der unerlässlichen Haftpflichtversicherung sowie der freiwilligen Teil- und Vollkaskoversicherung. Das ist bei Autos mit E-Antrieb nicht anders als bei Modellen mit Verbrenner. Achten sollte man bei einem E-Auto, das meist eines aus dem gehobenen Preissegment ist, vor allem auf die Kaskoversicherung – und zwar im Detail auf folgende Punkte:
Neupreisentschädigung bei Totalschaden
Leistungsstarke Kfz-Versicherungen leisten heute in den ersten 24 bis 36 Monaten nach Fahrzeugkauf eine sogenannte Neupreisentschädigung auch für E-Autos. Damit übernehmen die Hersteller bei einem Totalschaden des Fahrzeuges die Kosten, die die Eigentümer für den Kauf eines neuen Fahrzeuges in der versicherten Ausstattung aufwenden müssen. Ist das E-Auto geleast, ist eine GAP-Deckung sinnvoll. Das Kürzel steht für „Guaranteed Asset Protection“, lehnt sich aber auch an den englischen Begriff gap, übersetzt: Lücke, an. Denn diese Deckung schließt bei einem Totalschaden oder Diebstahl die Lücke zwischen dem Leasing-Restwert und dem meist geringeren tatsächlichen Restwert des Fahrzeuges – ansonsten muss der Leasingnehmer diesen Betrag aus eigener Tasche zusteuern.
Wertminderung bei einem Schaden
Auch das kann für E-Auto-Besitzer wichtig werden: Eine empfehlenswerte Kfz-Versicherung sieht im Falle eines Schadens, etwa durch einen Unfall, vor, dass die entstandene Wertminderung finanziell ausgeglichen wird. In der Regel erfolgt diese Zahlung pauschalisiert – meist sind es fünf bis zehn Prozent der Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer.
Versicherung mit Akkuschutz
Einer der wichtigsten Punkte, den E-Auto-Fahrer bei der Absicherung des E-Autos beachten sollten: Die Versicherung trägt die Kosten bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden am Akku – und zwar als AllRisk-Deckung gegen alle möglichen Gefahren. Nur der Verschleiß ist dabei ausgenommen. Auch die Kosten für eine Fehlerdiagnose bei einem Akku-Ausfall sollte die Kfz-Versicherung tragen, ebenso wie die Entsorgungskosten, wenn der Akku ausgetauscht werden muss – beide Leistungsmerkmale sind nicht standardmäßig in den gängigen Verträgen enthalten, sondern sollten gezielt nachgefragt werden. Ist beides mitversichert, übernehmen diese Policen meist auch das Risiko von Kurzschluss- und Tierbissschäden mit Folgen für den Akku und das Hochvoltkabel. Damit ist der Rundumschutz für den Akku und damit für das Herzstück des Fahrzeugs garantiert.
Übrigens: Moderne E-Fahrzeuge können Strom aus dem Akku auch wieder in das Netz abgeben und fungieren damit selbst als Stromspeicher – die meisten auf E-Mobilität ausgelegten Kfz-Versicherungen decken auch Schäden ab, die eventuell durch dieses sogenannte bidirektionale Laden entstehen.
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Wallbox und Infrastruktur
Auch die Wallbox als Ladestation müssen Autobesitzer in ihr Versicherungskonzept einbeziehen. Sie gehört grundsätzlich zum Schutzumfang der Gebäudeversicherung und wird dort mitversichert – eventuell muss dazu allerdings die Versicherungssumme im Vertrag angepasst werden. Die bereits im Gebäudeschutz abgesicherten Gefahren wie Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser, aber auch Elementarschäden wie etwa eine Überschwemmung gelten dann auch für die Ladestation. Umfangreicher ist der Schutz von Wohngebäudeversicherungen, die Wallboxen entweder ausdrücklich oder im Rahmen der unbenannten Gefahren mitversichern: Dann springt die Versicherung auch bei weiteren Risiken wie etwa Lichtbögen oder Diebstahl der Wallbox ein.
Einige Anbieter von Kfz-Versicherungen bieten die Möglichkeit, die Wallbox in den Schutz aufzunehmen. Eine weitere Option: Es gibt bei der Installation von Fotovoltaikanlagen zusammen mit der Wallbox häufig einen angeschlossenen Versicherungsschutz, der dann die Wallbox im Rahmen der AllRisk-Deckung sehr umfangreich schützt.
Versicherungsfragen tauchen auch auf, wenn nicht die Ladestation selbst beschädigt wird, sondern sie einen Schaden verursacht – etwa am E-Auto. Das sichert in aller Regel die Kfz-Kaskoversicherung ab. Und die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt ins Spiel, wenn ein brennendes Elektrofahrzeug die Garage oder ein anderes Gebäude beschädigt – in diesem Fall muss der Versicherungsschutz des Fahrzeughalters für den Schaden aufkommen.
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