
Um glücklich zu sein, sagte Martin Winterkorn einmal, „braucht man eine intakte Familie, ein Haus und einen Garten“. Alles drei darf der frühere VW-Chef sein Eigen nennen, doch ob ihm das auf seine alten Tage zum Glück gereicht, ist zweifelhaft. War es zuletzt etwas ruhiger um den über den VW-Dieselskandal gestürzten Ex-Konzernchef geworden, tauchte Winterkorn vor Wochenfrist wieder in den Schlagzeilen auf. Er soll deutlich früher von den Manipulationen in seinem Welt-Auto-Reich gewusst haben als immer angegeben.
Beim Landeskriminalamt in Hannover spüren 20 Ermittler der „Soko Volkswagen“ und bei der Staatsanwaltschaft in Braunschweig fünf Strafverfolger Winterkorn nach. Sie wollen wissen, wie tief er in die Abgasbetrügereien des Autobauers verstrickt war. Und vor dem Landgericht Braunschweig werfen Anleger Winterkorn und VW vor, die Probleme zu spät bekannt gegeben und damit Aktionäre geschädigt zu haben. Sie wollen Schadensersatz.
Müsste der 68-Jährige für diese Schäden, die Kläger und Verfolger ihm gerne zuschreiben würden, aufkommen, wäre er für den Rest seines Lebens ruiniert. Um das zu verhindern, hatte VW eigentlich – wie es alle Konzerne tun – für Winterkorn und seine Vorstandskollegen eine Manager-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Die Wolfsburger wählten dafür den Schweizer Versicherungskonzern Zurich.
Milliardenschäden: Fälle, in denen die Manager-Haftpflichtversicherung herangezogen wurde
Verspätetes Projekt
Schaden: 3 Milliarden Euro
Deckungssumme: 30 Millionen Euro
Schadensersatz / Vergleich: 12 Millionen Euro
Quelle: Howden Germany (vormals Hendricks & Co)
Risikoexpansion
Schaden: 268 Millionen Euro
Deckungssumme: 40 Millionen Euro
Schadensersatz / Vergleich: 6,3 Millionen Euro
Korruptionsfälle
Schaden: 237 Millionen Euro
Deckungssumme: 200 Millionen Euro
Schadensersatz / Vergleich: 42,5 Millionen Euro
Kauf von Übertragungsrechten
Schaden: 102 Millionen Euro
Deckungssumme: 102 Millionen Euro
Schadensersatz / Vergleich: 66,5 Millionen Euro
Schwarze Kassen
Schaden: 250 Millionen Euro
Deckungssumme: 250 Millionen Euro
Schadensersatz / Vergleich: 100 Millionen Euro
Aussage Schrempp
Schaden: 228 Millionen Euro
Deckungssumme: 200 Millionen Euro
Schadensersatz / Vergleich: 193 Millionen Euro
Kreditvergabe, Fall Boxclever
Schaden: 427 Millionen Euro
Deckungssumme: 125 Millionen Euro
Schadensersatz / Vergleich: 14,8 Millionen Euro
SAS-Verträge mit offensichtlichen Verlusten
Schaden: 255 Millionen Euro
Deckungssumme: 250 Millionen Euro
Schadensersatz / Vergleich: 40 Millionen Euro
Nur: Materiell wird das weder Winterkorn noch VW helfen. Die Absicherung der Risiken, die sich aus Winterkorns Job ergeben, ist in Wirklichkeit eine Illusion von Sicherheit. Angeblich decken die Policen, die VW für seine Topleute mit einem Konsortium unter Führung der Schweizer Versicherung Zurich gegen Schäden durch Pflichtverletzungen abgeschlossen hat, nur 500 Millionen Euro ab.
D&O-Versicherung sind meist eine Farce
Allein die Kosten, die VW für Rückrufe von elf Millionen manipulierter Fahrzeuge kalkuliert, belaufen sich auf 6,7 Milliarden Euro. Hinzu kommen Risiken in zweistelliger Milliardenhöhe durch Anlegerklagen und Strafen in den USA. Der Beitrag der Versicherung dazu wäre gering. Und selbst wenn Winterkorn sein ganzes Vermögen als Wiedergutmachung hingeben müsste, entspräche dies nur einem kleinen Teil des Gesamtschadens.
Bei Europas größtem Autobauer kulminieren damit alle Schwächen, die Experten seit Jahren der Haftpflichtversicherung für Manager, der D&O-Versicherung, vorwerfen. D&O steht für Directors & Officers, also Manager in Spitzenpositionen. Für diese schließen viele Firmen Versicherungen ab, damit sie für Schäden aufkommen, die Manager durch Pflichtverletzungen ihrem Unternehmen zufügen. Doch in der Praxis erweist sich die D&O-Versicherung meist als Farce.
Eine Zusammenstellung der spektakulärsten Fälle der vergangenen eineinhalb Jahrzehnte in Deutschland zeigt, dass das mögliche Dilemma von Winterkorn weitverbreitet ist. D&O-Policen decken nur selten den Schaden ab, gaukeln einen Schutz letztlich nur vor und wiegen alle Beteiligten in trügerischer Sicherheit. Statt die vereinbarte Summe im Schadensfall zu überweisen, verweigern die Versicherer meist die Zahlung und zetteln zermürbende juristische Auseinandersetzungen an: Zum Nachteil der Unternehmen, die mühsame Klagen gegen die Versicherer führen müssen – so wie Daimler 2007 im Fall des ehemaligen Konzernchefs Jürgen Schrempp alle acht D&O-Versicherer verklagen musste, ehe diese einem Vergleich zustimmten.