Streit mit ehemaligem Zulieferer: Die Dauerfehde zwischen Prevent und VW geht weiter – jedenfalls hierzulande
Eine Mitarbeiterin poliert das VW-Logo an einem Modell im Werk von Volkswagen in Zwickau.
Foto: dpaWenn in Bezug auf den Streit zwischen Volkswagen und Prevent von einer „Dauerfehde“ die Rede ist, ist das nicht übertrieben. Seit sieben Jahren beschäftigen die Wolfsburger und ihr langjähriger Zulieferer Gerichte auf drei Kontinenten.
Hintergrund der Fehde: Mehrmals hatten Tochterfirmen der Prevent-Gruppe Mitte des vergangenen Jahrzehnts in Südamerika und Deutschland mit Lieferstopps ihre Macht ausgespielt. Volkswagen konterte, indem der Konzern Aufträge stornierte – auch das eine Machtdemonstration. Die sorgte wiederum für weitere Lieferstopps seitens Prevent. Ein Teufelskreis, der letztlich nur aufgebrochen wurde, indem die Geschäftsbeziehungen ein Ende nahmen.
Der Autobauer reduzierte die Zusammenarbeit mit dem Zuliefererkonglomerat, an dessen Spitze der bosnische Geschäftsmann Nijaz Hastor steht, sukzessive und kündigte sie dann im März 2018 ganz auf. Seither überziehen sich beide Seiten mit Schadenersatzforderungen vor Gerichten in Deutschland, Südamerika und den USA.
Zumindest in den USA könnten die Gerichtsstreitigkeiten nun womöglich ein Ende haben. Bereits 2021 hatte ein Gericht in Detroit eine Klage von Prevent gegen Volkswagen abgelehnt. Hier laufe eine Auseinandersetzung, die „in Deutschland verhandelt werden“ solle, begründete das seinerzeit der US-Richter. Zwei Jahre später war der langjährige VW-Zulieferer allerdings kurzerhand vor ein anderes US-Gericht gezogen. Vorwürfe und Forderungen entsprachen im Wesentlichen der Klage, die Prevent bereits 2019 in Detroit eingereicht hatte – und die dort zwei Jahre später abgelehnt worden war.
Prevent führte zur Begründung der neuerlichen Klage vor einem US-Gericht an, VW habe Prevent seit Ablehnung der ersten Klage „den Marktzugang auch in den USA, im Staat von Texas und in diesem Bezirk“ weiter verwehrt. In dem 75-seitigen Schriftsatz warf der Zulieferer dem Wolfsburger Konzern „unerlaubte, wettbewerbswidrige Taktiken“ vor, um „seinen Würgegriff gegenüber Zulieferern zu erhalten“. Er fordert 750 Millionen US-Dollar Schadensersatz. Die WirtschaftsWoche berichtete seinerzeit exklusiv.
In der vergangenen Woche ist nun auch die neuerliche Klage gegen Volkswagen in Texas abgewiesen worden, erneut mit der Begründung, dass US-Gerichte nicht zuständig seien. Der leitende US-Bezirksrichter Rodney Gilstrap in Marshall, Texas, hatte den Bericht eines Richters bestätigt, der im Juni empfohlen hatte, dass der Fall hauptsächlich ausländisches Verhalten betreffe und deshalb nicht vor ein US-Gericht gehörte. Zu den in der Klageschrift formulierten Vorwürfen äußerte er sich nicht.
„Wie schon bei den früheren Misserfolgen von Prevent“ sei man über die Entscheidung des US-Gerichts „erfreut“, sagt dazu ein VW-Sprecher. Und weiter: Prevent habe „mehr als sieben Jahre damit verbracht, einen Fall nach dem anderen mit seinen Forderungen gegen Volkswagen zu verlieren, auch in Deutschland, wo dem Unternehmen ein Verhalten nachgewiesen wurde, das einer Erpressung gleichkommt.“ Prevent äußerte sich auf Anfrage nicht.
Ein Ende der Auseinandersetzung aber ist das mitnichten. Vor den deutschen Gerichten wird sich die Dauerfehde weiter fortsetzen: Insgesamt seien im Streit mit Prevent noch immer „gut ein Dutzend Verfahren vor verschiedenen Gerichten und Instanzen in Deutschland anhängig“, so ein VW-Sprecher.
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