Volkswagens Dieselskandal „Ohne Druck der USA gäbe es kaum Aufklärung“

Martin Winterkorn Quelle: Bloomberg

Der Strafverteidiger Falk Würfele erklärt, was nach dem US-Haftbefehl auf Ex-VW-Chef Martin Winterkorn zukommt, und kritisiert eine Zwei-Klassen-Justiz bei der Aufklärung des Dieselskandals.

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Herr Würfele, für den ehemaligen Volkswagen-Chef Martin Winterkorn wird es offenbar eng. In den USA wurde Haftbefehl gegen ihn erlassen, in Deutschland prüft VW Schadensersatzforderungen gegen Winterkorn. Wie kann jemand schadensersatzpflichtig werden, wenn er gar nicht verurteilt ist? Winterkorn hat ja stets betont, erst im September 2015 von den Manipulationen bei den Abgastests erfahren zu haben.
Ich gehe davon aus, dass die US-Ermittler ihm nachweisen können, schon eher von den Manipulationen gewusst zu haben, möglicherweise schon 2014 oder noch früher. Und es kommt natürlich darauf an, was er dann getan hat. Hat er keine aktive Handlungen unternommen? Dann wäre er möglicherweise im Bereich der Unterlassung strafbar; sei es wegen unterlassener Aufsichtspflichten, sei es wegen anderer Ansatzpunkte. Oder hat er aktiv Verdunklungshandlungen vorgenommen, also darauf Einfluss genommen, dass Staatsanwaltschaft und Öffentlichkeit nichts erfahren?

Wie gesagt, wir haben zu diesen Punkten noch keine Erkenntnisse. Den Schadensersatz wird VW wohl auf Paragraf 93 des Aktiengesetzes stützen, wobei auch andere Anspruchsgrundlagen denkbar sind. Danach macht sich ein Vorstandsmitglied schadensersatzpflichtig, wenn es eine Pflichtverletzung begangen hat. Diese liegt nicht vor, wenn das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Informationen zum Wohle der Gesellschaft zu handeln. Strafbare Handlungen oder Verdeckungen einer strafbaren Handlung können aber niemals zum Vorteil der Gesellschaft sein. Eine Pflichtverletzung muss aber nicht unbedingt in der Form einer strafbaren Handlung vorliegen. Deshalb werden die zivilrechtlichen Ansprüche von VW vollkommen unabhängig von den Ermittlungen in den USA und dem Ausgang des dortigen Verfahrens geprüft. Es geht um die Frage, ob Herr Winterkorn eine Pflichtverletzung gegenüber dem VW Konzern begangen hat oder nicht. 

Es ist schwer bei all den Fragen um den Dieselskandal noch den Überblick zu behalten. Mit welchen Klagen hat VW und Winterkorn konkret zu kämpfen?
Es gibt bei den laufenden Klagen und Verfahren insgesamt drei Bereiche, die sich teilweise überlagern. Das sind mögliche zivilrechtliche Ansprüche von geschädigten Autokäufern und Aktionären gegenüber VW. Anderseits kann VW zivilrechtliche Ansprüche auch gegenüber seinen Managern geltend machen, wie eben bei Winterkorn. Auf arbeitsrechtlicher Seite könnte VW eventuell auch Schadensersatz von anderen Angestellten fordern. Dann gibt es natürlich noch die strafrechtliche Dimension, die auf Winterkorn, andere Manager und Mitarbeiter persönlich zukommt. Weiter bestehen noch auf der dritten Ebene die Themen der Verbandsgeldbuße und die Einziehung. Beide Themen sind in Deutschland bisher allerdings kaum im Zusammenhang mit VW diskutiert worden. Die Verbandsgeldbuße ist das Äquivalent zu einem Unternehmensstrafrecht, das es in Deutschland nicht gibt. Hier könnte gegen VW eine empfindliche Geldbuße festgesetzt werden. Im Zusammenhang mit der Einziehung können Umsätze, die aus einer Straftat resultieren, eingezogen werden. Das ist ein sehr scharfes Schwert im Strafrecht, das bei mittelständischen Unternehmen und natürlichen Personen häufig eingesetzt wird. Bei VW scheut man vor dieser drakonischen Maßnahme allerdings zurück und diskutiert sie nicht einmal. Bei Mittelständlern ist sie jedoch vom ersten Tag des Verfahrens auf dem Tisch.  Man muss hier leider von einem "Zwei-Klassen-Strafrecht" sprechen.

Zur Person

Trotz einer von Ihnen angesprochenen Zwei-Klassen-Justiz trifft es Herrn Winterkorn im Moment doch sehr hart. Wie weit können die Schadensersatzforderungen gegen ihn reichen?
Es wird hart, weil die USA Druck machen. Wie weit Schadensersatzforderungen reichen können, kann man im Moment noch nicht sagen. Erstens gibt es keinen Überblick, wie hoch der Schaden durch den Abgasskandal ist. Und dann muss man erst eruieren, welchen Anteil Herr Winterkorn möglicherweise daran hatte. Hätte er etwa bereits seit 2014 oder früher von den Tricksereien gewusst, stellt sich die Frage, welche Schäden darauf kausal zurückzuführen sind. Denn die Schäden wären ja dann schon verursacht gewesen und wären ihm nicht mehr zurechenbar. Schadensersatz ist immer individuell und ganz spezifisch nach dem Fall zu bemessen. Deshalb können hier keine Prognosen über die Höhe getroffen werden.

Ist es möglich, dass VW sich an Winterkorn abputzt und hier einfach einen Schuldigen sucht?
Ich kann nur spekulieren. Die Erfahrung von Siemens und anderen Fällen zeigt, wenn jemand einmal gefallen ist und man ihm etwas nachweisen kann, dann wird derjenige sehr schnell fallen gelassen und möglicherweise noch viel Dreck hinterhergeschmissen. So soll an den anderen möglichst wenig hängen bleiben. Wie gesagt ist das eine reine Vermutung, aber die Vorstellung, dass von so umfangreichen Manipulationen fast niemand im Konzern etwas gewusst haben soll, halte ich für wenig glaubhaft.

Kein Ende im VW-Abgas-Krimi - US-Anklage gegen Ex-Chef Winterkorn

Was bedeutet der amerikanische Haftbefehl gegen Winterkorn konkret für ihn? Könnte Deutschland ihn unter Umständen ausliefern?
Eine Auslieferung von Deutschen in die USA findet grundsätzlich nicht statt, weil Art 16 Abs. 2 Grundgesetz hier die Deutschen schützt und zudem die Strafen zwischen den Ländern nicht vergleichbar sind. Sicher ist Herr Winterkorn derzeit wohl nur in Deutschland. Selbst andere EU-Länder würden Winterkorn wahrscheinlich ausliefern. Eine Reise nach Österreich wäre wohl keine gute Idee.

Kann überhaupt noch einem VW-Vorstandsmitglied zu Auslandsreisen geraten werden?
Ich sagte schon vor einem Jahr in einem Gespräch mit der WirtschaftsWoche, dass ich dem VW-Vorstand dringend von Reisen in die USA abrate. USA-Reisen wären wohl nach wie vor keine gute Idee. Selbst der neue Vorstandschef von VW ist ja kein Quereinsteiger, sondern hatte schon Tätigkeiten bei VW. Von daher ist von Reisen nach Amerika dringend abzuraten.

Zeugen die Schadenersatzforderungen gegen Winterkorn von einer neuen Härte im Umgang mit Managern?
Aus meiner Sicht kommt hier der Druck ganz klar aus den USA. Ohne diesen Druck, das ist meine Befürchtung, hätte man den ganzen Dieselskandal in Deutschland wohl schon unter den Teppich gekehrt. Selbst Alexander Dobrindt, als er noch Verkehrsminister war, hat ja darauf verwiesen, dass die Testnormen für die Dieselfahrzeuge angeblich nicht ganz klar gewesen wären. Man kann schon den Eindruck bekommen, dass es in Deutschland eine Tendenz gibt, den Abgasskandal nicht wirklich verfolgen zu wollen.

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