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Credit SuisseSchweiz wehrt US-Klage von Credit-Suisse-Gläubigern ab

Bei der Notübernahme der Credit Suisse wurden Anleihen in Milliardenwert für wertlos erklärt. Die Kläger sahen ihre Eigentumsrechte verletzt. 01.10.2025 - 15:55 Uhr
Eine Luftaufnahme zeigt die Hauptsitze der Schweizer Banken Credit Suisse (r) und UBS (l) am Paradeplatz. Foto: dpa

Die Schweiz hat im Streit um wertlos gewordene Anleihen der früheren Großbank Credit Suisse eine Zivilklage in den USA abgewehrt. Ein Gericht in New York wies eine Forderung von Anleihegläubigern ab, wie das Schweizer Finanzministerium am Mittwoch mitteilte. Die Richter seien der Argumentation der Schweizerischen Eidgenossenschaft gefolgt, wonach diese aufgrund von Staatenimmunität nicht der US-Gerichtsbarkeit unterliege.

Die Kläger hatten der Schweiz vorgeworfen, mit der Abschreibung von sogenannten AT1-Anleihen unrechtmäßig in ihre Eigentumsrechte eingegriffen und nationalen Interessen den Vorrang vor rechtlichen Verpflichtungen eingeräumt zu haben.

Im Zuge der Not-Übernahme der Credit Suisse durch die UBS im März 2023 hatte die Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma AT1-Anleihen im Volumen von 17 Milliarden Dollar für wertlos erklärt. Der Schritt erleichterte der UBS den Zukauf, löste bei den AT1-Anlegern aber scharfe Kritik aus.

AT1-Anleihen wurden nach der Finanzkrise von 2008 eingeführt, um einen zusätzlichen Puffer bereitzustellen, wenn die Kapitaldecke einer Bank in einer Krise zu dünn wird. Mit dem Entscheid des Gerichts ist das Verfahren in New York den Angaben des Finanzministeriums zufolge abgeschlossen. Der Entscheid könne innerhalb von 30 Tagen beim zuständigen Berufungsgericht angefochten werden.

rtr
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