Insgesamt ließ Europas größter Billigflieger wegen fehlender Flugbegleiter mitten in der Ferienzeit europaweit um die 400 Verbindungen ausfallen. Die Fluggesellschaft hatte ursprünglich von 300 Flugausfällen in Spanien, Portugal und Belgien gesprochen. Doch wurden darüber hinaus in Italien weitere 80 Flüge gestrichen, wie ein Sprecher des italienischen Gewerkschaftsbundes CGIL.
Betroffen waren auch einige Verbindungen von und nach Deutschland, wie eine Flughafen-Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab. Ryanair entschuldigte sich am Mittwoch auf Twitter bei den „50.000 Kunden“, „deren Flüge am 25. und 26. Juli in Belgien, Spanien und Portugal ausgefallen“ seien. Diese Passagiere seien aber alle benachrichtigt sowie rechtzeitig umgebucht oder entschädigt worden, erklärte das in Irland ansässige Unternehmen.
Fluggastrechte - Der Weg zur Entschädigung
Ein Anspruch auf Entschädigung besteht, wenn der Kunde aufgrund von Überbuchung oder eines gestrichenen Fluges seine Reise nicht antreten kann oder das Reiseziel mit mindestens dreistündiger Verspätung erreicht. In diesen Fällen gilt laut EG-Fluggastverordnung die Entschädigungspauschale von 250 bis zu 600 Euro. Ab Ende des Jahres, in dem der Flug angetreten wurde, haben Passagiere drei Jahre zeit, ihren Anspruch geltend zu machen.
Quelle: Verbraucherzentrale / Stiftung Warentest
Wer sich dazu entschließt, eine Beschwerde bei der Fluggesellschaft einzureichen, hat drei Möglichkeiten: diese selbst einreichen, den Fall an einen Anwalt übergeben oder auf Dienstleister und Schlichtungsstellen zurückzugreifen, die dabei helfen, Entschädigungen zu erwirken. Stiftung Warentest rät, sich im ersten Schritt an die Airline selbst zu wenden. Ist diese nicht kooperativ, können im zweiten Schritt Schlichter, Anwälte oder Inkassodienste zu Rate gezogen werden.
Dei Verbraucherzetralen helfen Fluggästen mit einer kostenlosen Ersteinschätzung. Die zuständige Zentrale finden Sie unter www.verbraucherzentrale.de/home
Seit dem 1. November 2013 können sich Passagiere außergerichtlich an die private Schlichtungsstelle für den öffentlichen Nahverkehr (SÖP) wenden, wenn deren Rechte von den Fluglinien ignoriert werden. Die Inanspruchnahme der SÖP ist kostenfrei, aber auch unverbindlich.
Viele Fluggäste sind nicht gewillt, den Streit auf eigene Faust anzugehen und übergeben den Fall an einen Anwalt. Die Anwalts- und Gerichtskosten werden für Passagiere mit Rechtsschutz von der Versicherung getragen. In vielen Fällen ist allerdings ein Selbstbehalt von 150 Euro festgelegt. Ohne entsprechenden Rechtsschutz und im Falle einer gerichtlichen Niederlage muss ein Großteil der Kosten für das Verfahren vom Fluggast selbst übernommen werden.
Firmen wie EUclaim, Flightright, Fairplane und refund.me bieten Fluggästen die Möglichkeit, sie bei Entschädigungsforderungen zu unterstützen. Sie erheben - anders als Anwälte - keine Kosten, wenn die Klage erfolglos bleibt. Im Erfolgsfall erhalten sie eine Provision.
Quelle: Stiftung Warentest
Das galt allerdings offenbar nicht für die Passagiere mit Flugverbindungen von oder nach Italien. Dort waren Flughäfen wie Pisa in der Toskana oder Bergamo bei Mailand betroffen. Einige Passagiere erfuhren erst am Morgen von den Streichungen. Die italienische Nachrichtenagentur Ansa berichtete, nicht 80, sondern insgesamt 132 Ryanair-Flüge würden im gesamten Land ausfallen. „Ich verpasse eine wichtige Beerdigung eines Familienangehörigen in Pisa, weil ich erst heute hier auf dem Flughafen erfahre, dass mein Flug in die italienische Stadt gecancelt wurde“, sagte eine empörte Frau am Flughafen in Madrid dem spanischen Fernsehsender RTVE. „Nun sagt man mir, man werde mir innerhalb der nächsten zehn Tage einen Ersatzflug anbieten, ein Unding“, schimpfte sie.
Die meisten Ausfälle gab es in Spanien, wo Ryanair 200 Flüge strich - ein knappes Viertel aller Verbindungen. Allein auf Mallorca fielen am Mittwoch wegen des Streiks 72 Flüge aus, darunter zehn der vierzig Verbindungen nach Deutschland, wie ein Flughafensprecher sagte.
„Ich komme aus Düsseldorf und bin gerade mit Ryanair hier in Palma gelandet. Mein Weiterflug nach Barcelona fällt aber aus. Ich weiß gar nicht, was ich machen soll“, klagte ein indischer Passagier im spanischen Fernsehen. „Ich soll mich via Internet beschweren.“
Vom Streik bei Ryanair waren am Mittwoch auch tausende Passagiere von und nach Belgien sowie von und nach Portugal betroffen. Am Brüsseler Flughafen fielen nach Angaben einer Sprecherin 18 von 40 Verbindungen aus, 3500 Passagiere waren betroffen. Etwa 80 Prozent der Ryanair-Flugbegleiter streikten dort, wie ein Sprecher der belgischen Gewerkschaft LBC-NVK sagte. Passagiere, die am Mittwoch mit Ryanair von Belgien nach Deutschland oder anders herum fliegen wollten, waren nicht betroffen. In Deutschland waren am Flughafen Köln/Bonn für Mittwoch und Donnerstag je acht Starts und Landungen gestrichen. In Berlin-Schönefeld wurden für die beiden Tage zusammen sieben Verbindungen abgesagt, weitere könnten noch folgen. An anderen Flughäfen wie Memmingen, Nürnberg, Hamburg, Bremen, Dortmund oder Weeze hat Ryanair einzelne Flüge nach Spanien und Portugal gecancelt. Keine Flugabsagen gab es zunächst in München, Stuttgart und Frankfurt am Main.
Die deutschen Gewerkschaften für Piloten und Flugbegleiter haben bislang keinen Arbeitskampf bei Ryanair ausgerufen. Bei der Vereinigung Cockpit läuft eine Urabstimmung bis Ende Juli. Die Gewerkschaften stimmen sich auf europäischer Ebene ab und setzen sich für bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne bei Ryanair ein. Streiks gab es bislang nicht nur in Irland, sondern auch in Portugal.
Wegen der Ausstände der Piloten und der Flugbegleiter hat das Ryanair-Management Stellenstreichungen angekündigt. Die Posten von mehr als 100 Piloten und 200 Flugbegleitern seien bei der Flotte in Dublin in Gefahr, teilte die Fluggesellschaft am Mittwoch mit. Der Bestand in der irischen Hauptstadt soll von 30 auf etwa 24 Maschinen verringert werden. Die Streiks irischer Piloten hätten sich negativ auf die Buchungen ausgewirkt.