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Wirecard-ProzessDarum ist der heutige Tag für Markus Braun so wichtig

Zuletzt lief es für den Ex-Chef von Wirecard vor Gericht nicht gut. Heute soll sich das ändern. Sein Anwalt will Beweisanträge stellen. Es dürfte um die Frage gehen, ob die Hälfte des Umsatzes erfunden war.Melanie Bergermann 13.07.2023 - 09:11 Uhr

Markus Braun.

Foto: dpa

In den vergangenen Monaten musste sich Markus Braun einiges anhören. Er selbst präsentierte sich im Februar als Aufklärer, der dem Milliardenskandal in seiner Firma selbst auf die Spur kam. Als Unbestechlichen, der seinem langjährigen Vertrauten und mittlerweile flüchtigen Co-Vorstand Jan Marsalek das Vertrauen entzog. Doch aus den Aussagen der Zeugen ergab sich später ein anderes Bild. Demnach hat Braun die Aufklärung dubioser Vorgänge bei Wirecard eher behindert. Compliance etwa soll er als „Scheiß“ bezeichnet haben. Markus Födisch, der Vorsitzende Richter im Wirecard-Prozess, hat bereits mehr als einmal erkennen lassen, dass er Brauns Darstellungen anzweifelt.

Keine Frage: Braun muss wieder in die Offensive kommen, wenn er die Münchner Richter davon überzeugen will, dass er unschuldig ist. Womöglich ist heute dieser Tag.

Blick zurück: Es gab einmal einen Zahlungsabwickler namens Wirecard, der dafür sorgte, dass bei Einkäufen etwa in einem Onlineshop das Geld vom Konto des Kunden beim Händler ankam und im Zweifelsfall auch wieder zurückfloss. Hierfür erhielt Wirecard eine Gebühr. Neben diesen offiziellen Geschäften gab es bei Wirecard aber auch inoffizielle Geschäfte, von denen lange nur wenige Insider wussten: das sogenannte „Drittpartnergeschäft“. Es machte zuletzt 50 Prozent des Konzernumsatzes aus und 100 Prozent des Gewinns.

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Die Geschichte dazu ging so: Wenn ein zweifelhafter Händler auf Wirecard zukam, beispielsweise ein Onlineshop, der wirkungslose Haarwuchsmittel verkaufte, dann wollten Wirecard-Mitarbeiter den eigentlich gern annehmen. Denn so ein Kunde zahlt hohe Gebühren. Nur wollten sie so einen Shop nicht so gern als Wirecard-Kunden in der eigenen Datenbank führen. Also leiteten sie solche Händler an Drittpartner weiter. Die sorgten dann dafür, dass der Problem-Händler Zahlungen abwickeln konnte. 

Im Gegenzug für die Vermittlung sollte Wirecard jeden Monat eine Provision erhalten, abhängig vom Umsatz, den der Drittpartner mit dem Kunden erzielte. Die so erzielten Einnahmen flossen aber nicht auf die normalen Geschäftskonten von Wirecard, sondern gingen angeblich auf Treuhandkonten. Zuletzt sollten dort zwei Milliarden Euro gelegen haben. Als Wirecards Wirtschaftsprüfer von EY dann endlich bei den Banken nachfragten, ob dieses Geld existiert, stellte sich heraus: Die Konten sind leer. Und kurz darauf war Wirecard pleite.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es das Drittpartnergeschäft nie gegeben hat, dass es vielmehr frei erfunden war. Die bisherigen Erkenntnisse des Insolvenzverwalters stützen diese Annahme. Deswegen sitzen Wirecards ehemaliger Vorstandschef Markus Braun und zwei ehemalige Führungskräfte nun auf der Anklagebank. Ihnen wird unter anderem bandenmäßiger Betrug vorgeworfen.

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Brauns Anwalt Alfred Dierlamm hat vor Gericht schon mehrfach erklärt, dass er die Version der Staatsanwaltschaft anzweifelt. Er behauptet, dass es das Drittpartnergeschäft sehr wohl gegeben habe. Nur seien die dadurch erzielten Erträge nicht an Wirecard geflossen, sondern veruntreut worden – ohne Wissen seines Mandanten Markus Braun.

Er begründet seine Version vor allem mit den Geldflüssen auf den Konten einzelner Drittpartner bei der Wirecard Bank. So sollen etwa auf Konten des Drittpartners Payeasy Zahlungen in dreistelliger Millionenhöhe eingegangen sein. Dierlamm sagt, er gehe davon aus, dass es sich hierbei um Kommissionen für Zahlungsdienstleistungen handelte, was er beispielsweise daraus ableitet, dass das Geld von anderen Unternehmen aus der Zahlungsverkehrsbranche kam und teilweise konkreten Kunden zugeordnet war. Dierlamms Darstellungen zu diesen Einzahlungen klingen plausibel. Der Anwalt hat schon mehrfach seinen Unmut darüber zum Ausdruck gebracht, dass sich die Staatsanwaltschaft und auch Wirecards Insolvenzverwalter nicht ausreichend mit diesen Transaktionen befassen.

Nur: So plausibel Dierlamms Schilderungen zu den Transaktionen sind, so unklar blieb bislang, in welchem Zusammenhang diese Zahlungen mit Wirecard stehen sollen. Dass auf den Konten eines Drittpartners Geld eingeht, heißt nicht, dass dieses Geld Wirecard zusteht. Das wäre nur der Fall, wenn Wirecard tatsächlich Kunden an die Drittpartner vermittelt hätte und diese Kunden Zahlungsverkehrsdienstleistungen über den Drittpartner in Anspruch genommen hätten. Wenn das so war, müsste es Verträge geben zwischen Wirecard und den Drittpartnern, die besagen, wer vermittelt wurde und zu welchen Konditionen. Den bislang veröffentlichten Berichten des Insolvenzverwalters zufolge wurden solche Verträge aber nicht gefunden. Hiernach gab es vielmehr keine Anzeichen dafür, dass das Drittpartnergeschäft existierte.

Es ist davon auszugehen, dass Dierlamms Beweisanträge hiermit im Zusammenhang stehen. Womöglich wird er neue Kontodaten, Mails oder Ähnliches präsentieren,  die seine These stützen sollen, dass das Geld auf den Konten von Payeasy eigentlich Wirecard zustand. Hier klafft zwischen Dierlamms Darstellung und den bislang vorliegenden Indizien noch eine riesige Lücke. Die müsste der Anwalt schließen, damit seine Darstellung glaubwürdig wird. Ob das gelingt? Es dürfte ein interessanter Prozesstag werden.

Lesen Sie auch: Wie sich Anleger am Musterverfahren gegen EY beteiligen

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