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Wirecard-ProzessDas steht in Jan Marsaleks Brief

Der flüchtige Ex-Wirecard-Vorstand hat sich mit einer Botschaft beim Münchner Landgericht gemeldet. Die Anwälte des dort angeklagten Ex-Vorstandschefs Markus Braun haben im Prozess erklärt, was drinsteht.Melanie Bergermann, Volker ter Haseborg 19.07.2023 - 21:06 Uhr

Der Brief des gesuchten Jan Marsalek an das Münchner Gericht sorgte am Mittwoch beim Wirecard-Prozess für viel Aufregung.

Foto: imago images

Nico Werning vertritt zusammen mit Alfred Dierlamm den ehemaligen Wirecard-Chef Markus Braun im Wirecard-Prozess vor dem Münchner Landgericht I. Die Staatsanwaltschaft wirft Braun sowie dem ehemaligen Chefbuchhalter Stephan von Erffa und dem Ex-Dubai-Statthalter Oliver Bellenhaus unter anderem bandenmäßigen Betrug vor. Sie sollen etwa Geschäfte mit Drittpartnern, die zuletzt für den gesamten Wirecard-Gewinn standen, erfunden haben. Bellenhaus hat die Taten eingeräumt und seine Mitangeklagten schwer belastet. Brauns Anwälte bestreiten die Vorwürfe. Sie sagen, es habe das Drittpartnergeschäft sehr wohl gegeben. Nur seien die Gewinne aus diesen Geschäften unter anderem von Bellenhaus veruntreut worden – ohne Wissen von Braun. 

Jetzt sorgt ein Brief für Wirbel: Verfasst hat ihn Anwalt Frank Eckstein – im Auftrag seines Mandanten: Jan Marsalek. Der ehemalige Vorstand für das operative Geschäft gilt als Haupttäter in dem Betrugsfall. Nach dem Kollaps von Wirecard im Sommer 2020 hat er sich spektakulär abgesetzt. Wo er sich aufhält? Unbekannt.

Ecksteins Schreiben ist laut Brauns Anwalt Werning auf den 6. Juli datiert und hat acht Seiten. Das Schreiben bestätigt laut Werning Brauns Darstellungen vor Gericht: „Die Darstellung von Jan Marsalek entlastet Herrn Dr. Braun in den zentralen Bereichen der Anklageschrift, überführt Herrn Bellenhaus zum wiederholten Male in diesem Verfahren als Lügner und widerlegt die auf den Angaben von Herrn Bellenhaus beruhende These der Staatsanwaltschaft, wonach das Drittpartnergeschäft nie existiert habe“, sagte er.

Die Existenz des Schreibens wurde sowohl vom Gericht, als auch der Staatsanwaltschaft und Bellenhaus‘ Anwalt Florian Eder bestätigt. Marsaleks Anwalt Frank Eckstein erklärte auf Anfrage der WirtschaftsWoche: „Das in Ihrer Anfrage erwähnte Schreiben stammt von mir und wurde im Auftrag meines Mandanten an das LG München I zum derzeit laufenden Verfahren versandt.“ Zu weiteren Details äußerte er sich nicht. Wohl aber Brauns Anwalt Werning, der beantragte, das Schreiben im Gericht zu verlesen. Über den Antrag hat das Gericht noch nicht entschieden.

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Bei der Verlesung des Antrags hat Werning aus dem Marsalek-Schreiben zitiert. Demnach soll sich der Ex-Vorstand in dem Schreiben an das Gericht zu verschiedenen Aspekten geäußert haben. 

Frontalangriff auf den Kronzeugen Bellenhaus

Demzufolge greift Marsalek den Kronzeugen der Staatsanwaltschaft Oliver Bellenhaus an: Dieser hatte sich 2020 den Behörden gestellt und in Ermittlungen und vor Gericht ausgesagt, dass er das Drittpartnergeschäft zusammen mit Chefbuchhalter von Erffa erfunden habe – der Auftrag sei von Braun und Marsalek gekommen.

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Marsalek soll in seinem Schreiben erklärt haben, dass es für ihn offenkundig ist, dass „Herr Bellenhaus sich in eine Spirale immer kreativerer und widersprüchlicher Aussagen hat drängen lassen“ und „als anpassungsfähiger Zeuge der Staatsanwaltschaft angedient hat mit dem Ziel, dadurch Ermittlungsmaßnahmen gegen seine Person zu reduzieren, um sich dann in Freiheit mit von ihm veruntreuten Firmengeldern in Millionenhöhe als geläuteter Büßer nach Dubai zurückziehen zu können“, so zitierte Braun-Anwalt Nico Werning aus dem Schreiben. Bellenhaus habe „bisher im Rahmen der Herrn Marsalek bekannten Vernehmungen und auch im Rahmen der Hauptverhandlung keinerlei Angaben zu Kunden und deren Geschäftstätigkeit gemacht“.

Marsalek will es Bellenhaus demzufolge „zu keinem Zeitpunkt erlaubt“ haben, „Firmen- oder Kundengelder zu seinen Gunsten unrechtmäßig einzubehalten“, er habe auch keine „stillschweigende Duldung“ hierzu suggeriert.

Bellenhaus nutze das Ermittlungsverfahren und den Prozess, „sich für alte Befindlichkeiten und Konflikte bezüglich einzelner Personen zu revanchieren“; dies gilt nicht nur für die jetzigen Angeklagten Markus Braun und Stephan von Erffa, sondern auch für den ehemaligen Finanzvorstand Burkhard Ley.

Bellenhaus habe immer wieder versucht, „direkten Kontakt zu Herrn Dr. Braun herzustellen“ und „sichtbar großen Wert darauf“ gelegt, „bei Firmenfeiern für eine gewisse Zeit mit beziehungsweise neben Herrn Dr. Braun gesehen zu werden“.

Marsalek will Bellenhaus im Frühjahr 2020 darüber informiert haben, dass dieser Wirecard verlassen müsse. Diese Entscheidung will Marsalek gemeinsam mit Braun gefällt haben. Auch habe Braun entgegen der Behauptung von Bellenhaus „nicht in einem regelmäßigen Austausch mit Herrn Bellenhaus“ gestanden, schon gar nicht bezüglich des Drittpartner-Geschäfts. Es habe kein besonderes Näheverhältnis von Braun zu Bellenhaus gegeben.

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Das Drittpartner-Geschäft von Wirecard

Marsalek soll dazu geschrieben haben, dass die Grundthese der Staatsanwaltschaft falsch sei, dass es sich bei dem Drittpartnergeschäft, das intern TPA-Geschäft genannt wurde, um reine Fiktion gehandelt habe. Dieses soll vielmehr „auf einem branchenüblich strukturierten internationalen Firmengeflecht“ beruht haben.

Das TPA-Geschäft habe tatsächlich existiert und es wurden „über mehr als ein Jahrzehnt große Transaktionsvolumina“ abgewickelt.

Das TPA-Geschäft sei „anfangs noch organisatorisch und technisch in die Kernorganisation der Wirecard eingebunden“ gewesen, dann aber „zunehmend vom Konzern entkoppelt“ worden. Wobei es in den letzten Jahren „vertrieblich, finanziell und auch technisch nicht wirklich auf den Konzern Wirecard angewiesen“ gewesen sein soll.

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Aufgrund der Struktur des TPA-Geschäfts handelte es sich bei den registrierten Kunden um „Zwischenstrukturen, hinter denen es dann nochmals eine eigenständige Abrechnungsstruktur gab“, wobei im TPA-Geschäft schlussendlich „de facto alle Prozessschritte außerhalb von Wirecard abgebildet“ wurden und eine „technische und lizenzrechtliche Mitwirkung der Wirecard“ nicht mehr erforderlich gewesen sei. So offenbar die Sicht von Marsalek, dargestellt von seinem Anwalt Eckstein, zitiert von Braun-Anwalt Werning.

Das TPA-Geschäft soll Marsalek zufolge auch über die Insolvenz der Wirecard AG hinaus weiterbetrieben worden sein. Es hätten sich auch deshalb keine TPA-Kunden an Wirecard oder an den Insolvenzverwalter gewandt, da sich „die Struktur des TPA-Geschäftes schlussendlich als widerstandsfähiger und auch krisenresistenter erwiesen hat, als der eigentliche Mutterkonzern“, denn die „Abwicklung der Zahlungen erfolgte zu diesem Zeitpunkt unabhängig von den Konzernstrukturen“, so zitiert Brauns Anwalt aus dem Marsalek-Schreiben.

Marsaleks angebliche Entmachtung

Marsalek will aus Gesprächen zwischen anderen Vorständen und dem Aufsichtsrat erfahren haben, dass „aktiv von allen Beteiligten an seiner Abberufung gearbeitet“ wurde.

Insolvenzverwalter Michael Jaffé geht allerdings davon aus, dass es das Drittpartnergeschäft nicht gegeben hat. Marsalek bezeichnet die letzte Stellungnahme Jaffés in dessen letztem Zwischenbericht als „schlichtweg falsch“.

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