Doch hat ABInbev nach eigenen Angaben mehrere weitere Interessenten parat, denen schon die Besichtigung der Brauerei-Standorte ermöglicht wurde. Dabei handele es sich um Interessenten, die bereits mit dem Geschäft vertraut sind und mit denen der Verkäufer schnell Verhandlungen aufnehmen könnte. Auch wenn der Deal mit Deistler wohl nicht zustande kommt. Nach wie vor hat ABInbev die die Absicht, Hasseröder und Diebels zusammen zu verkaufen.
Wie im Vorjahr landeten insgesamt acht deutsche Braugruppen in den Top 40. Nicht mehr dabei ist die saarländische Karlsberg-Gruppe, deren Absätze rückläufig sind. Stattdessen rückte Veltins aus dem Sauerland vor und reihte sich gleich hinter dem Lokalrivalen Warsteiner ein. Warsteiner ist in den vergangenen Jahren immer weiter abgerutscht. Das Familienunternehmen verlor laut Angaben des Getränke-Newsletters Inside im vergangenen Jahr erneut 4,5 Prozent oder mehr als 100.000 Hektoliter. Auch in Deutschland rangiert der einstige Marktführer nur noch auf Rang Sieben.
Größte deutsche Braugruppe ist die Frankfurter Oetker-Tochter Radeberger mit rund 11 Millionen Hektoliter, die sich auf die Hauptmarken Radeberger, Jever, Schöfferhofer und Clausthaler sowie zahlreiche regionale Marken wie Stuttgarter Hofbräu, Berliner Kindl oder Sester Kölsch verteilen. Im vergangenen Jahr verlor die Hauptmarke Radeberger Pils beim Ausstoß nur marginal um 0,3 Prozent.
Die von Barth gelisteten 40 Braugruppen stehen für knapp 90 Prozent des Weltbiermarktes. Die Bierproduktion im Jahr 2017 stieg gegenüber 2016 unbedeutend um weltweit 1,2 Millionen Hektoliter oder 0,1 Prozent. Damit stagniert der Bierausstoß das fünfte Jahr in Folge bei rund einem Prozent. Die Top-Fünf der Biernationen sind weiterhin China, USA, Brasilien, Mexiko und Deutschland. In diesen fünf Ländern wird mehr als die Hälfte der weltweit erzeugten Biermenge gebraut. In Europa betrug der Rückgang 4,8 Millionen Hektoliter. Dabei büßte die Europäische Union 1,2 Millionen Hektoliter ein und die Länder im restlichen Europa verloren 3,6 Millionen Hektoliter. Amerika verzeichnete einen Zuwachs von 7 Millionen Hektolitern.
Recht einfach: Alkoholmissbrauch
Bluttests deuteten bei einer Ärztin auf massiven Alkoholkonsum hin. Ihre Zulassung wurde ruhend gestellt. Die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit sei eingeschränkt, befand die zuständige Behörde. Selbst kurz nach dem Dienst seien Blutwerte auffällig gewesen. Es bestünde eine Gefahr für Leib und Leben der Patienten. Die Ärztin wehrte sich: Die Blutwerte könnten mit dem Blondieren der Haare oder dem Handdesinfektionsmittel zusammenhängen. Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen sah darin nur eine Ausrede. Die Frau durfte ihre Zulassung weiter nicht nutzen (13 B 893/16).
Unter Alkoholeinfluss neigte ein Mann, der im Sicherheitsbereich eines Flughafens arbeitete, zu Kontrollverlust. Er war schon wegen Beleidigung, Diebstahl, Freiheitsberaubung und Körperverletzung verurteilt worden. Es habe sich nur um den Diebstahl eines geringwertigen Gegenstandes gehandelt und nur um eine kurze Freiheitsberaubung, rechtfertigte der Mann sich. Jeglicher Bezug zu seiner Arbeit fehle, und er habe nur alkoholisiert Straftaten begangen. Dem Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen reichten die Verstöße für Zweifel an seiner Zuverlässigkeit aber aus. Er dürfe nicht im Sicherheitsbereich arbeiten (20 A 89/15).
Ein Polizeibeamter trank im Sommer in der Mittagspause auf der Terrasse eines Cafés ein Bier – wohlgemerkt ein alkoholfreies Bier. Trotzdem sollte er 400 Euro Geldbuße zahlen. Eine dienstliche Anordnung sah vor, dass „in angemessener Zeit vor dem Dienstantritt“ auch kein alkoholfreies Bier getrunken werden dürfe. So solle der Eindruck vermieden werden, dass Polizisten alkoholisiert im Dienst seien. Der Mann zog vor Gericht. Er empfand die Buße als ungerecht. Es half aber nichts. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte an der Regelung nichts auszusetzen (16a DZ 10.1644).
Ein anderer Polizist trank Alkohol im Dienst. Er war privat stark betrunken in Unfälle verwickelt, teils mit über drei Promille Alkohol im Blut. Einmal zog er dabei eine Polizei-Warnweste an und belehrte die herbeigerufenen Polizeikollegen vor anderen Beteiligten. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschied hier auf eine Alkoholabhängigkeit. In Kombination mit den zahlreichen Vergehen rechtfertige sie die Entfernung aus dem Polizeidienst (3 A 11721/17).
Das Plus kam vor allem aus den Ländern Südamerikas (Brasilien plus 6,7, Kolumbien, Argentinien, Peru und Chile zusammen plus 3 Millionen Hektoliter, Venezuela minus 2,3 Millionen Hektoliter). In Asien konnten die Länder mit einem Ausstoß-Plus (Vietnam plus 5,9, Philippinen plus 2,3 und Myanmar plus 1,2 Millionen Hektoliter) das Minus anderer Länder wie China (minus 10,5), Japan (minus 3,5) und Thailand (minus 1,7) nicht ausgleichen, was im Ergebnis zu einem Rückgang um 4,4 Millionen Hektolitern führte. Auf das Wachstum in Afrika von 3,4 Millionen Hektolitern nimmt Äthiopien (+1,6) den größten Einfluss.