Der Onlinehändler Amazon muss seinen Kunden bei der Bestellung von frischem Obst und Gemüse das Herkunftsland angeben. Das hat das Oberlandesgericht München am Donnerstag entschieden und damit ein entsprechendes Urteil des Landgerichts München bestätigt.
Laut EU-Verordnung müsse den Verbrauchern das Land angegeben werden, in dem das Obst und Gemüse geerntet wurde. Eine Angabe von 13 möglichen Herkunftsländern für Weintrauben oder die Lieferung von Mangos aus Israel statt bestellter Mangos aus dem Senegal verstoße gegen diese Vorgaben, erklärte der Senatsvorsitzende Andreas Müller. Mit transparenten Produktinformationen wolle der Gesetzgeber den Verbraucher schützen.
Eine Amazon-Anwältin sagte vor Gericht, das Geschäftsmodell sei bereits entsprechend angepasst worden. Das Angebot sei dadurch kleiner geworden, die Verkaufsmenge sei um über 20 Prozent gesunken.
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