Onlinehändler Amazon muss bei Obst und Gemüse das Herkunftsland angeben

Amazon muss bei Bestellungen von frischem Obst und Gemüse das Herkunftsland angeben. Quelle: dpa

Das OLG München hat entschieden: Amazon muss seine Kunden über das Herkunftsland informieren, in dem bestelltes Obst und Gemüse geerntet wurde.

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Der Onlinehändler Amazon muss seinen Kunden bei der Bestellung von frischem Obst und Gemüse das Herkunftsland angeben. Das hat das Oberlandesgericht München am Donnerstag entschieden und damit ein entsprechendes Urteil des Landgerichts München bestätigt.

Laut EU-Verordnung müsse den Verbrauchern das Land angegeben werden, in dem das Obst und Gemüse geerntet wurde. Eine Angabe von 13 möglichen Herkunftsländern für Weintrauben oder die Lieferung von Mangos aus Israel statt bestellter Mangos aus dem Senegal verstoße gegen diese Vorgaben, erklärte der Senatsvorsitzende Andreas Müller. Mit transparenten Produktinformationen wolle der Gesetzgeber den Verbraucher schützen.

Mit dem Urteil wies das OLG die Berufung von Amazon gegen das Urteil des Landgerichts von 2020 zurück, das einer Klage des Verbraucherschutzvereins Foodwatch stattgegeben und Amazon verurteilt hatte, die bisherige Praxis zu unterlassen.

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