Verbraucherzentrale NRW Unbestellte Amazon-Pakete sorgen für Verwirrung

Wer unbestellte Amazon-Pakete bekommt, darf den Inhalt bei Gefallen behalten. Quelle: dpa

Einige Kunden erhalten in letzter Zeit unbestellte Pakete mit unbekanntem Inhalt, vermeintlich von Amazon. Dahinter stecken wohl unseriöse Händler, die ihre Produktbewertungen aufbessern wollen.

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Versandhändler haben mit vorgeblichen Amazon-Paketen an Kunden in Deutschland für Verwirrung gesorgt. Wie die Verbraucherzentrale NRW mitteilte, erhielt zum Beispiel ein Mann in Düsseldorf ein nagelneues Smartphone zugeschickt – ohne Lieferschein, ohne Rechnung, ohne Abbuchung. Andere Kunden sollen unverlangt und kostenlos ein Fernglas, eine Kamera, eine Mausefalle und Sexspielzeug bekommen haben.

Die WirtschaftsWoche hatte über die unbestellten Pakete bereits im Dezember vergangenen Jahres berichtet. Die Produkte kommen nicht von Amazon selbst, sondern vom „Marketplace“, wo sich tausende Händler tummeln. Die Händler könnten so versuchen, auf verbotenem Wege die Bewertungen ihrer Produkte aufzubessern. Sie erstellen gefälschte Accounts mit den Adressdaten der Empfänger, diese bekommen sie wohl aus öffentlichen Quellen oder früheren Bestellungen. Nach dem Versand der Ware ist unerheblich, ob sie ankommt – sobald der Kauf beim Versand registriert wird, können die Betreiber der Fake-Accounts sich selbst „verifizierte Bewertungen“ schreiben und ihrem Betrug einen seriösen Anstrich geben.

Eine Vermutung der Verbraucherzentrale ist, dass Händler auf diese Weise ihre Artikel im Verkaufs-Ranking von Amazon höher positionieren wollen. Aber damit ist wohl rasch Schluss.

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von Dominik Reintjes

Amazon betonte am Dienstag: „Wir gehen jedem Hinweis von Kunden nach, die unaufgefordert ein Paket erhalten haben, da dies gegen unsere Richtlinien verstößt.“ Und: „Verkäufer, die gegen unsere Richtlinien verstoßen, werden gesperrt, die Zahlungen werden zurückgehalten und wir leiten entsprechende rechtliche Schritte ein.“ Die betreffenden Händler hätten weder Namen noch Adressen oder gar Kontodaten von Amazon erhalten.

Die gute Nachricht: „Wer unverlangt Pakete von Händlern erhält, muss sie nicht aufbewahren“, so die Verbraucherzentrale. Die Empfänger könnten sie einfach benutzen oder wegwerfen. „Auch eine beiliegende Rechnung muss selbstverständlich nicht bezahlt werden.“

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