Dieselskandal VW könnte Ex-Chef Winterkorn für Dieselskandal haftbar machen

Haftbefehl in den USA, möglicher Schadenersatz für VW: Der Dieselskandal könnte für den ehemaligen Vorstandschef drastische Konsequenzen haben.

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Der Aufsichtsrat-Vorsitzende von VW, Hans Dieter Pötsch, deutete an, dass VW seinen Ex-Chef Winterkorn für die Verluste im Dieselskandal haftbar machen will. Quelle: dpa

Berlin Für den früheren VW-Chef Martin Winterkorn hat der Dieselskandal bedrohliche Folgen. Nachdem die US-Staatsanwaltschaft in Detroit den früheren Spitzenmanager wegen seiner Rolle bei den Abgasmanipulationen angeklagt hatte, erließ die US-Justiz wenig später einen Haftbefehl gegen den früheren Spitzenmanager. Das US-Justizministerium erklärte, für die Behörden befinde sich Winterkorn auf der Flucht.

Auch in Deutschland wird seit längerem von der Braunschweiger Staatsanwaltschaft gegen Winterkorn ermittelt. Die SPD-Verkehrsexpertin Kirsten Lühmann geht davon aus, dass die Abgasmanipulationen für den Manager auch in Deutschland strafrechtliche Konsequenzen haben könnten, wie sie dem Deutschlandfunk sagte.

Zusätzlich zu möglichen strafrechtlichen Konsequenzen könnte Winterkorn im Zuge der Aufarbeitung des Dieselskandals auch Teile seines Vermögens verlieren. Der Volkswagen-Konzern prüfe, ob es seinen früheren Chef Winterkorn für den entstandenen Milliardenschaden haftbar machen könne. Das berichtet die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ („FAS“) unter Berufung auf den Aufsichtsrat-Vorsitzenden Hans Dieter Pötsch.

Winterkorn habe laut „FAS“ bei VW mehr als 100 Millionen Euro verdient – dazu kommen wohl Pensionsansprüche in Höhe von 30 Millionen Euro. „Dieses Geld wäre im Extremfall komplett weg“, sagte der Berliner Rechtsprofessor Gregor Bachmann der Zeitung.

In den USA wird Winterkorn Verschwörung zur Täuschung der Behörden bei den Abgasmanipulationen vorgeworfen. US-Justizminister und Generalstaatsanwalt Jeff Sessions sprach von einem System der Täuschung an der Spitze des weltgrößten Autobauers. Die amerikanischen Ermittler gehen davon aus, dass Winterkorn schon im Mai 2014 über Unregelmäßigkeiten bei Dieselabgaswerten informiert worden war. Winterkorn hat das immer wieder bestritten.

In Deutschland befinden sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft Braunschweig die Ermittlungen gegen Winterkorn und 38 weitere Beschuldigte vor dem Abschluss. Im Sommer solle deren Verteidigern Akteneinsicht gewährt werden, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe, der „FAS“.

Die Anklage und der Haftbefehl gegen Winterkorn in den USA habe ihn nicht überrascht, „denn die darin genannten Sachverhaltsdarstellungen sind uns – unabhängig von einer etwaig anderen Bewertung – in größeren Teilen aus unseren eigenen Ermittlungen bereits bekannt“.

Deutsche Justiz sammelt noch Beweise

Ziehe verteidigte sich außerdem gegen den Vorwurf der Verschleppung. In Deutschland könne die Staatsanwaltschaft im Unterschied zum US-Rechtssystem „nie einzelne Personen anklagen, solange der gesamte Ermittlungskomplex nicht abgeschlossen ist und die Beschuldigten rechtliches Gehör erhalten haben“.

Die SPD-Verkehrsexpertin Lühmann sagte, als Winterkorn Anfang 2017 im Bundestags-Untersuchungsausschuss ausgesagt habe, er habe von alledem nichts gewusst, habe ihm schon damals im Saal kaum einer geglaubt. „Aber wir konnten auch den Gegenbeweis nicht antreten.“ Dass nun in den USA die Justiz gehandelt habe, in Deutschland aber nicht, habe mit den unterschiedlichen Rechtssystemen zu tun.

Lühmann rechnet damit, dass auch die deutsche Justiz handeln wird, sobald sie alle Beweise gesammelt hat. Es sei richtig, dass die deutschen Ermittler lange prüften, um sicher zu sein, dass es nicht nur für eine Anklage, sondern auch für eine Verurteilung reiche. Nichts wäre peinlicher, als würde man jetzt unter dem Druck der Öffentlichkeit ein Verfahren eröffnen und dann reichten die Beweise nicht – mit der Konsequenz, dass das Verfahren eingestellt werde.

Lühmann plädierte dafür, dass bei solchen Vorgängen wie dem Diesel-Abgasskandal die Manager stärker strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Wenn der CSU-Abgeordnete Georg Nüßlein derartiges fordere, habe er recht. Diese Manager erhielten mit dem Argument, sie trügen eine hohe Verantwortung, sehr viel Geld. Wenn das so sei, dann müssten sie auch bei Fehlern dafür einstehen und bestraft werden.

Im „Tagesspiegel“ verlangte Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter, rasch eine Musterfeststellungsklage, damit auch geschädigten Kunden aus dem VW-Skandal noch davon profitieren können.

Unterdessen verlangen die beiden Bundesländer Hessen und Baden-Württemberg nach einem „Spiegel“-Bericht von dem neuen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), gegen Autokonzerne in Verbindung mit dem Diesel-Abgasskandal hohe Bußgelder zu verhängen. In dem Magazin war von einer Milliardensumme die Rede, auf die sich diese Strafen belaufen könnten. Die Einnahmen aus diesen Bußgeldern wollen die beiden Länder demnach zur Finanzierung von Nachrüstmaßnahmen von Dieselautos nützen.

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