VW-Dieselgate in den USA Bundesgericht entscheidet über ersten Vergleich

Volkswagen hofft auf eine erste Einigung mit einem US-Gericht, um die milliardenschweren Folgen der Dieselaffäre zu bewältigen. Der Streit mit fast 500.000 Autofahrern könnte heute abgeschlossen werden.

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Schwer verkäuflich: In den USA sind Volkswagen-Modelle wegen der Dieselaffäre weniger gern gesehen. Jetzt setzt der VW-Konzern auf die erste Einigung mit einem US-Gericht. Quelle: AP

Düsseldorf Dieser Dienstag könnte für den Volkswagen-Konzern ein extrem wichtiger Tag in der Unternehmensgeschichte werden. Ein US-Bundesgericht in San Francisco verhandelt erneut über einen im Sommer ausgehandelten Vergleichsvorschlag für US-Autofahrer, die ein Dieselfahrzeug mit manipulierter Abgaskontrolle gekauft hatten. An diesem Vergleichsverfahren waren auch Umweltbehörden und das US-Justizministerium beteiligt.

Für den heutigen Dienstag hat US-Richter Charles Breyer die finale Schlussanhörung in diesem monatelangen Vergleichsprozess angesetzt. Es liegt in der Entscheidungsmacht des Richters, das Verfahren zu beenden und rechtskräftig werden zu lassen. Für Volkswagen wäre es extrem wichtig, ein erstes wirklich abgeschlossenes Verfahren in den USA in der Dieselaffäre vorzeigen zu können.

Es wäre ein Meilenstein für den Wolfsburger Konzern, weil sich die rechtlichen Auseinandersetzungen vor allem auf die Vereinigten Staaten konzentrieren. Die US-Gerichte sind besonders gefürchtet, in Europa halten sich die rechtlichen Konsequenzen bisher in Grenzen.

Die Aussichten sind gut, dass Volkswagen zumindest in diesem Verfahren einen Abschluss erreichen kann. Schon Ende Juni, als die Details dieses Vergleichs bekannt wurden, hatte sich Richter Breyer für ein zügiges Ende ausgesprochen. Er bezeichnete den gefundenen Kompromiss damals als „fair, angemessen und vernünftig“.

Im Detail geht es um eine Entschädigung für knapp 500.000 betroffene Autofahrer in den USA. Volkswagen stellt zehn Milliarden US-Dollar für geschädigte Kunden bereit. Außerdem haben sich die Wolfsburger dazu bereiterklärt, weitere knapp fünf Milliarden Dollar für Umweltprojekte und für den Aufbau eines Netzes mit Elektro-Ladestationen aufzubauen.

US-Richter Breyer will sich am Dienstag (Start um 17 Uhr deutscher Zeit) vor seiner Entscheidung noch einmal von den beteiligten Parteien über den aktuellen Stand des Vergleichsverfahrens informieren lassen. Prozessbeobachter rechnen damit, dass allein diese Anhörung mehrere Stunden dauern wird. Rechtsanwälte geschädigter Autofahrer können noch einmal ihre letzten Beschwerdepunkte vortragen. Jedem einzelnen Kläger werden dafür zwei Minuten eingeräumt.

Die Anhörung dürfte erst am Abend beendet sein. Richter Breyer könnte dann tatsächlich die Rechtskraft des Vergleichsverfahrens beschließen und diesen Streitfall für Volkswagen beenden. Breyer könnte diesen Beschluss aber auch noch einmal hinauszögern. In solchen US-Verfahren ist es durchaus üblich, dass ein Richter mit der finalen Entscheidung einige Wochen wartet. Prozessbeobachter in Kalifornien halten es für möglich, dass Richter Breyer den entscheidenden Beschluss dann erst Ende Oktober verkündet. Wegen seiner positiven Äußerungen aus dem Juni gilt es jedoch als wahrscheinlich, dass er das Vergleichsverfahren tatsächlich am Ende freigeben wird.


Weitere Verfahren drohen in den USA

Für VW sind die rechtlichen Auseinandersetzungen in den USA damit aber noch lange nicht beendet. Denn das aktuelle Verfahren schließt nur die Dieselmodelle aus dem Volkswagen-Konzern mit kleinerem Zwei-Liter-Motor ein. Ausgeklammert von dieser Regelung sind weitere etwa 85.000 Autos mit größerem Drei-Liter-Motor.

Die VW-Tochter Audi, die diesen Motor entwickelt hat, ringt weiterhin mit den US-Behörden um eine Lösung. Bis zur nächsten Anhörung am 3. November verlangt Richter Breyer konkrete Vorschläge, wie diese laut US-Regulierern ebenfalls mit illegaler Software ausgerüsteten Autos in einen gesetzeskonformen Zustand versetzt werden können.

Daran arbeiten die Audi-Ingenieure schon seit Monaten – bislang vergeblich. Sollte eine technische Umrüstung nicht möglich sein, könnte VW gezwungen sein, Kunden wie bereits bei den Zwei-Liter-Modellen einen Rückkauf anzubieten. Da es sich bei den größeren Fahrzeugen meist um Luxusmodelle der Tochtermarken Audi und Porsche handelt, dürfte das noch einmal richtig teuer werden und weitere Milliarden Dollar kosten.

Bei der Entschädigung für die Autofahrer geht es um zivilrechtliche Ansprüche. Noch lange nicht beendet sind die strafrechtlichen Ermittlungen in den USA. Sie gelten als weiterer Brandherd für Volkswagen. Das US-Justizministerium prüft bereits, welches Strafmaß man dem Konzern wegen krimineller Vergehen zumuten könnte. Volkswagen muss mit einer weiteren Milliardenbelastung rechnen. Insgesamt hat das Wolfsburger Unternehmen bislang knapp 18 Milliarden Euro zur Beilegung der Dieselaffäre zurückgestellt.

Geld sparen könnte VW, wenn der Konzern nicht alle Autos in den USA zurückkaufen müsste. Deshalb arbeiten die Wolfsburger an einem Umrüstplan, mit dem die manipulierten Autos die strengen US-Abgasnormen künftig einhalten könnten. Solch eine Umrüstung wäre deutlich günstiger als ein Rückkauf. Doch bislang haben die US-Behörden keinen der von VW vorgelegten Umrüstpläne genehmigt.

Immer wieder hatte der VW-Konzern in den vergangenen Monaten versucht, die Umweltbehörden in den USA für eine Reparatur der Autos mit seinen Vorschlägen zu überzeugen. Immer ohne Erfolg. Im November vergangenen Jahres reichte der Wolfsburger Autobauer seinen ersten Rückrufplan für die knapp 500.000 Diesel mit Zwei-Liter-Motoren bei der kalifornischen Umweltbehörde Carb ein. Carb-Chefin Mary Nichols hatte bereits kurz darauf im Gespräch mit dem Handelsblatt angedeutet, dass ein Teil der Autos wohl nicht repariert werden könne.

Als VW-Chef Matthias Müller im Januar auf der Automesse in Detroit auftrat, verbreitete er neue Zuversicht. Ein Katalysator sollte die Probleme richten. Doch der überzeugte die Aufseher wieder nicht.

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